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Autor Thema: Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog  (Gelesen 19443 mal)

Pioneer

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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #15 am: 13. Februar 2010, 08:23:50 »

@fitsch: wir nutzen hier Synergieeffekte...

Also bei mir gab es keine Probleme, ich hab - da ich in einer größeren Baufirma arbeite - mit dem Personalchef gesprochen als das Thema Beorderung anstand. Der hat zwar erst etwas ablehnend reagiert (dann fehlen Sie mir ja noch immer wieder mal ein paar Wochen zusätzlich im Jahr), was sich aber dann legte als ich Ihm klarmachte, daß Einzelwehrübungen nach Termin gelegt werden könnten.

Das Argument "dann mach ich halt im Winter WÜ, wenn auf den Baustellen nicht so viel los ist" zog dann doch.

Fazit ist, daß mein Chef nun für die sechs Wochen Saisonbedingte Kurzarbeit, die er für mich hätte anmelden müssen (da die anderen auf meiner Baustelle Witterungsbedingt nichts arbeiten können wäre ich da auch bei) sich für mich die Sozialabgaben gespart hat.

Wenn mein Chef mich partout nicht hätte gehen lassen wollen wäre ich auch nicht gegangen, mein Arbeitsplatz geht mir vor. Aber ich hab das vorher schon abgeklärt wie es denn mit der Arbeit auf unserer momentanten Baustelle aussieht. Vorteil ist hier halt auch, daß es sich bei den Arbeitsstätten, die wir haben, um Großbaustellen mit 1/2 Jahr oder mehr Laufzeit handelt, da ist das relativ schön planbar.
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Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

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Fitsch

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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #16 am: 13. Februar 2010, 15:47:43 »

@pioneer

dies meinte ich mit meinem Post. Es gibt sehr wohl einige AG´s die "froh" um übungswillige Reservisten sind. (Siehe Dein Beispiel)

Aber genauso ist es als AG mehr als ärgerlich wenn er vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Meine WÜ´s wurden im Vorfeld mit den Kollegen und deren Urlaubswünsche abgesprochen und während meiner WÜ´s habe ich, widerrechtlich, meinen Erholungsurlaub eingesetzt.

Die Zeiten des kalten Krieges sind vorbei, und daher konnte ich den Kollegen nur schwer vermitteln wieso ich 6 Wochen im Jahr auf Wehrübung bin und dann noch Anspruch auf 29 Tage Erholungsurlaub habe. Mir war dies auch wert, so konnte ich "sinnvoll" meine Überstunden ab"feiern".

Während der WÜ-Zeit bin ich an den freien Wochenenden in´s Büro und hab nebenzu das Eilige abgearbeitet. Daß dies in den meisten Berufen nicht funktioniert ist mir natürlich klar.

Horrido
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mailman

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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #17 am: 13. Februar 2010, 15:54:03 »

Bei meinem MOB Truppenteil muss man sogar vor der WÜ eine Einverständniserklärung bei der Agentur für Arbeit oder biem Arbeitgeber einreichen. Da kann er "nein" ankreuzen ohne Angabe von gründen.
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Hauptfeldwebel Hotel

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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #18 am: 02. Mai 2010, 09:01:19 »

Hallo zusammen,
da ich seit nunmehr 5 Jahren, ich bin Einsatzreservist, regelmäßig Wehrübungen über mehrere Wochen im Jahr ableiste und mit vielen Kameraden zu tun habe die entweder Einsatzreservist sind oder eine Beorderungsstellen in einem Mob Truppenteil haben, kann ich vielleicht nachfolgendes zu diesem Thema sagen.

@ Fritsch
Da die Einberufung durch das jeweilige KWEA vollzogen wird, hat man sich "intern" entgegen den gesetzlichen Bestimmungen (Leistungskatalog für Wehrpflichtige analog für Reservisten) ein Verfahrensweg ausgedacht, nämlich die Einverständniserklärung des Arbeitgebers bei Wehrübungen von bis zu 6 Wochen. Diese hat man vereinbart, da so sichergestellt ist, dass die Behörden der Bundeswehr keinen unnötigen Verwaltungsaufwand betreiben müssen. Das kommt noch aus der Zeit der massiv vielen Mob Beorderungen von früher. Für die Bundeswehr macht das Sinn. Ich selbst habe diese nie abgegeben. Nie wurde eine Nachforderung davon verlangt, weil sie wissen, dass es kein legitimes Verwaltungsverfahren ist. Treu dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und mal ehrlich: Wer von den Resis kennt sich da schon aus, doch nur die wenigsten.

