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Autor Thema: Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)  (Gelesen 76843 mal)

lusches78

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #15 am: 07. Dezember 2009, 09:07:06 »

Zitat
Oder bezog sich das mit den Steuergeldern auf was anderes?

Das mit den Steuergeldern bezog sich darauf, das die BW den Führerschein (von Steuergeldern) bezahlt. Ist ja auch schön und gut. Nur wenn jetzt jemand die BW verlässt und den Führerschein nicht hat umschreiben lassen, weil derjenige keine notwendigkeit dafür gesehen hat?
So jetzt sind dann 2 Jahre vorbei und derjenige soll jetzt keine möglichkeit mehr haben den Führerschein umschreiben zu lassen?
Eigentlich könnte man ja sagen selber schuld, oder? Könnte man aber erklärt das mal denjenigen die den Führerschein bezahlt haben.
Die denken jetzt, stopp Moment. Wir haben bezahlt und wollen auch was dafür haben, oder?
Mir geht es darum das der Staat mit dieser Frist von 2 Jahren die Steuergelder den Bach runterspült.
Das ist momentan meine Ansichtslage der sache oder was meint ihr?
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schlammtreiber

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #16 am: 07. Dezember 2009, 09:34:31 »

So jetzt sind dann 2 Jahre vorbei und derjenige soll jetzt keine möglichkeit mehr haben den Führerschein umschreiben zu lassen?

Welches Interesse sollte der Steuerzahler daran haben, dass irgendjemand den Bw-Führerschein umschreiben lässt?

Zitat
Eigentlich könnte man ja sagen selber schuld, oder? Könnte man aber erklärt das mal denjenigen die den Führerschein bezahlt haben.
Die denken jetzt, stopp Moment. Wir haben bezahlt und wollen auch was dafür haben, oder?

Haben sie doch - einen militärischen Führerschein. Der besteht ja weiterhin, auch nach der 2-Jahres-Frist.

Zitat
Mir geht es darum das der Staat mit dieser Frist von 2 Jahren die Steuergelder den Bach runterspült.
Das ist momentan meine Ansichtslage der sache oder was meint ihr?

Siehe oben: ist falsch! Die in den Führerschein investierten Steuergelder sind nicht verloren, weil der Führerschein weiterhin existiert...
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mailman

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #17 am: 07. Dezember 2009, 10:24:00 »

Von was sollte der FS dann bezahlt werden, wenn nicht von Steuergeldern?
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AriFuSchr

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #18 am: 07. Dezember 2009, 11:14:13 »

...den Bundeswehrführerschein macht der Soldat auf Kosten der Bundeswehr. Ziel der Ausbildung ist es, den Soldaten auf seinem vorgesehenen Dienstposten einsetzen zu können.(ATN als MKF). Der Soldat füllt dann diesen DP im Rahmen seiner Dienstzeit aus und erledigt die ihm übertragenen Aufträge. Nach DZE ist es sein Problem, den erworbenen FS in einen zivilen Führerschein umzuschreiben. Verschläft er die vorgesehenen Fristen ist es sein persönlicher Nachteil, den die Bw Fahrerlaubnis erlischt ja nicht.

Ich frage mich also ernsthaft, wo dem Steuerzahler hier ein Nachteil entsteht, alle Vorteile liegen beim Inhaber der entsprechenden Fahrerlaubnis, es liegt in seiner Hand, einen Vorteil (Besitz einer Fahrerlaubnis die in der Dienstzeit erworben wurde)) ins zivile Leben mit zu nehmen. Tut er dies nicht, ist es wie bereits ausgeführt sein persönlicher Nachteil und dem Steuerzahler, bzw. dem Staat entgeht hier nichts, gar nichts.
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wolverine

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #19 am: 07. Dezember 2009, 11:16:24 »

Oder anders ausgedrückt: Es gibt kein öffentliches Interesse am Erwerb einer privaten Fahrerlaubnis.
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AriFuSchr

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #20 am: 07. Dezember 2009, 11:18:03 »

Zitat
Oder anders ausgedrückt: Es gibt kein öffentliches Interesse am Erwerb einer privaten Fahrerlaubnis.

so isses, kurz und knapp  ;D
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Timid

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #21 am: 07. Dezember 2009, 14:11:45 »

Eigentlich könnte man ja sagen selber schuld, oder?

Richtig! Der Staat hat dem Betreffenden einen Führerschein im Wert von etlichen tausend Euro finanziert - alles, was derjenige machen müsste, wäre, ihn umschreiben zu lassen (was ~50€ und weniger kostet). Wer das nicht macht, weil er "keine Notwendigkeit sieht", ist, gelinde gesagt, selbst schuld!

Zitat
Wir haben bezahlt und wollen auch was dafür haben, oder?

