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Autor Thema: Marschgesang noch erlaubt?  (Gelesen 60204 mal)

HG d.R.

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Marschgesang noch erlaubt?
« am: 05. Juni 2009, 10:07:34 »

Hallo zusammen,

mein aktiver Dienst liegt schon einige Zeit (2006) hinter mir, jedoch bin ich meiner alten Stammeinheit noch immer nah verbunden und mache jedes Jahr mind. eine Wehrübung.
Ich hatte mich damals aus diversen Gründen für den Grundwehrdienst entschieden - einer dieser Gründe, wenn auch nur an hinterster Stelle war, dass ich mich auf Marschgesang gefreut hatte.
Ursprünglich war das in unserer Grundausbildung gar nicht mehr vorgesehen, nachdem es dann aber angesprochen wurde, haben wir das Westerwaldlied (versucht) zu singen.
Nach einen Gespräch mit meinem BttrChef (Maj.) auf einer meiner letzten Whrübungen habe ich dann auch erfahren, dass die BW das offizielle Liedrbuch auch nicht mehr herausgibt.
Daher meine Frage: Wir heute noch gesunge, und vorallem: Darf heute noch gesungen werden?
Falls ja: Welche Lieder dürfen noch gesungen werden?
Danke schon jetzt für die Antworten.

HG d.R.





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ulli76

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Re: Marschgesang noch erlaubt?
« Antwort #1 am: 05. Juni 2009, 12:06:51 »

Marsch mit Gesang gibt es definitiv noch. Das Liederbuch auch. Alle Lieder im Liederbuch (Heisst: Kameraden singt) dürfen gesungen werden. Eine Seite ist überklebt, da dieses Lied nicht mehr (zumindest nicht in der Bundeswehr) gesungen werden darf.

(Kann sein dass dein Major von seinem Kdr aus irgentwelchen Gründen den Marsch mit Gesang verboten bekommen hat.)

Bekannte Marschlieder sind: Wildgänse, gäb es nur eine Krone, ob´s stürmt oder schneit, ein Heller und ein Batzen....
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STINGER Uffz

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Re: Marschgesang noch erlaubt?
« Antwort #2 am: 05. Juni 2009, 12:18:30 »

(Kann sein dass dein Major von seinem Kdr aus irgentwelchen Gründen den Marsch mit Gesang verboten bekommen hat.)

Wir durften 1999 auch nicht singen angeblich wären Lieder wie der Westerwald zu sehr mit NS und SS Soldaten in Verbindung zu bringen. Da die auch beim Marschieren gesungen haben. Aber das war von Hörsaal zu Hörsaal verschieden manche haben gesungen wir durften es nicht.
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snake99

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Re: Marschgesang noch erlaubt?
« Antwort #3 am: 05. Juni 2009, 12:41:35 »

Während meines Uffz Lehrgangs ´99 (alter Art 3 Monate Münster HUS I) mussten wir "Westerwald" stundenlang beim Marschieren singen :) Da wir es zu Anfangs nicht auf die Kette bekommen haben, gab es sogar 2 Zusatzdienstpläne nach Dienst ...

Meines Kenntnisstandes nach ist das "Westerwald Lied" in Tat verboten worden zu singen, wegen Verbindungen zur nationalsozialistischen Zeit.
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STINGER Uffz

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Re: Marschgesang noch erlaubt?
« Antwort #4 am: 05. Juni 2009, 12:47:50 »

Hand reich ebenfalls 99 ABER in Appen. ;-)

Wir haben dort das Niedersachsenlied gesungen. Bietet sich an bei über 75% die aus Bayern gekommen sind im Hörsaal  :D Aber unser Hörsaalleiter war eben aus Celle.
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ulli76

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Re: Marschgesang noch erlaubt?
« Antwort #5 am: 05. Juni 2009, 13:09:25 »

Das Westerwald- Lied ist nicht verboten. Der Inhalt ist absolut "safe".
ABER da einige Menschen bei diesem Leid unbedingt entsprechende Zusammenhänge herstellen WOLLEN, sollte man sich halt überlegen, wo und in welchem Zusammenhang man es singt. Die Marschgruppen der Bundeswehr singen es übrigens in Nijmwegen und anderen Marschveranstaltungen.

Wenn man zufällig auf dem Bundestreffen der Walldorflehrer als Soldatengruppe anwesend ist sollte man es sich vielleicht verkneifen.  ;), genauso wenn ensprechend Anhänger des genau gegengesetzten politischen Spektums anwesend sind.

@CSG: Musste mir auch einmal das Niedersachsenlied einmal bei dem Einmarsch zu einem Gelöbnis anhören-ist vom Rhythmus nicht wirklich einfach zum marschieren.
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STINGER Uffz

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Re: Marschgesang noch erlaubt?
« Antwort #6 am: 05. Juni 2009, 13:11:51 »

genau ...Herstellen WOLLEN... das ist der entscheidende Punkt.

