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Autor Thema: Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !  (Gelesen 29047 mal)

momanddad

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Re:Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !
« Antwort #15 am: 29. Oktober 2009, 21:08:30 »

Hallo Leute jetzt nochmal ich,
muß mich leider mal outen bin die Mom von diesem besagten demnächst Ende November Einsatzgänger !!!
Sorry, aber war mir etwas peinlich hier als besorgte Mama aufzutreten.
Trotzdem vielen Dank für eure Hinweise, heute Abend haben wir telefoniert und er sagt er muß bis Montag noch ne Partientenverfügung hinterlegen.
Also sorry aber, 3 Tage zur Überlegung scheint mir recht wenig, da ich weiß das darüber sogar Kurse bei der Volkshochschule gegeben werden.
Unser Sprößling hat entweder nicht aufgepasst oder ich weiß nicht ist das jetzt so ???

Wie gesagt... wir sind schon besorgt und hoffen das er sowie alle Kameraden wiederkommen, aber es ist der erste Einsatz und er ist erst 20 ?!
Naja das habt ihr hier wahrscheinlich schon sooooo oft gehört.
Wir stehen voll hinter ihm, es ist halt seine Berufswahl gewesen...

Also zurück zur Patientenverfügung habt ihr sowas schon gemacht ?


LG  momanddad ( zurzeitsehrverunsichert )  :-\
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bayern bazi

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Re:Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !
« Antwort #16 am: 29. Oktober 2009, 21:23:19 »

patientenverfügung hab ich selber schon gemacht - auch fürs zivilleben

das motto des rettungsdienstes und der ärzte ist im regelfall

- leben VOR lähmung

nur ich persönlich bin kein freund davon

- könnte mir nicht vorstellen als pflegefall auf die hilfe von anderen angewiesen zu sein

- genauso wenig will ich  z.B nur durch maschinen am leben erhalten werden (wenn es keine chancen auf besserung - und hier wirklich besserung geben sollte)

DIESE ÜBERLEGUNGEN SOLLTE SICH JEDER MACHEN UND DEM ENTSPRECHEND NIEDERSCHREIBEN
 (wie - hier könnte einer unserer rechtverdreher noch ein paar tips dazu geben)

dieses thema geht eigentlich jeden an - egal ob soldat oder zivilist - ob 20 oder 80 jahre alt
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

snake99

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Re:Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !
« Antwort #17 am: 29. Oktober 2009, 21:31:04 »

In einer Fernsehreportage zu dem Thema wurde mal gesagt, dass eine Patientenverfügung mitunter als "null und nichtig" erklärt werden könnte, da sie Ärzte nicht von ihrem geschworenen Eid entbindet.   
Sprich, sieht ein Arzt auch nur ansatzweise die Möglichkeit, dass seine lebenserhaltenen Maßnahmen greifen könnten, nutzt die beste Verfügung nichts.

Wolverine, kannst du ggf. einen juristischen Rat geben? Oder wäre es einzelfallabhängig vom jeweiligen Kranheitsbild? 
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momanddad

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Re:Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !
« Antwort #18 am: 29. Oktober 2009, 22:05:06 »

Okay werde morgen mal rumgooglen, geht natürlich jeden an so ein Thema...
haben uns damit aber noch niemals genau auseinandergesetzt, werden wir demnächst tun.

Ich wäre auch für ein abschalten nix mehr versuchen bei "Hirntot" okay oder bei 50% Lähmung naja aber das ist halt alles immer nur Gelaber kommt ja auch immer drauf an was ist 50% ?
Finde ich persönlich sehr schwierig, aber was auch meine Frage war habt ihr als Bundeswehrangehörige sowas alle schon abgegeben und was habt ihr geschrieben ?
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wolverine

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Re:Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !
« Antwort #19 am: 30. Oktober 2009, 09:18:25 »

