Quelle:
http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/544952/publicationFile/27067/besoldungsrecht_faq.pdfHallo, zu dem „Bild“ Neues Besoldungsrecht – Die Änderungen zum … hätte ich einige fragen.
Fall Beispiel:
Soldatin = Sie Noch 24 Jahre ledig keine Kinder, Einstellung 04.2010 als Stabsunteroffizier Besoldungsgrupe A6 A7 SaZ 8 Jahre, wird in Ihrem erlernten Beruf eingesetzt.
Berufserfahrung 2 Jahre 10 Monate.
Nach dem Alten Besoldungsrecht würde Sie in A6 Stufe 2 bzw. da Sie 06.2010 25 Jahre alt wird in Stufe drei eingestuft. Oder ?
Wie ist das nach dem Neuen Besoldungsrecht?
Was muss erfüllt sein um von A6 in A7 aufzusteigen?
Stufenaufstieg nach der Neuen Tabelle.
Angenommen Sie kommt in Stufe 2 und fängt dort bei null an, heißt nach 2 Jahren und 3 Monaten Stufe drei, nach weiteren drei Jahren Stufe 4 sprich SAZ 8 um 3 Monate Überschiritten.
Also högst mögliche Stufe, Stufe 4, vorausgesetzt die anforderungsgerechten Leistungen werdenden erfüllt.
Stimmt das ?
Wenn ja heißt das das alle die neu anfangen und in Stufe eins kommen weil keine Berufserfahrung bis Ende ihrer SaZ 8 nicht höher kommen können als Anfang Stufe 4 die Ja um 12 Monate länger ist als Stufe 3?
Also Stufe eins 2 Jahre + 2 Jahre 3 Monate Stufe zwei + 3 Jahre Stufe drei macht 7 Jahre 3 Monate bis zum Erreichen der Stufe vier die man dann noch 9 Monate inne hat bis DZE.
Wer kann mir einen Link zum Aktuellen Dienstzeiterlass geben?
Habe nur so einen Ausschnitt gefunden.
>>Während des vierten bis einschließlich neunten Dienstmonats seit dem Dienstantritt findet in der Regel ein finanzieller Ausgleich statt. In begründeten Einzelfällen kann der nächste Disziplinarvorgesetzte vor allem längere Ausbildungsdienste besonders in Verbindung mit Wochenenden und Feiertagen durch Freistellung vom Dienst ausgleichen, sofern der Ausbildungsstand sowie die Einsatzbereitschaft der Einheit nicht beeinträchtigt werden.<<
Das heißt , auch als Stabsunteroffizier der grade seinen Dienstantritt gibt es in den ersten Drei Monaten kein Geld oder Frei (FvD) für Wochenend GvD UvD .
Wie sind eigentlich grade die € Sätze für so einen Dienst Freitag auf Samstag?
Bevor wider jemand sagt immer nur das liebe Geld, sage ich sehe es mal anders rum wenn man um nach Haus (Singel) zukommen 5 Stunden Bahn fahren muss und da für 67€ Zahlen soll oder mit der BahnCart 50 33,50€ sprich Freitags 33,50€ und Sontags wider macht das bei vier Wochenenden im Monat im Günstigsten Fall 268 € oder im Ungünstigsten fall 536€ und da ist kein ICE dabei der fährt auf der Strecke nicht. BahnCart50 Kostet 230 € 50% gibt die Bw dazu macht 115€ plus 268€ plus 268€ = 615€ / 2 = 307,50€ Fahrtkosten je Monat für zwei Monate Fortbildung .
Und bei solchen Fahrpreisen muss man ja nicht jedes Wochenende nach Hause oder man sitzt gerne in der Bahn. Und wenn man mit einmal, zweimal UVD am WE sich was dazu verdienen kann wenn man eh schon in der Kaserne sitzt warum dann also nicht.
Und wenn man bedeckt Wohnort zum Standort der AGA Kaserne mit der Bahn ohne BahnCart und ohne ICE , Bus oder Taxi von Bahnhof zu Kaserne 35€ (3:20h) bei grade mal 104km mit dem Auto.
33.50€ mit der BahnCart50 zur Fortbildung die mit dem Auto 285km weit weg ist.
Ganz schön heftig die Preise.
Wobei ich mich recht erinnere von der AGA alles mitgenommen werden muss zur Neunen Einheit und das sind mal eben 90kg Ausrüstung, und die möchte ich ungern mit der Bahn transportieren.
Ach ja in der Fortbildung hat man in der Regel um 16:30h Schluss. ( außer bei Übungen) also schleppt man noch ein Radio oder einen Laptop oder Fernseher mit. Und das Ganze mit einer BahnCard50 die ja ein Jahr gültig ist aber bei seiner Stammeinheit nicht braucht da sie 12km weit weg ist. Da hat man es als GWDL schon angenehmer der bekommt die Fahrten nachhause und zu Einheit bezahlt. Nur für die Leute die meinen den Leuten hier geht es nur ums liebe Geld.
Gruß
Calimero
PS. Bin Männlich und GWDL 1996