Naja damals war ich noch jung an jahren da ging das mit dem Marsch dazu.  ;D
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AriFuSchr

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Re: Marschgesang noch erlaubt?
« Antwort #7 am: 05. Juni 2009, 13:34:19 »

soweit ich informiert bin, dürfen alle Lieder die im Liederbuch der BW stehen, auch gesungen werden.

Auf dem "Index" stehen Lieder die "Eroberungsgedanken" zum Ausdruck bringen und somit das nationale Gefühl von Verbündeten verletzen könnten, Lieder die in der NS-Zeit entstanden sind, kriegsverherrlichende Lieder.

Der Hui, so kalte Westerwald ist bereits vor der NS-Zeit entstanden. Vom Text her ist er sicher eher harmlos.

Kleine Anektode oT:

Unser BtlKdr mochte Marsch mit Gesang überhaupt nicht und stellte die Frage, ob wir nicht eine Btl-Band zusammen stellen könnten. Gesagt, getan. Nach wenigen Wochen verfügte das Btl über eine Band mit ca. 35 Musikern, die sowohl Marschmusik als auch Unterhaltungsmusik und Tanzmusik spielen konnte. Bei allen Veranstaltungen, die mit Marsch mit Gesang (hießen die nicht Innendienst-Besichtigung?) abgelaufen wären, stellte sich die Batterieband vor der Marschformation auf und spielte zünftige Märsche. Viele Standortveranstaltungen der BW (Tanz in den Mai der Offze, Altstadtfest, Tanzveranstaltung anl.  Btl-Jubiläum etc.) wurden von den Btl-Musikern umrahmt.
Besonders des Grossen Kurfürsten Reitermarsch hatte es unserem Btl Kdr angetan. Er müsste immer ins Programm eingebaut werden, allerdings wegen der Kesselpauke immer ohne Bewegung der Formation. Aber man steht ja auch im Formaldienst. War ne super Sache, da mit zu machen und wenn ich den Grossen Kurfürsten höre, reichts heute noch
immer für ne Gänsehaut.
Ende oT
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AriFuSchr

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Re: Marschgesang noch erlaubt?
« Antwort #8 am: 05. Juni 2009, 13:41:10 »

AGA III. Quartal 2005. Wir haben das Westerwald Lied gesungen!
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wolverine

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Re: Marschgesang noch erlaubt?
« Antwort #9 am: 05. Juni 2009, 13:44:37 »

Ich schreibe jetzt besser nicht, was während meiner Dienstzeit - offiziel und inoffiziell- so alles gesungen wurde.
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DrunkenHans

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Re: Marschgesang noch erlaubt?
« Antwort #10 am: 05. Juni 2009, 13:58:41 »

AGA `06 wurde uns gesagt es sei verboten und deshalb singen wir nicht  >:(
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Fennek87

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Re: Marschgesang noch erlaubt?
« Antwort #11 am: 05. Juni 2009, 14:47:25 »

Hallo,
also in unserer AGA im ersten Quartal diesen Jahres wurde das Westerwaldlied gesungen. Nicht nur beim laufen oder marschieren sondern es wurde teilweise auch beim Revierreinigen befohlen.
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schlammtreiber

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Re: Marschgesang noch erlaubt?
« Antwort #12 am: 05. Juni 2009, 14:51:16 »

Bei der AGA in Budel durfte 1995 das Westerwaldlied nicht gesungen werden, "weil ältere Holländer das noch kennen"  ::)
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HG d.R.

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Re: Marschgesang noch erlaubt?
« Antwort #13 am: 05. Juni 2009, 15:22:17 »

Danke soweit für die schnellen Antworten!!

Gibt es eine aktuelle (!!) Quelle, aus der sich ergibt, dass die Stücke die im Liederbuch der Bundeswehr (Kameraden singt) stehen noch gesungen werden können?
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ulli76

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Re: Marschgesang noch erlaubt?
« Antwort #14 am: 05. Juni 2009, 15:41:24 »

Die Quelle ergibt sich daraus, dass das Liederbuch offiziell von der Bundeswehr herausgegeben ist und bisher nicht zurückgerufen wurde. Und es kann noch über die Vorschriftenstelle? für die Einheiten bestellt werden. Und im Vorwort steht auch noch was von wegen Zusammengehörigkeitsgefühl, Kameradschaft etc. Es ist immer noch das offizielle Liederbuch der Bundeswehr.

Die Frage müsste eher umgekehrt heissen: Wo steht, dass die Lieder nicht mehr gesungen werden dürfen.

Und nochmal: Das "Westerwaldlied" ist nicht verboten! Es steht nicht irgentwo auf dem Index etc. Der Inhalt hat mit Nationalsozialismus überhaupt nichts zu tun. Es ist halt nur nicht angebracht es überall zu singen.
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