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Autor Thema: FRAUENECKE TEIL III  (Gelesen 379267 mal)

Tommie

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1680 am: 07. Mai 2012, 20:30:29 »

... macht er nur seine Grundausbildung oder hat er sich verpflichten lassen? Kann man sich überhaupt direkt verpflichten lassen? :D

Liebe Melli87, niemand macht beim Bund nur seine Grundausbildung ;) ! Was Sie meinen, heißt Grundwehrdienst und ist seit Juli 2011 ausgesetzt! Und ... jeder Soldat macht am Anfang, also in den ersten drei Monaten seines Lebens, die er bei der Bundeswehr ist, seine Grundausbildung!

Weiterhin verpflichtet man sich immer noch selbst und "lässt sich nicht verpflichten"! Die meisten machen sich auch noch selbst in die Hose und lassen ... wir das ;) !
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Melli87

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1681 am: 07. Mai 2012, 20:54:21 »

Hier kann man ja sooo viiiiel lernen  ;)
Wie gesagt, keine Ahnung. Ich weiß das man Freund SaZ 8 ist und ich kenne das Dienstzeitende :D Alles andere ist mir zu speziell und für mich eigentlich auch nicht relevant :)
Aber wenn hier so viele Spezialisten sind kann ich ja mal ne Frage stellen :-)
Wir haben für Sommer Urlaub gebucht. Der Urlaub von meinem Freund ist auch genehmigt. Jetzt gehen wir mal davon aus, dass aus irgendeinem Grund der Urlaub kurzfristig gestrichen wird, ersetzt der Bund die Stornokosten nur für meinen Freund oder auch für mich?
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Tommie

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1682 am: 07. Mai 2012, 20:58:24 »

Sie meinen also, wenn Ihr Freund kurzfristig in einen Einsatz befohlen wird?

So lange Sie nicht verheiratet sind, könnte das ein Problem werden und er wird wahrscheinlich nur seine Reisekosten ersetzt bekommen. Deswegen empfehlen freundliche Reisebüros auch gerne Reiserücktrittskostenversicherungen ;) !
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KlausP

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1683 am: 07. Mai 2012, 20:59:14 »

Zitat
Jetzt gehen wir mal davon aus, dass aus irgendeinem Grund der Urlaub kurzfristig gestrichen wird, ersetzt der Bund die Stornokosten nur für meinen Freund oder auch für mich?

Für Ihren Freund auf jeden Fall, wie das bei Ihnen ist, weiss ich jetzt nicht aus dem Hut. Genau aus diesem Grund soll man ja Urlaub auch erst dann buchen, wenn er genehmigt ist. Der Widerruf des genehmigten Urlaubs ist deshalb auch nicht so einfach und an eine bestimmte Kommandoebene gebunden. Sprich: der Kompaniechef, der den Urlaub genehmigt hat, kann ihn nicht so einfach widerrufen, weil dabei wegen der Kosten immer die Verwaltung zu beteiligen ist
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Melli87

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1684 am: 07. Mai 2012, 21:03:57 »

Der Urlaub ist ja genehmigt. Nur dachte ich, dass es bei der BW öfter vor kommt, das genehmigter Urlaub wieder gestrichen wird. Ist bis jetzt bei uns zwar noch nie passiert, aber man weiß ja nie. Deswegen meine Frage.

Aber wenn Sie sagen, dass es nicht so einfach ist den genehmigten Urlaub zu widerrufen, bin ich ja schon glücklich :) dachte es wär ein wenig anders beim Bund.

Eine Reiserücktrittsversicherung haben wir gemacht, nur kommt die zum Einsatz wenn man krankheitsbedingt o. ä die Reise nicht antreten kann. Berufliche Belange sind da leider, in JEDER Rücktrittsversicherung außen vor.

Naja, alles wird gut :)
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KlausP

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1685 am: 07. Mai 2012, 21:09:50 »

Zitat
Ist bis jetzt bei uns zwar noch nie passiert,

Ich habe das in 16 Jahren Bundeswehr-Dienstzeit auch nicht erlebt, ich weiss nur, dass man bei uns die Möglichkeit beim Elbe-Hochwasser 2002 geprüft und  aus den genannten Gründen verworfen hat.
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ulli76

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1686 am: 07. Mai 2012, 21:12:26 »

Es kommt sehr selten vor, dass bereits genehmigter Urlaub wieder gestrichen wird.
Häufigster Grund dürfte ein kurzfristiger Einsatz sein.

Die Stornokosten für den Soldaten werden dann von der Bundeswehr getragen- die von Freunden/Freundinnen nicht.
Bei der eigenen Familie werden die Stornokosten meines Wissens nach auch vom Bund getragen.
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Melli87

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1687 am: 07. Mai 2012, 21:13:20 »

ok, danke :)
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LwPersFw

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1688 am: 08. Mai 2012, 00:58:47 »

Hallo Ulli76,
Ihre Ausführungen sind nicht ganz korrekt!
Insoweit der Soldat/die Soldatin die Urlaubsreise -inklusive der Urlaubskosten der Freundin/des Freundes-
aus eigenen Mitteln -ganz oder teilweise- bezahlt hat, werden auch diese Kosten erstattet.
Das Reisekostenrecht spricht nur von "Personen", nicht Ehefrau, Familienangehörige, etc.

siehe weiter unten Punkt 13.4.1 ...