1. Grundsätzlich gilt der Wille des Patienten; wer nicht behandelt werden möchte, wird nicht behandelt! Jeder körperliche Eingriff (auch des Arztes) ist tatbestandlich eine Körperverletzung und nur durch die ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung des Behandelten gerechtfertigt. Ein Arzt, der sich aus ethischen Gründen nicht an eine solche Anweisung halten kann, kann(!) sich evtl. auf verfassungsmäßige Grundsätze berufen (Gewissens- oder Religionsfreiheit). Das ist aber die Ausnahme.
2. Niemand muss eine solche Verfügung erstellen. Wenn man nichts macht, gilt halt der gesetzliche Regelfall. Dann wird behandelt bis medizinisch nichts mehr sinnvoll ist.
3. Das ist eine höchstpersönliche Entscheidung; hier sollte man auch niemandem ´reinreden. Ich selbst bin kein Feund von dieser achso modernen und liberalen Relativierung von Leben und Tod. Wenn wir an so vielen Stellen das "Tötungstabu" relativieren (Abtreibung, Patientenverfügung, Sterbehilfe), müssen wir uns dann wundern das unsere Jugend, plan-, ziel- und wertelos wird und immer mehr verroht? Damit will ich gar kein moralisches Urteil sprechen; es geht mir nur um Konsequenz! Zumal sich hinter der Idee, manches Leben sei "weniger lebenswert" und damit zwangsläufig weniger wert, eine unterschwellige Ausgrenzung von Kranken und Behinderten versteckt, die ich bedenklich finde. In anderer Form würden wir das niemals dulden! Und wenn das alles jemand zu erzkonservativ findet, gibt es auch noch einen "kapitalismuskritischen Ansatz": Hinter der "Hirntoddefinition" und den Patientenverfügen stecken massive wirtschaftliche Interessen der Transplantationsindustrie und ihrer Lobby. Also vorsicht und immer alle Seiten beleuchten! Wie gesagt: Die Entscheidung, wer wie und wie lange behandelt werden möchte, soll jeder ganz allein mit sich selbst treffen und dann niederlegen.
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 09:26:47 von wolverine »
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ulli76

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Re:Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !
« Antwort #20 am: 30. Oktober 2009, 13:42:03 »

Bei einer PAtientenverfügung geht es an sich nur um "Leben und Tod" und nicht um eventuelle Behinderungen. Also es geht um eine Entscheidung, ggf. eine Therapie einzuschränken oder abzubrechen wenn der Patient vermutlich in absehbarer Zeit sterben wird. So eine Entscheidung machen sich Ärzte in der Regel nicht leicht und somit ist es schon sinnvoll wenn man eine Patientenverfügung macht, wo genau festgelegt wird, in welchem Fall welche MAßnahmen abgelehnt werden (da geht es vor allem um Ernährung, Antibiotika, Wiederbelebungsmaßnahmen und Beatmung), ebenso ist es möglich eine entsprechende VOllmacht zu machen, wo drin steht, wer in einem solchen Fall entscheiden soll (tunlichst nach ausfürhlichen Gesprächen über LEben, Tod und ähnlichen philosophischen Themen).

Ob und wann man eine PAtientenverfügng mach, ist jedem selbst überlassen. Das kann man problemlos auhc im Einsatz machen. Abgeben muss man die auch nicht zwingend. Das Teil muss halt irgentwo sein, wo der behandelnde Arzt auch Zugriff drauf hat. Das kann z.B. beim Truppenausweis in ner Hülle, bei der Einheit in nem verschlossenen Umschlag, im Flaz im Einsatz oder in ner Kopie bei den Angehörigen zu Hause sein.

Inwischen wurden das Gesetz insofern geändert, als das so eine Verfügung grundsätzlich für einen Arzt bindend ist. Aber viele Verfügungen sind zu pauschal gehalten oder sehr alt, so dass man im Zweifels- und Einzelfall nicht immer weiss was der Wille des PAtienten ist. Im akuten Fall kann man ihn ja nun mal nicht fragen. Und zum anderen wird man keinen Arzt gegen seine ethischen Überzeugungen/Glauben/Überzeugung zwingen sich dran zu halten.

Es ist übrigens inzwischen üblich, lebensverlängernde Maßnahmen bei absehbarem Tod zum Wohl des Patienten einzuschränken. Und zwar unabhängig von einer Patientenverfügung. Allerdings wird die Entscheidung bei einem vorher gesunden 20-jährigen schwerer fallen als bei einem90-jährigen mit schwerer Herzerkrankung.

Es ist immer eine Einzelfallenscheidung unter Eibeziehung von Ärzten, Angehörigen und natürlich dem mutmaßlichen Willen des Patienten.
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wolverine

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Re:Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !
« Antwort #21 am: 31. Oktober 2009, 12:42:43 »

Nur damit kein falscher Zungenschlag ´reinkommt: Eine Patientenverfügung war auch bereits vorher bindend. Nur steht eben die Verfassung normenhierarchisch eben über einem Bundesgesetz. Darum kann man ehrliche Gewissensgründe nicht wirklich einschränken. Aber - und das schrieb ich ja - ist das eben die Ausnahme. So einfach ´mal abtun, "Ich glaube an etwas völlig anderes und für mich gilt das Strafgesetzgebuch nicht", geht natürlich nicht.
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snake99

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Re:Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !
« Antwort #22 am: 31. Oktober 2009, 13:24:40 »

@Wolverine & Ulli76

Danke für eure Postings. Zumindest für mich stehen da eine Menge nützlicher Dinge drin, die mir vorher in der Form nicht bekannt waren.
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wolverine

