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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Gehalt bei der Bundeswehr  (Gelesen 695221 mal)

AriFuSchr

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Antw:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #390 am: 06. Juli 2012, 09:12:19 »

... wo gab es in der Grundi 1000 M's ???

Bei mir waren das nur 240 M's oder so ....


Ich möchte ne Nachzahlung......


Wolve übernehmen Sie...


 ;D ;D ;D
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AriFuSchr

schlammtreiber

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Antw:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #391 am: 06. Juli 2012, 09:29:10 »

Wir bekamen in der Grundi quasi doppelt so hohen Sold... Holland, Auslandszuschlag  ;D
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wolverine

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Antw:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #392 am: 06. Juli 2012, 10:34:04 »

Warst Du SaZ? Nein! Dann selbst schuld! Ich erinnere mich auch noch gut: Die Schüler freuten sich über das "dicke Taschengeld" und die Ausgelernten weinten weil sie wieder im ersten Lehrjahr waren.  ;D
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BulleMölders

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Antw:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #393 am: 06. Juli 2012, 12:05:23 »

Damals gab es für A3 Stufe 1 ca 1800 DM Brutto.
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Oeffy

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Antw:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #394 am: 07. November 2012, 12:26:46 »

Guten Tag ,

ich habe mal eine frage ich bin zum 01.11.12 SaZ 4 geworden. Mir wurde gesagt ich bekomme am 01.11 eine Abschlagszahlung und am 15. mein Wehrdienst zuschlag ( Ich bin schon seit knapp 2 Jahren dabei ) und am 1.12.12 sollte ich dann mein volles Saz  Gehalt bekommen so Aussage Rechnungsführer habe werde auch noch bei der WBV Nord anrufen weil die ja jetzt für mich zuständig sind ! Nur ist noch gar kein Geld gekommen meine frage : Weiß jemand von euch wie ich jetzt mein Geld bekomme ? Abschlagszahlung? Hälfte meines FWDL gehalts am 15. ? Ich habe einfach keine ahnung . Ich würd emich auf eine schnelle Antwort sehr freuen.

MKG

Simon

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kenny546886

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zeitsoldat
« Antwort #395 am: 07. Dezember 2012, 04:00:52 »

hallo ich habe beireits schonmal ein fwdl23 gemacht is schon etwas her bin aktuell 24jahre und würde gerne zeit soldat werden ist das noch möglich?
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Ralf

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Antw:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #396 am: 07. Dezember 2012, 06:11:04 »

Wenn du dich bewirbst und den Einstellungstest bestehst, wäre das schon möglich.
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Bregenz12

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Antw:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #397 am: 23. Mai 2013, 22:23:47 »

Auch von mir mal eine Nachfrage zur Verdeutlichung:
Beispiel: SaZ4, 20 Jahre alt, ledig, Mannschaftslaufbahn -
Laut aktuellem Rechner wären das netto  1665,97 € (A3, Stufe 1).
Welche Abzüge gehen da noch runter?
- Pflegeversicherung
- Teilnahme an der Truppenverpflegung: € 7,23 pro Tag (außer Samstag und Sonntag) = ca. € 160 pro Monat ohne die Wochenenden
- Kosten für die Unterkunft: ca. 100 Euro? (Ich hab es so verstanden: Das Brutto wird  bei Kasernenpflichtigen um den Betrag erhöht und wird dann "unten" wieder abgezogen - wäre also weitgehend kostenneutral außer dem Steueranteil - Richtig?)
- ggf. private Versicherungen
- Fahrkosten für Wochenendheimfahrten, da bei eigenem Hausstand nur 1 X pro Monat eine Erstattung möglich ist - Rest: Lohnsteuerjahresausgleich.
Habe ich etwas vergessen? Ist da sonst ein Fehler drin?
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dv_uffz

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Antw:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #398 am: 23. Mai 2013, 22:58:04 »

Sie sollten zusätzlich eine Anwartschaftversicherung abschließen. Für sie genügt eine kleine mit 30%.
Lassen Sie sich bloß nichts von den Rahmenvertragspartnern der Bundeswehr aufschwätzen...
Vielleicht treten Sie noch in den Bundeswehrverband ein. Das ist Ihnen aber selbst überlassen...

Ansonsten brav die Belege für die Lohnsteuer sammeln
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #399 am: 23. Mai 2013, 23:10:00 »

Wozu diese Anwartschaften dienen, hat sich mir bis heute nicht erschlossen, wenn man nach DZE wieder eine nicht-selbstständige Tätigkeit aufnimmt und damit wieder gesetztlich versichert wird/ist.
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dv_uffz

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Antw:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #400 am: 23. Mai 2013, 23:19:34 »

Das stimmt wohl...... aber ;)

Wenn ich keine nichtselbstständige Tätigkeit aufnehme und im Zeitraum der Übergangsgebührnisse zum Beispiel studiere, habe ich Anspruch auf Kostenerstattung durch die Beihilfe in Höhe von 70%. Sooo und die anderen 30% kommen woher ? ;)
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Bregenz12

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Antw:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #401 am: 23. Mai 2013, 23:54:16 »

Vielen Dank für die Ergänzungen. - Bitte sehen Sie nochmal mein Rechenbeispiel durch, ob Fehler darin enthalten sind (z. B. bei Verpflegung und Unterkunft) oder noch etwas anderes fehlt. Danke!
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wolverine

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Antw:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #402 am: 24. Mai 2013, 10:09:48 »

Trotzdem ist es definitiv falsch Anwartschaftsversicherungen als Standard darzustellen. Nur in begrenzten Ausnahmefällen sind sie sinnvoll und meistens völlig überflüssig.
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christoph1972

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Antw:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #403 am: 24. Mai 2013, 10:49:00 »

Trotzdem ist es definitiv falsch Anwartschaftsversicherungen als Standard darzustellen. Nur in begrenzten Ausnahmefällen sind sie sinnvoll und meistens völlig überflüssig.

Anwartschaftsversicherungen lohnen sich in der Regel nur bei Berufssoldaten bzw. Beamten mit Vollzugsaufgaben mit freier Heilfürsorge.

Selbst beim Bezug der Übergangsgebührnisse dürfte im Regelfall eine freiwillige Versicherung bei der GKV die preiswertere Lösung sein. Denn, angenommen klassische - andere Personen reden da immer vom reaktionären Familienbild - von Vater, Mutter, 2 Kinder, Papa/Mama sind ehemalige SaZ, der andere Partner entweder selbst versichert oder ggf. Minijobber bedeutet 1x Vertrag für Papa/Mama, ggf. Partner + 2 Kinder => 4 Verträge bei der PKV mit jährlich steigenden Beiträgen (ist leider immer noch so), unabhängig von der Höhe der Übergangsgebührnisse. GKV => ein Beitrag über 14,9% (weil kein Krankengeldbezug zu versichern ist) + Pflegeversicherung und die ganze Familie ist versichert.

Im Übrigen kann ich trotz GKV-Versicherung noch für Restkosten eine Beihilfe beantragen.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

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Antw:Gehalt bei der Bundeswehr
« Antwort #404 am: 24. Mai 2013, 11:07:29 »

Zitat
PKV mit jährlich steigenden Beiträgen (ist leider immer noch so),


Wird auch zwangsweise so bleiben - medizinischer Fortschritt und Inflation.

Bei der GKV ist dies aber nicht anders - ggf. sogar noch höher (Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze nach oben und Anpassung der Beiträge).
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