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Autor Thema: Vorbestraft und Bundeswehr / Alternativ Zivildienst ?  (Gelesen 14030 mal)

snake99

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Re:Vorbestraft und Bundeswehr / Alternativ Zivildienst ?
« Antwort #15 am: 23. November 2009, 18:37:13 »

Hm, sicher kann sich der TE bewerben, doch wenn der WDB die Anfrage schon im Vorfeld ablehnt glaube ich nicht, dass der TE seitens des ZNGw eine Zusage zum Einstellungsverfahren erhalten wird. Immerhin wird das polizeidienstliche Führungszeugnis angefordert, spätestens da kommt alles raus ;)

Ich würde daher sagen: knicken, lochen, abheften und sein Glück als Zivilist im zivilen Leben versuchen ;) 
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„Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

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Re:Vorbestraft und Bundeswehr / Alternativ Zivildienst ?
« Antwort #16 am: 23. November 2009, 18:38:54 »

Wenn ich mal wolverine zitieren darf:

Zitat
Und zum Rest: Wo steht denn, dass man während der Bewährungszeit nicht den Grundwehrdienst ableisten darf? Und wenn die Vorstrafe nicht die Grenzen des § 38 SoldG reißt, steht einer Bewerbung auch nichts entgegen. Den ersten Eindruck hat man natürlich schon abgeliefert, aber möglich ist Bewerbung und auch Einstellung.

Sofern das zutrifft kann er sich natürlich bewerben. Evtl. wird man auch eingeladen. Aber ein Hindernis ist das wohl nicht.
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schlammtreiber

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Re:Vorbestraft und Bundeswehr / Alternativ Zivildienst ?
« Antwort #17 am: 24. November 2009, 08:44:09 »

Naja, so rein vom Gefühl her würd ich ungern jemanden, der wegen ner Verurteilung auf Grund von Körperverletzung noch Bewährung hat ungern an der Waffe ausbilden wollen.

Du würdest jemandem ungern beibringen Menschen zu töten weil er mal einen Menschen geschlagen hat? Klingt nach einer Fahrschule, die für den PKW-Führerschein ungern Leute nimmt die schon Fahrrad fahren  ;D
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