Falsch! Seid Herbst 2009 legt die SDBw sehr großen Wert auf eine einheitliche Ausbildung. Die Zeiten, wo sich zu einem DstGrd "durchgewurschelt" wurde, sind damit endgültig vorbei, da die SDBw die Ernennungsurkunden unterschreiben muss.
Wer als Reservist im FD "aufgehangen" ist muss erst den 6-wöchigen FwLg der Reserve (Hammelburg o. Munster) absolvieren und muss ZUSÄTZLICH den fachlichen Lg besuchen!
Sofern keine Qualifikation auf Meisterebene vorliegt, und der Soldat sich "hochdient" muss, kann der Soldat erst zum Fw d.R. befördert werden, wenn er alle Voraussetzungen erfüllt. Das heißt bei einer FD Stelle, dass der Soldat erst nach der Teilnahme am Fw Fachteil Lg befördert werden kann!
Und diese Infos sind Fakt, da sie frisch von der SDBw kommen
Es gibt jedoch eine kleine Änderung für FA's der Reserve:
Wer als Mannschaftssoldat FA der Reserve wird, muss nicht mehr den Uffz Lg d.R. besuchen. Er wird direkt auf den FwLg d.R. geschickt udn steigt nach dem Bestehen zum Uffz -> Stuffz -> Fw auf. Die Stehzeiten im DstGrd orientieren sich an den Zeiten der aktiven Truppe, verbunden mit entsprechenden WÜ Tagen.