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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wehrübung als SG UA MBL  (Gelesen 15648 mal)

SteiMei

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #15 am: 27. Januar 2010, 12:16:23 »

In diesem Zusammenhang (Uffz a.d.W.) hätte ich mal eine Frage:

Es gibt ja nur Unteroffiziere des Fachdienstes. Das heißt in den meisten Fällen ist eine zivile Ausbildung nötig. Dies gilt nicht wenn der Anwärter eine mehrmonatige lehrgangsgebundene Ausbildung für einen Dienstposten macht (dies dürfte wegen der langen Lehrgangsdauer eher auf SAZ als auf Reservisten zutreffen). Bei Reservisten mit verwertbaren zivilen Ausbildungen wäre ein vorläufiger Dienstgrad möglich, nach 4 Wochen Wehrübung auf dem entsprechenden Dienstposten würde der Dienstgrad endgültig verliehen.

Meine Frage: Wazu gibt es dann überhaupt Uffz FD Lehrgänge für Reservisten, bzw. warum können Reservisten auf die Uffz FD Lehrgänge der aktiven Truppe gehen? Sie benötigen diesen Lehrgang doch gar nicht... oder sehe ich da was falsch!?!

Ein Reservist ohne verwertbare zivile Ausbildung wird wohl kaum im Anschluss an seinen 4 Wochen Uffz-Lehrgang auf einen weiteren 12 - 16 Wochen Lehrgang gehen um die Ausbildung für einen Dienstposten zu erhalten der einen solchen Lehrgang vorsieht.

Ein Reservist mit verwertbarer ziviler Ausbildung braucht den Uffz FD Lehrgang nicht.

Warum gehen Reservisten dann auf diesen Lehrgang? Und warum schickt die Bundeswehr sie dort hin?
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snake99

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #16 am: 27. Januar 2010, 12:20:06 »

Sie haben einen Denkfehler in ihrer Überlegung ...

Wer Uffz o.P. d.R. werden will, benötigt dazu auch den militärischen Lehrgang und die entsprechende Laufbahnprüfung.
Ob sie eine verwertbare berufliche Qualifikation haben, ist vollkommen irrelevant und entscheidet nur darüber, ob die Möglichkeit besteht zum Uffz oder Stuffz vor Lehrgangsbeginn ernannt zu werden ...
« Letzte Änderung: 27. Januar 2010, 12:26:07 von snake99 »
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SteiMei

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #17 am: 27. Januar 2010, 12:52:56 »

Ach so ist das...

Allerdings finde ich dann etwas anderes seltsam: Wenn ich Unteroffizier im allgemeinen Fachdienst werden möchte mache ich also in jedem Fall den Lehrgang. Aber warum ist das dann bei der Laufbahn der Feldwebel im Fachdienst nicht so (als Reservist)? Dort genügt ja definitiv eine 4-wöchige WÜ auf dem entsprechenden Dienstposten für die endgültige Verleihung des Dienstgrades. Demnach haben Uffz o.P. d.R.  (Fachdienst) ja mehr Laufbahnausbildung hinter sich als Feldwebel d.R. (Fachdienst). Hat sich die Stammdienststelle dabei etwas gedacht oder ist das einfach so?
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snake99

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #18 am: 27. Januar 2010, 12:57:07 »

Seid Herbst 2009 ist das Prozedere welches sie beschreiben seitens der SDBw gestrichen worden!

Grob gesprochen gilt seitdem:

Ohne Laufbahnlehrgang und Prüfung keine Beförderung! Alleinige WÜ's auf einem höher dotierten DP reichen nicht mehr aus.
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SteiMei

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #19 am: 27. Januar 2010, 13:11:30 »

Das ist völlig an mir vorbei gegangen. Ich wusste nicht dass es da eine neue Regelung gibt (welche aber durchaus Sinn macht).