Hatten sie: Der Soldat wurde in seiner Dienstzeit bereits als MKF eingesetzt (ansonsten hätte er den Lehrgang nicht besuchen müssen ...). Derjenige hat einen DIENSTführerschein erworben und ihn DIENSTLICH genutzt. Damit hatten Staat und Steuerzahler bereits "etwas" von den dafür verwendeten Steuergeldern - nämlich einen Kraftfahrer, der zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und damit zum Frieden in der BRD und Europa beigetragen hat.
Dass derjenige privat die Fahrerlaubnis nutzen darf, liegt weder im gesteigerten Interesse des Dienstherrn, noch des Steuerzahlers. Das ist nunmal keine DIENSTLICHE Angelegenheit (für die der Steuerzahler aufkommt), sondern ausschließlich PRIVATvergnügen. Und die Fahrerlaubnis einer PRIVATperson (die der Soldat, solange er nicht oder nicht mehr im Dienst ist, nunmal ist) gehen Staat und Steuerzahler relativ am Allerwertesten vorbei!

Oder, wie wolverine so richtig geschrieben hat:
Es gibt kein öffentliches Interesse am Erwerb einer privaten Fahrerlaubnis.
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lusches78

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #22 am: 08. Dezember 2009, 12:52:44 »

Das Umschreiben ist überhaupt kein Problem!

Mal mein Bericht aus der Zivilen Praxis:

Habe gerade meine Unterlagen von der ZMK bekommen. Mein Führerschein ist demnach schon 1 Jahr abgelaufen und ich bin auch schon 5 Jahre aus der BW ausgeschieden.
Habe dann gerade bei meinem Strassenverkehrsamt angerufen und denen mein Problem mit dem abgelaufenen und noch nicht umgeschrieben BW-Führerschein erklärt. Die nette Dame gab prombt Auskunft und sagte es sei kein Problem ich bräuchte nur den Sehtest vorlegen und ein Ärztliches Gutachten.
Also macht mal hier keine Panik von wegen 2 Jahre und bla bla bla.

Alles wird gut


P.s. und trotzdem wäre der verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust!!! (Mathe 6 setzen!!!)
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lusches78

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #23 am: 08. Dezember 2009, 13:11:09 »

Eigentlich könnte man ja sagen selber schuld, oder?

Richtig! Der Staat hat dem Betreffenden einen Führerschein im Wert von etlichen tausend Euro finanziert - alles, was derjenige machen müsste, wäre, ihn umschreiben zu lassen (was ~50€ und weniger kostet). Wer das nicht macht, weil er "keine Notwendigkeit sieht", ist, gelinde gesagt, selbst schuld!

Zitat
Wir haben bezahlt und wollen auch was dafür haben, oder?

Hatten sie: Der Soldat wurde in seiner Dienstzeit bereits als MKF eingesetzt (ansonsten hätte er den Lehrgang nicht besuchen müssen ...). Derjenige hat einen DIENSTführerschein erworben und ihn DIENSTLICH genutzt. Damit hatten Staat und Steuerzahler bereits "etwas" von den dafür verwendeten Steuergeldern - nämlich einen Kraftfahrer, der zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und damit zum Frieden in der BRD und Europa beigetragen hat.
Dass derjenige privat die Fahrerlaubnis nutzen darf, liegt weder im gesteigerten Interesse des Dienstherrn, noch des Steuerzahlers. Das ist nunmal keine DIENSTLICHE Angelegenheit (für die der Steuerzahler aufkommt), sondern ausschließlich PRIVATvergnügen. Und die Fahrerlaubnis einer PRIVATperson (die der Soldat, solange er nicht oder nicht mehr im Dienst ist, nunmal ist) gehen Staat und Steuerzahler relativ am Allerwertesten vorbei!

Oder, wie wolverine so richtig geschrieben hat:
Es gibt kein öffentliches Interesse am Erwerb einer privaten Fahrerlaubnis.

1. es wird auch nicht jeder als MKF eingesetzt der den Führerschein gemacht hat. ;)
2. PRIVATvergnügen kann man das ja wohl nicht nennen oder? ???
3. ich glaube hier haben viele eine zu grosse klufft zwischen realen leben und dem Bundeswehr dasein. Wo bitte  trägt ein FWDL`er oder GWDL`er bei der BW zum grossen frieden in Europa bei? Ich lach mich schlapp.


na ja ich find es wenigsten lustig hier wie ihr eure Meinungen sagt ohne auch nur den spur einer Ahnung zu haben.
Macht weiter so :D :D :D :D :D :D

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miguhamburg1

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #24 am: 08. Dezember 2009, 13:14:07 »

@ Lusches: Beharrlichkeit kann durchaus eine starke persönliche Eigenschaft sein. Wenn man wie Sie auf dem falschen Bein Hurra schreit, sollte man sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

Was Sie erlebten, ist ein glücklicher Einzelfall. Ein allgemein gültiger Anspruch aus dem lässt sich nämlich nicht ableiten.

