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Autor Thema: WICHTIG: ROA Fragen  (Gelesen 3300 mal)

HFlg

  • Gast
WICHTIG: ROA Fragen
« am: 30. August 2004, 18:30:34 »

Hallo liebe Kameraden!

Ich bin zur Zeit auf Wehrübung. Kann diese als EWÜ gelten wenn ich mir die entsprechende Bewertung geben lasse (Welches Formular ist das genau? Die "Laufbahnbeurteilung" Vordruck F?)?
Und wo genau und mit welchen Unterlagen muss ich mich für ROA bewerben?
Muss ich als ROA pro Jahr eine gewisse Anzahl Tage Wehrübung leisten?
Bitte antwortet mir schnell!!
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VictorBravo

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Re:WICHTIG: ROA Fragen
« Antwort #1 am: 30. August 2004, 18:58:44 »

Hallo HFlg!

Ich nehme mal an, daß Du noch Dich noch nicht beworben hast.

Deshalb folgende Fragen:

Welchen Dienstgrad hast Du?
In welcher Funktion übst Du?
Wirst Du nach Deiner jetzigen WÜ beurteilt?

Die Ausbildung zum Offz d.R. adW hat sich grundlegend geändert, deshalb meine Meinung bitte unter Vorbehalt sehen.

Das Personalamt weist die Eignungswehrübungen zu. D.h. die sprechen mit Dir ab, wo und wann Du Deine Eignungswehrübung abzuleisten hast.

Da Du ja mit dem Personalamt noch gar keinen Kontakt aufgenommen hast, wirst Du diese WÜ wahrscheinlich unter "Bereicherung für Deine militärische Erfahrung" verbuchen müssen. Für Deine Laufbahn als ROA wird sie Dir nicht viel bringen.

Am besten Du setzt Dich so schnell wir möglich mit dem Personalamt in Verbindung - die werden Dir dann alle weiteren Schritte aufzeigen.

Gruß,

Victor
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HFlg

  • Gast
Re:WICHTIG: ROA Fragen
« Antwort #2 am: 30. August 2004, 19:03:26 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Hier meine Antworten:

1. DstGrd: HG
2. Funktion: GrpFhr S6 Abt.
3. Beurteilung: So'n Formular das "Laufbahnbeurteilung" Vordruck F heißt. Ist das das richtige????

Gruß
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VictorBravo

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  • Beiträge: 95
Re:WICHTIG: ROA Fragen
« Antwort #3 am: 30. August 2004, 19:20:47 »

Hallo HFlg!

Also mein Vorschlag (ohne Gewähr!):

Du wendest Dich an das Personalamt. Dort wird man Dir Den genauen Werdegang darlegen. Wahrscheinlich wird als erstes der Unteroffizierlehrgang stehen - wie es dann weitergeht, kann ich nicht genau sagen. Aber vielleicht meldet sich ja hier jemand, der die ganze Sache schon hinter sich hat.

Um nochmal auf Deine Frage bzgl. WÜ-Tage zurückzukommen. Eine bestimmte Anzahl ist nicht vorgeschrieben - allerdings kommt es auch ein wenig darauf an, was Du zivilberuflich machst und wie abkömmlich Du bist. Ein grober Anhalt wäre: Ein bis zwei WÜ pro Jahr, wenn Du Deine Lehrgänge zügig durchführen willst.

Gruß,

Victor
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