Gilt das auch für Offiziere d.R.? Angenommen ich habe einen (verwertbaren) Universitätsabschluss, würde ich dann Hauptmann d.R. vorläufig werden und nach OL 1, OL 2 und MeFü dann den Dienstgrad endgültig verliehen bekommen?
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snake99

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #20 am: 27. Januar 2010, 13:35:30 »

Wenden sie sich dazu an das PersAmt Bw in Köln.

ResOffz mit vorläufig verliehenen Offz DstGrd gem. §43 Abs. 5 SLV bedarf einer sorgfältigen Prüfung, die hier wohl niemand vornehmen kann. Es sind einfach zu viele Faktoren, die dies entscheiden.
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SteiMei

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #21 am: 27. Januar 2010, 16:43:44 »

Nein, ich meinte nicht ob da Bedarf besteht - das ist mir schon klar dass das nur das PersAmt beurteilen kann. Ich wollte nur wissen ob diese neue Regelung für die Laufbahnprüfung die seit Herbst 2009 für Uffz und Fw des Fachdienstes gilt auch für §32 Abs. 5 SLV Gültigkeit hat.
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snake99

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #22 am: 27. Januar 2010, 16:59:57 »

ResFw Bewerber können sich bei entsprechender Qualifikation auf Meisterebene nach §21 Abs. 5 SLV bei der SDBw bewerben.
Nach den mir zugetragenen Informationen müssen auch diese Kameraden den FwLg d.R. absolvieren.

Für ResOffze verhält es sich nach meinem Kenntnisstand ähnlich, was die Teilnahme an den Lehrgängen betrifft.

« Letzte Änderung: 27. Januar 2010, 17:13:44 von snake99 »
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SteiMei

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #23 am: 27. Januar 2010, 17:43:41 »

"Nach den mir zugetragenen Informationen müssen auch diese Kameraden den FwLg d.R. absolvieren."

Seltsam, denn es gibt ja meinem Kenntnisstand nach überhaupt gar keinen Fw-Lehrgang Fachdienst für Reservisten... Aber das wäre ja nichts Neues dass die Laufbahnausbildungen für Reservisten immer sehr unausgereift sind...
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snake99

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #24 am: 27. Januar 2010, 19:05:36 »

Falsch! Seid Herbst 2009 legt die SDBw sehr großen Wert auf eine einheitliche Ausbildung. Die Zeiten, wo sich zu einem DstGrd "durchgewurschelt" wurde, sind damit endgültig vorbei, da die SDBw die Ernennungsurkunden unterschreiben muss.

Wer als Reservist im FD "aufgehangen" ist muss erst den 6-wöchigen FwLg der Reserve (Hammelburg o. Munster) absolvieren und muss ZUSÄTZLICH den fachlichen Lg besuchen!

Sofern keine Qualifikation auf Meisterebene vorliegt, und der Soldat sich "hochdient" muss, kann der Soldat erst zum Fw d.R. befördert werden, wenn er alle Voraussetzungen erfüllt. Das heißt bei einer FD Stelle, dass der Soldat erst nach der Teilnahme am Fw Fachteil Lg befördert werden kann!

Und diese Infos sind Fakt, da sie frisch von der SDBw kommen ;)

Es gibt jedoch eine kleine Änderung für FA's der Reserve:
Wer als Mannschaftssoldat FA der Reserve wird, muss nicht mehr den Uffz Lg d.R. besuchen. Er wird direkt auf den FwLg d.R. geschickt udn steigt nach dem Bestehen zum Uffz -> Stuffz -> Fw auf. Die Stehzeiten im DstGrd orientieren sich an den Zeiten der aktiven Truppe, verbunden mit entsprechenden WÜ Tagen.
« Letzte Änderung: 27. Januar 2010, 19:37:55 von snake99 »
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wolverine

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #25 am: 27. Januar 2010, 19:55:33 »

Was sagt denn die gleiche SDBw zum Ausbildungsgang TrDst? Muss da ein vergleichbarer Lehrgang besucht werden? Alles andere hielte ich schlicht für rechtswidrig!
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SteiMei

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #26 am: 27. Januar 2010, 19:56:40 »

Oh Gott, hätte ich bloß nicht gefragt - gleich sind bei mir alle Klarheiten beseitigt  ;)

Mir erschließt sich nämlich jetzt (noch immer) nicht wieso ein (angehender) Reservefeldwebel im Fachdienst auf den Reservefeldwebel-Truppendienst-Lehrgang gehen muss. Müsste da nicht ein extra Lehrgang für geschaffen werden?