Der Gesetzgeber hat für den Fall der zivilen Umschreibung militärisch erworbener Lizenzen klare Regelungen, die in ebenso klaren Verwaltungsvoschriften Eingang fanden. Bezüglich der Fahrerlaubnis Bw sind diese Regeln hier mehrfach ausgeführt worden. Sie treten auch nicht dadurch außer Kraft, dass der Bearbeiter in der ZMK Ihnen diese Angaben zusendete. Hierzu ist er nämlich nicht verpflichtet.

Und: Das Interesse zum Erwerb der militärischen Lizenzen besteht einzig darin, dass sie für den militärischen Dienst erworben werden. Dies gilt für grundsätzlich zivil nutzbare (u.a. Fahrerlaubnis, Flugschein, Fallschirmspringerschein, Motorbootführerschein usw.) genauso wie für zivil nicht nutzbare Lizenzen (u.a. Umgang mit Reizgas, Sprengschein etc.). Wer also im dafür vorgesehenen Zeitraum (und das Ausscheiden aus dem Dienst als SaZ kommt nicht plötzlich und unerwartet!!) dafür zu träge ist, seinen Hintern zu bewegen und zu den entsprechenden Ämtern zu gehen (z.B. im Rahmen der Abmeldung im Einwohnermeldeamt, wenn man ohnehin schon dort ist!), der produziert u.U. einen persönlichen Verlust, auf keinen Fall allerdings einen Verlust für die Allgemeinheit. Im Gegenteil: Volkswirtschaftlich wäre das in Ihrem Fall sogar positiv, wenn Sie Ihren Führerschein noch einmal an einer zivilen Fahrschule machen müssten...
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miguhamburg1

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #25 am: 08. Dezember 2009, 13:17:19 »

...und bevor Sie noch einmal auf Ihrem letzten Post herumreiten: Ja, auch Vorgesetzte müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Führerscheine für ihre gem. STAN vorgesehenen Fahrzeuge und Großgerät erwerben, auch wenn sie nicht als MKF eingesetzt sind. Aber auch dies erfüllt dienstliche Zwecke, denn sie müssen die Lizenz dafür haben, derartige Kfz/Großgerät zu bewegen, falls ihr MKF aus welchen Gründen auch immer ausfällt!
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engsen

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #26 am: 08. Dezember 2009, 13:38:26 »

Das Umschreiben ist überhaupt kein Problem!

Mal mein Bericht aus der Zivilen Praxis:

Habe gerade meine Unterlagen von der ZMK bekommen. Mein Führerschein ist demnach schon 1 Jahr abgelaufen und ich bin auch schon 5 Jahre aus der BW ausgeschieden.
Habe dann gerade bei meinem Strassenverkehrsamt angerufen und denen mein Problem mit dem abgelaufenen und noch nicht umgeschrieben BW-Führerschein erklärt. Die nette Dame gab prombt Auskunft und sagte es sei kein Problem ich bräuchte nur den Sehtest vorlegen und ein Ärztliches Gutachten.
Also macht mal hier keine Panik von wegen 2 Jahre und bla bla bla.

Alles wird gut


P.s. und trotzdem wäre der verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust!!! (Mathe 6 setzen!!!)


...ja sauber....Wielange hast du auf die unterlagen von der ZMK gewartet. Ich warte jetzt schon 2 Wochen drauf. Hauptsache die Papiere kommen auch an land.

lg
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lusches78

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #27 am: 08. Dezember 2009, 13:47:14 »

Das Umschreiben ist überhaupt kein Problem!

Mal mein Bericht aus der Zivilen Praxis:

Habe gerade meine Unterlagen von der ZMK bekommen. Mein Führerschein ist demnach schon 1 Jahr abgelaufen und ich bin auch schon 5 Jahre aus der BW ausgeschieden.
Habe dann gerade bei meinem Strassenverkehrsamt angerufen und denen mein Problem mit dem abgelaufenen und noch nicht umgeschrieben BW-Führerschein erklärt. Die nette Dame gab prombt Auskunft und sagte es sei kein Problem ich bräuchte nur den Sehtest vorlegen und ein Ärztliches Gutachten.
Also macht mal hier keine Panik von wegen 2 Jahre und bla bla bla.

Alles wird gut


P.s. und trotzdem wäre der verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust!!! (Mathe 6 setzen!!!)