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Re:Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !
« Antwort #23 am: 31. Oktober 2009, 14:03:19 »

Man muss sich manchmal die Dinge ganz einfach machen, um es sich zu erklären: wenn man mit einem Schnupfen auf die Straße geht, kommt ja auch keiner und putzt einem die Nase oder wirft einem Medikamente ein wenn man das nicht möchte. Und bei allen anderen Behandlungen ist es prinzipiell nichts anderes.
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ulli76

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Re:Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !
« Antwort #24 am: 31. Oktober 2009, 14:10:51 »

Ein Beispiel dafür wieweit Patientenrechte geachtet werden ist z.B. die Ablehnung von BLuttransfusionen duch die Zeugen Jehovas. Selbst wenn der Tod dadurch in Kauf genommen wird, bekommen diese keine Bluttransfusion (Ausnahme bilden hier Kinder, da die nun mal noch nicht selber entscheiden können und das Kindeswohl über dne Willen der ELtern gestellt wird). In vielen Krankenhäusern gibt es extra einen Beauftragen für diese Fälle und wenn es sich um geplante OPs geht, wird das vorher alles genau abgesprochen. Auch z.B. inwieweit, Blut das vom Patienten selber stammt und in der OP wieder ausbereitet wird, verwendet werden kann. Für so eine Op wird in der Regel auch ein Arzt eingesetzt, der mit der Entscheidung des Patieten leben kann und diese nicht grundsätzlich ablehnt.
Sollte der Patient nicht in der Lage sein, das entsprechend selber mit dem Arzt zu besprechen ist eine ausführliche PAtientenverfügung umso wichtiger. Und ein simples: "Ich will keine Blutprodukte" reicht nicht. Da muss schon genau ausgeführt werden, welche Blutprodukte man genau ablehnt und dass man das aus Glaubensgründen macht und dass man tatsächlich seinen eigenen Tod in Kauf nimmt. Das zeigt nämlich, dass sich derjenige wirklich gedankten drüber gemacht hat. Und so eine Verfügung sollte auch alle paar JAhre erneuert werden. Man kann seine Meinung ja grundsätzlich auch ändern.

Übrigens: Gehört zwar nicht zum ursprünglichen Thema, ist für viele aber sicherlich interessant: Als Soldat muss man nur bestimmte Untersuchungen über sich ergehen lassen, jedoch ist man nicht zu medizinischen Behnadlungen verpflichtet. Man hat zwar die Pflicht zur Gesunderhaltung, jedoch werden z.B. Ablehnungen zu OPs nicht diszipliar geahndet. Eben weil es immer zu Komplikationen kommen kann. Deswegen wird vorher immer aufgeklärt und der Patient gefragt, ob er einverstanden ist, ggf. mit Unterschrift.
Eine Besonderheit stellen Impfungen dar: Niemand wird mit körperlicher Gewalt dazu gezwungen, allerdings kann die Ablehnung nptwendiger Impfungen disziplinar geahndet werden.
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exstuffzsimon

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Betreuungsvollmacht
« Antwort #25 am: 22. März 2010, 08:09:28 »

Ich möchte gerne anmerken, dass auch eine BETREUUNGSVOLLMACHT nützlich sein kann.

Im Falle, dass man z.B. hirngeschädigt zurück kommt, geht das Betreuungsrecht nicht automatisch auf die Familie über, sondern das Vormundschaftsgericht bestellt einen Betreuer. Der Richter kann die Wünsche der Familie ignorieren und Ihre Betreuung einer staatlichen Betreuungsstelle übertragen.

Eine Betreuungsvollmacht regelt, dass der in der Vollmacht Genannte im Ernstfall die Betreuung übernehmen soll, also beispielsweise die Eltern.

Eine Vorlage findet sich z.B. hier: http://www.prostatakrebse.de/informationen/pdf/betreuungsvollmacht.pdf

Kameradschaftliche Grüße in die Runde,

B. Simon
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Re:Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !
« Antwort #26 am: 12. Oktober 2010, 14:59:26 »

Was ihr nicht vergessen dürft, besonders wenn ihr nach Afghanistan geht ist die Patientenverfügung. Ich predige schon fünf Jahre darüber und jeder denkt er wäre nicht der Unglücksrabe und macht es nicht. Und wer endet am Ende vor Gericht? Der BW-Arzt! Warum? Weil er es so gemacht hat wie er es für richtig hielt und nicht wie die Familie vom Soldaten. Jeder sollte wissen wie sein Ende im Notfall aussehen soll - an den Apraten hängen oder nicht?

Burgi24er

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Re:Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !
« Antwort #27 am: 25. Dezember 2010, 23:00:43 »

Das heißt, bei einem nicht verheirateten, kinderlosen Erblasser erben die Eltern, Großeltern oder die Seitenlinie (Geschwister) ein evtl. Lebenspartner würde leer ausgehen.
Bei einem kinderlosen, verheirateten Erblasser gibt es ohne entsprechende Verfügung ein Pflichtteilsrecht für die gesetzlichen Erben.