Dass man als FA-Truppendienst (Reserve) neuerdings nicht mehr auf den Uffz-Fachdienst Lehrgang gehen muss ist mir auch neu - ich wusste nämlich gar nicht dass das jemals so gewesen ist. Von dem was ich gehört habe (Sprich: RK-Gerüchte) war der Uffz-Lg noch nie Bestandteil der FA Ausbildung, auch wenn einige Beorderungstruppenteile (aus Unwissenheit?) ihre Reservisten dort hingeschickt haben.
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snake99

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #27 am: 27. Januar 2010, 20:02:45 »

Wer im Truppendienst "aufgehangen" ist, kann bereits nach dem allgemeinen FwLg Teil A, kurz, zum Fw befördert werden. Die FD'ler müssen halt zusätzlich noch den FD Lg besuchen, damit sie befördert werden dürfen. Sofern die fachliche ATN jedoch bereits erteilt wurde, kann auf einen Besuch des FD Lg's verzichtet werden. Kommt halt auf den Beorderungstruppenteil an, ob er im Vorfeld die fachliche ATN erteilt oder nicht ;)

So richtig verstehe ich das ganze Prozedere auch nicht, vor allem weil die FD Lg'e alle für Reservisten gesperrt sind, aber so will die SDBw es haben bzw. interpretiert die Vorschriften dahingehend ;)

Das absurde ist halt, dass selbst die "alten" Uffze, die vor 2002 ausgebildet wurden (insgesamt 6 Monate!) den FwLg absolvieren MÜSSEN. Selbst die Uffze, die vor 1996 die Uffz Ausbildung via AMT, MFT und Fw Lg Teil 1 HUS absolviert haben, müssen den Fw Lg der Reserve kurz besuchen, obwohl die Ausbildungsinhalte fast identisch sind ...

« Letzte Änderung: 27. Januar 2010, 20:17:11 von snake99 »
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wolverine

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #28 am: 27. Januar 2010, 20:14:40 »

OK - wir haben Bewerber A und B; beide haben einen ordentlichen Realschulabschluss und eine Berufsausbildung. A wird Grenadier und FA im Truppendienst. Er macht den Lehrgang Truppendienst und wird befördert. B wird StabsdienstFw, macht den Lehrgang Truppendiest und muss dann noch auf den Fachteil. Beide werden dann Fw! Erkannt?
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snake99

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Re:Wehrübung als SG UA MBL
« Antwort #29 am: 27. Januar 2010, 20:22:52 »

Wolverine, ich verstehe was du meinst .. genau diese Benachteiligung habe ich der SDBw gegenüber auch geäußert, doch die haben dahin gehend ihre eigene Meinung frei nach dem Motto "Wenn sie ein Problem mit der Ausbildung haben ist das ihr Problem. Sie müssen kein Fw werden, wenn sie das nicht wollen!"

Auf dem aktuellen Fw Lg in Hammelburg sind 23 Teilnehmer, teilweise Uffze o.P. die mehr Dienstzeit und WÜ's als GrpFhr und TrpFhr abgeleistet haben, als manch ein aktiver junger Fw.

Dennoch werden von den 23 Teilnehmern nur ein einziger direkt im Anschluss zum Fw befördert, weil er seine TrpFmFw ATN schon vor Lg Beginn zugewiesen bekommen hat ... der Rest guckt in die Röhre und hat teilweise die Welt nicht mehr verstanden ...
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