...ja sauber....Wielange hast du auf die unterlagen von der ZMK gewartet. Ich warte jetzt schon 2 Wochen drauf. Hauptsache die Papiere kommen auch an land.

lg

also nach der E-Mail hat es sage und schreibe 4 Werktage gebraucht bis ich die Unterlagen bei mir hatte.
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lusches78

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #28 am: 08. Dezember 2009, 14:06:15 »

@ Lusches: Beharrlichkeit kann durchaus eine starke persönliche Eigenschaft sein. Wenn man wie Sie auf dem falschen Bein Hurra schreit, sollte man sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

Was Sie erlebten, ist ein glücklicher Einzelfall. Ein allgemein gültiger Anspruch aus dem lässt sich nämlich nicht ableiten.

Der Gesetzgeber hat für den Fall der zivilen Umschreibung militärisch erworbener Lizenzen klare Regelungen, die in ebenso klaren Verwaltungsvoschriften Eingang fanden. Bezüglich der Fahrerlaubnis Bw sind diese Regeln hier mehrfach ausgeführt worden. Sie treten auch nicht dadurch außer Kraft, dass der Bearbeiter in der ZMK Ihnen diese Angaben zusendete. Hierzu ist er nämlich nicht verpflichtet.

Und: Das Interesse zum Erwerb der militärischen Lizenzen besteht einzig darin, dass sie für den militärischen Dienst erworben werden. Dies gilt für grundsätzlich zivil nutzbare (u.a. Fahrerlaubnis, Flugschein, Fallschirmspringerschein, Motorbootführerschein usw.) genauso wie für zivil nicht nutzbare Lizenzen (u.a. Umgang mit Reizgas, Sprengschein etc.). Wer also im dafür vorgesehenen Zeitraum (und das Ausscheiden aus dem Dienst als SaZ kommt nicht plötzlich und unerwartet!!) dafür zu träge ist, seinen Hintern zu bewegen und zu den entsprechenden Ämtern zu gehen (z.B. im Rahmen der Abmeldung im Einwohnermeldeamt, wenn man ohnehin schon dort ist!), der produziert u.U. einen persönlichen Verlust, auf keinen Fall allerdings einen Verlust für die Allgemeinheit. Im Gegenteil: Volkswirtschaftlich wäre das in Ihrem Fall sogar positiv, wenn Sie Ihren Führerschein noch einmal an einer zivilen Fahrschule machen müssten...

Natürlich lässt sich dadurch ein allgemein gültiger anspruch ableiten. Die ZMK gibt die Unterlagen bis 15 Jahre nach dem Dienstausscheiden raus!!!! Und dies ist auch kein glücklicher Einzelfall. Das ist alles vom Gesetzgeber so vorgegeben und so nutze ich es auch aus. Verstehe jetzt die Problematik gar nicht mehr die hier noch auftritt. Ich habe meinen Bericht ausführlich dargestellt und verstehe nicht wieso hier dinge reininterpretiert werden die gar nicht stimmen oder nur aus dem trockenen BW Alltag kommen. Das Umschreiben ist überhaupt kein Problem. Wieso sollte man die Prüfung bzw. den Führerschein nochmal neu machen? Wenn sie aus ihrem Beruf raus sind müssen sie dann auch nach 5 Jahren wieder eine Gesellenprüfung oder sonstiges nachholen?

Edith: Die Unverschämtheiten wurden entfernt. So etwas ist hier unerwünscht!
« Letzte Änderung: 08. Dezember 2009, 14:34:10 von wolverine »
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Timid

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #29 am: 08. Dezember 2009, 14:41:35 »

P.s. und trotzdem wäre der verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust!!! (Mathe 6 setzen!!!)

Lieber eine starke Behauptung statt eines schwachen Beweises? Du hast bislang, außer "is so" noch KEIN EINZIGES Argument für deine These gebracht. Spar dir also solche Sprüche!

2. PRIVATvergnügen kann man das ja wohl nicht nennen oder? ???

Die private Fahrerlaubnis IST ein Privatvergnügen - nicht mehr, nicht weniger. Dem Steuerzahler und dem Staat ist sie in erster Linie vollkommen egal.

Zitat
3. ich glaube hier haben viele eine zu grosse klufft zwischen realen leben und dem Bundeswehr dasein. Wo bitte  trägt ein FWDL`er oder GWDL`er bei der BW zum grossen frieden in Europa bei?

Jeder einzelne Soldat ist ein kleines (oder größeres) Rädchen im Getriebe - er trägt seinen Teil zur Erfüllung des Auftrags der Bundeswehr bei. FWDL beispielsweise auch, indem sie im Ausland eingesetzt werden!

Zitat
na ja ich find es wenigsten lustig hier wie ihr eure Meinungen sagt ohne auch nur den spur einer Ahnung zu haben.

Wer also nicht deine Meinung vertritt, hat keine Ahnung? Ganz schwaches Bild ...
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