Moin und herzliche Weihnachtsgrüße!

Ich möchte gerne das obige Zitat näher ausführen bzw. richtigstellen.

Zum 1. Satz: Bei "Lebenspartner" muss man unterscheiden zwischen einem Lebensgefährten, also z. B. Freund oder Freundin oder einem eingetragenen Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (umgangssprachlich: gleichgeschlechtliche Ehe). Der eingetragene Lebenspartner ist inzwischen im Erbrecht dem Ehegatten nahezu gleichgestellt und würde gemäß § 10 LPartG ähnlich dem Witwer / der Witwe erben.


Zum 2. Satz: Bei einem kinderlosen, verheirateten Erblasser gilt wie bei jedem anderen Erblasser auch, dass grundsätzlich die gesetzlichen Erben zu Erben berufen sind.

Gesetzliche Erben der 1. Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder (§ 1924 BGB). Diese sind hier nicht vorhanden, da der Erblasser ja kinderlos sein soll. Sind keine Erben der 1. Ordnung vorhanden, kommen die Erben der 2. Ordnung zum Zuge. Dies sind gem. § 1925 BGB die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Sind auch diese nicht vorhanden, erben die Erben der 3. Ordnung (Großeltern und deren Abkömmlinge) gem. § 1926 BGB. Sind auch diese nicht vorhanden erben die Erben der 4. Ordnung usw. Wichtig ist, dass ein Verwandter nicht Erbe wird, solange ein Erbe der vorhergehenden Ordnung vorhanden ist (§1930 BGB). Das heißt: Hatte der Erblasser Kinder, erben diese (1. Ordnung) und seine Eltern (2. Ordnung) bekommen nichts!

Zusätzlich zum ges. Erbrecht der Verwandten gibt es das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners. Dies regelt z. B. für den Ehegatten § 1931 BGB. Grundsätzlich erbt der Witwer bzw. die Witwe neben den übrigen gesetzlichen Erben. Somit lässt sich nicht sagen, dass die Verwandten nur einen Pflichtteilsanspruch haben. Sie sind neben dem Ehegatten als gesetzliche Erben berufen, natürlich entsprechend ihrer Ordnungen.

§ 1931 Abs. 2 BGB regelt nun, dass wenn weder Erben der 1. noch der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden sind, der Ehegatte die ganze Erbschaft erhält. In diesem Falle würden die anderen Verwandten leer ausgehen und nichts erben.

Wer Regelungen für seinen Tod treffen möchte, die abweichend des gesetzlichen Erbrechts sind, muss eine sog. Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Das ist entweder ein Testament oder ein Erbvertrag. Wobei es bei einem Testament das privatschriftliche und das notarielle Testament gibt. Für ein Testament gibt es zwingenden Formvorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen, damit das Testament nicht formungültig und damit faktisch nichtig ist. So muss z. B. ein privatschriftliches Testament eigenhändig ge- und unterschriben sein. Ein maschinengeschriebenens Testament ist grundsätzlich formungültig. Wäre schade, wenn Euer letzter Wille an einer Formvorschrift scheitern würde!

Ich hoffe, ich habe Euch das gesetzliche Erbrecht ein bisschen näher bringen können und freue mich schon auf Eure Anmerkungen bzw. Fragen.
« Letzte Änderung: 25. Dezember 2010, 23:14:51 von Burgi24er »
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Nachteule

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Re:Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !
« Antwort #28 am: 15. April 2011, 16:36:56 »

Hallo momanddad,
erstmal ein herzliches Hallo - auch ich bin eine Mutter die Antworten sucht zum Auslandseinsatz und war froh, deinen Beitrag zu lesen - und all die anderen hilfreichen Info´s. Ich hoffe, es geht dir und Deinem Sohn gut.
Hier noch eine Info an alle, die den Auslandseindsatz noch vor sich haben und auf der Suche nach Vollmachten und Formulare sind:
es gibt vom C.H.Beck Verlag eine ausführliche Zusammenstellung von Vorsorgevollmachten (Bank, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) mit guten Erklärungen und Formularen. Ich habe diese bereits schon für ein Familienmitglied verwendet und auch für mich ausgefüllt. Die ISBN lautet: 978-3-406-57518-1

Herzliche Grüße von der Nachteule
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Andi

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Re:Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !
« Antwort #29 am: 15. April 2011, 18:34:07 »

Gibt es auch alles seriös und kostenlos online...  ::)
...oder noch kostenloser und noch seriöser beim Sozialdienst bzw. beim Pfarrer.
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