Aus der ZDv 14/5 Abschnitt F 511

Nr 26.

"(1) Erholungsurlaub kann ausnahmsweise widerrufen werden, wenn es der Dienst zwingend erfordert.

Mehraufwendungen, die dem Soldaten durch den Widerruf entstehen, werden nach den Bestimmungen des Reisekostenrechts ersetzt.
Die Entscheidung über die Höhe des zu erstattenden Betrages trifft der für den Soldaten zuständige Wirtschaftstruppenteil
(BwDLZ); die Kosten sind bei Kapitel 1403, Titel 53999 zu buchen. Dies gilt sowohl für bereits angetretenen Urlaub als auch für die Fälle,
in denen der Urlaub zwar genehmigt wurde, aber noch nicht begonnen hat."

Der entsprechende § im Bundesreisekostengesetz ist der § 13.

Die dazugehörige "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV)"
führt dann im einzelnen aus:

"Zu Absatz 3

13.3.1
Muss aus dienstlichen Gründen eine Urlaubsreise vorzeitig beendet werden, gelten die Sonderregelungen des § 13 Abs. 3 und 4.
Wird die Anwesenheit in der Dienststätte angeordnet, gilt die Reise vom vorübergehenden Aufenthaltsort zum Dienstort als
Dienstreise. Für diese Reise erhalten Dienstreisende daher die volle Reisekostenvergütung nach § 1 Abs. 2. Dies gilt auch,
wenn vor der Rückkehr an den Dienst- oder Wohnort ein Dienstgeschäft an einem auswärtigen Geschäftsort durchzuführen war.
Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges steht Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 2 zu.

13.3.2
Zusätzlich werden Dienstreisenden Fahrtauslagen für die zurückgelegte Strecke von der Wohnung zum Urlaubsort (Hinfahrt
hinschließlich ggf. bereits absolvierter Etappenfahrten), an dem Dienstreisende die Anordnung erhalten haben, gewährt.
Die Höhe der Fahrtauslagen richtet sich nach dem Anteil des Urlaubs, der aus dienstlichen Gründen nicht mehr in Anspruch
genommen werden konnte. Berücksichtigungsfähig ist hier nur die Zeit einer Urlaubsreise, ein Urlaubsaufenthalt zu Hause wird
nicht mitgerechnet. Die Kosten der Hinfahrt werden in voller Höhe erstattet, wenn der Urlaub in der ersten Hälfte abgebrochen
werden musste, ansonsten zur Hälfte. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges steht Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 2 zu.

13.4 Zu Absatz 4

13.4.1
Aufwendungen Dienstreisender und der sie begleitenden Personen, die durch die Unterbrechung
oder vorzeitige Beendigung eines Urlaubs verursacht oder nicht ausgenutzt werden, sind insbesondere:

- für einen Gesamtzeitraum zu entrichtende Unterkunftskosten, Stellplatzgebühren u. a.,
- im Vorverkauf erworbene Eintrittskarten,
- Mehrfachkarten zur Benutzung von Einrichtungen am Urlaubsort und
- vorgebuchte Ausflugsfahrten.

Begleitende Personen im Sinne des § 13 Abs. 4 sind Personen,

- die an der Urlaubsreise der Bediensteten teilnehmen und
- deren Urlaubskosten sie ganz oder teilweise tragen.

13.4.2
Für die Erstattung von Aufwendungen für die Hin- und Rückfahrt begleitender Personen gilt Textziffer 13.3.2 sinngemäß.
Neben den Kosten für die Rückkehr werden die durch die vorzeitige Rückfahrt nicht mehr benutzbaren Bahn- oder Flugtickets
erstattet, soweit diese nicht storniert werden können."
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Liducha27

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1689 am: 08. Mai 2012, 14:30:34 »

@Melli. Ich kann Dich in gewisser Weise verstehen. Mein Freund fährt sonst auch immer wieder Montagsnachts in die Kaserne und manchmal is es gut manchma bin ich an Wasser gebaut. Und er war auch schon mehrere Wochen auf Lehrgängen und konnte ihn 3 Wochen nicht sehen. Anfangs war es auch schwer, gerade WEIL wir uns nur am WE sehen. Aber man darf auch nicht vergessen, dass es sein Job ist, so wie wir vielleicht im Büro sitzen oder was auch immer, muss er dort seine Arbeit machen. Ich konnte es mir auch nciht vorstellen und mein Freund ist nun schon 31 Tage im Auslandseinsatz. Die erste Woche war horror pur und ich habe viel geweint. Aber man darf sich nicht selber runterziehen und sich in gewissen Sachen reinreiten. Das hat man mir selber auch alles nur erzählt, aber es hilft. Sicherlich gibt es Tage da ist es schwieriger und manche sind gut. Aber das Wichtigste ist doch, finde ich jedenfalls, dass man seinen Partner gefunden hat, sich wohl fühlt, glücklich ist, zusammenhält und sich gegenseitig unterstützt.

Vielleicht hat mein Text jetzt gar keinen großen Zusammenhang mehr, aber..... hmmmmmmm. bin manchmal selbst verwirrt. :-D

Da gebe dir vollkommen recht, die ersten 3 Wochen sind die schlimmsten... und dann die letzten 2 Wochen weil die sich übelst hinziehen  :D.. aber da ist es nur noch Vorfreude...

es gibt meiner Meinung nach 4 Phasen

1. Phase....die ersten 2 Tage hat man das noch nicht realesiert
2. Phase....die weiteren 2 Wochen, schlimmste phase, da man der Meinung ist, dass ist doch noch sooooo lange bis der Liebste wieder kommt
3. Phase ...die weiteren Wochen, vergehen einfach iwie und man merkt zwar, der liebste ist weg, aber lernt damit umzugehen
4. Phase... die letzten 2 Wochen, vorfreude PUR ;D
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hope11

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1690 am: 08. Mai 2012, 18:28:21 »

Hallo Melli87,

vielen Dank für deine Worte.

Mein Freund hat sich nach dem Grundwehrdienst verpflichten lassen. Ich will noch garnicht daran denken.
Ich wünschte, ich hätte deine 2 1/2 Tage die Woche. ;)

Es ist wirklich schwer, das ich meinen Freund nur noch selten da, weil wir bereits zusammen waren bevor er zum Bund ging.
Aber ich weiß, er ist MEIN Mann und ich liebe Ihn und daher gebe ich nicht auf. Wir hatten bereits von Kindern und Heirat gesprochen, bevor er einberufen wurde. Allein der Gedanke an diese gemeinsame Zukunft lässt mich das durchstehen.

Seine Kaserne ist gott sei dank nur 1 1/2 Stunden von mir entfernt. Nur so oft kann ich ihn nicht besuchen fahren, da er oftmals auch bis zum Abend arbeiten muss und ich meist am nächsten Tag um halb 6 aufstehen darf um selber arbeiten zu gehen. :(

Wie lange bist du denn bereits mit deinem "Soldaten" zusammen und wie schaffst du das?  :D

LG hope11



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Liducha27

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1691 am: 08. Mai 2012, 18:39:50 »

Seine Kaserne ist gott sei dank nur 1 1/2 Stunden von mir entfernt. Nur so oft kann ich ihn nicht besuchen fahren, da er oftmals auch bis zum Abend arbeiten muss und ich meist am nächsten Tag um halb 6 aufstehen darf um selber arbeiten zu gehen. :(

Wie lange bist du denn bereits mit deinem "Soldaten" zusammen und wie schaffst du das?  :D

LG hope11

Hallo,

war für dich zu deinem Liebsten in die Stadt wo die Kaserne ist hinzuziehen keine option?????


Edit:
Wie gehabt   ;)
« Letzte Änderung: 08. Mai 2012, 19:23:02 von StOPfr »
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hope11

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1692 am: 08. Mai 2012, 19:19:28 »

Hallo Liducha27,

nein keine Option.
Ich habe einen super Job in einer super Position, einen eigenen Haushalt und Freunde.
Er würde das nicht wollen, das ich hier alles aufgebe - für ihn. Das weiß ich.
Er wird nur max. 1 Jahr dort sein und kommt danach zurück.
Und dann je nach Abruf ins Ausland gehen.
Außerdem lebt seine kleine Tochter ebenfalls hier. Sie ist ein richtiger Wirbelwind und ist ihm sehr wichtig.

Aber wir werden das schaffen. Ich weiß es.
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Liducha27

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1693 am: 08. Mai 2012, 19:25:17 »

Aber wir werden das schaffen. Ich weiß es.

mein Männiken wollte jeden 2 Tag immer heim kommen. Er hat auch "nur"1,5 Stunden fahrt bis zur Kaserne. Eines Morgens ist er auf der Autobahn eingeschlafen und ne Woche später war ich mit ihm da in unserer neuen Wohnung. Habe mir da ne neue stelle gefunden und fühle mich da super wohl. wir fahren mit ihm jedes We zu unseren Eltern und Freunden. Muss natürlich jeder für sich entscheiden ;)

lg
« Letzte Änderung: 08. Mai 2012, 23:09:09 von StOPfr »
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Bella 87

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Antw:FRAUENECKE TEIL III
« Antwort #1694 am: 08. Mai 2012, 20:24:54 »

 :-*  Wir haben uns "Getraut" :D
Am 5.5.2012 um 15.00Uhr..... :)
Sind soooo glücklich... :-*    :-* :-* :-* :-*
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