Der große Nachteil einer solchen "Arbeitgebererlaubnis" liegt auf der Hand. Der Arbeitgeber bekommt den Eindruck vermittelt, das er auch nein sagen kann. Grundsätzlich kann er das aber eben nicht. Er muss schon ganz gravierende Gründe darlegen können, warum er eine WÜ seines Arbeitnehmers ablehnt. So könnte ich mir Beispielsweise einen Selbstständigen vorstellen, der nur noch einen Gesellen hat um seinen Betrieb am laufen hält, fällt dieser Geselle jetzt durch eine Wehrübung aus, hat das sicherlich finanzielle Einschränkungen für den Unternehmer und dabei könnte ich mir auch vorstellen, dass die Bundeswehr dann davon ablässt.
Anhand dieses Beispiels wird auch deutlich, dass dies im öffentlichen Dienst kaum passieren kann.

Da ich als Einsatzreservist sehr viele Wehrübungstage ableiste (i.d.R. mehr als die vereinbarten 72 Tage in 3 Jahren) hat unser damaliger Oberst im Landeskommando einen sehr schönen und auch erklärenden Brief an alle AG seiner "Schützlinge" geschrieben und die Wichtigkeit von Bürgern in Uniform (insbesondere von Reservisten) bei Katastrophenfällen hingewiesen und die AG um Unterstützung und Verständnis gebeten.

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Der Erklärbär

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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #19 am: 02. Mai 2010, 09:19:14 »

Zitat
Grundsätzlich kann er das aber eben nicht.
Wurde das nicht geändert? Meines Wissens kann er ohne Angaben von Gründen nein sagen da die ganze Res Schiene auf Freiwilligkeit basiert.
Jeder der heute eigentlich beordert ist hat dieses so gewollt.
Aber ich lasse mich gerne eines anderen Belehren.
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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #20 am: 02. Mai 2010, 10:23:46 »

@ Erklärbär

Hiermit belehrt!  ;D
Nein, mal im Ernst. Im öffentlichen Dienst ist das kein Thema. Als Selbständiger ebenfalls nicht. In der freien Wirtschaft eigentlich auch nicht, aber ...... es dürfte klar sein, dass wenn man einen Grund sucht auch einen findet. Wenn man jemanden wegen Reservetätigkiet "kicken" möchte ist das nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht möglich (Beweislastumkehr). Aber dann wir halt was anderes gesucht. Eine Pfandflasche mitgenommen = Diebstahl = fristlose Kündigung etc. Wir alle kennen die mysteriösen Erfindungen der AG.

Deshalb ist der Tip von anderen Kameraden hier, sich mit seinem AG zu arrangieren gar nicht mal so dumm. Realität und Praxis liegen hier nach meinen Erfahrungen sehr weit auseinander.

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Der Erklärbär

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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #21 am: 02. Mai 2010, 10:56:15 »

@Hotel
Wir reden anneinander vorbei,es geht mir nicht um den Kündigungsschutz der zwar vorhanden ist aber wie du schon geschrieben hast etwas zahnlos ist.
Es geht um die Freistellung des Arbeitnehmers für eine WÜB durch den Arbeitgeber,meines Wissens muss er dieser WÜB immer zustimmen und kann die WÜB ohne Angaben von Gründen ablehnen.
Das war früher bei den TrpWÜB (Form 1/Form 2??) noch anders da musst ein Betrieb noch nachweisen das der Arbeitnehmer für seinen Betrieb unabkömmlich ist.
Die neue Reserve basiert auf Freiwilligkeit.
Im Loyal und anderen Publikationen wurden unter anderem in Leserbriefen schon darauf hingewiesen das man damit die Reserve  damit nur für Langzeitarbeitslose interressant gemacht hat.
Mal ehrlich welcher im Berufsleben stehende Reservist kann 3 Monate am Stück (wie von der aktiven Truppe gewünscht) üben?Oder am besten noch jedes Jahr ein Auslandseinsatz.
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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #22 am: 02. Mai 2010, 12:32:33 »

@Erklärbär
Hallo nochmal,
ich habe hierzu noch einen anderen Link bedient  :)

http://www.bundeswehrforum.de/forum/reserve/offentlicher-dienst-und-wehrubung-moglich/msg215911/#msg215911

Im öffentlichen Dienst wie beschrieben bis zu sechs Wochen gar kein Problem, Ich habe noch nie gehört, dass man einen Bediensteten im öffentlichen Dienst eine UK ausgestellt hat.
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Oscar Golf Mike

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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #23 am: 02. Mai 2010, 13:24:42 »

Ist es nicht auch so das die Truppenteile die Mobstellen zu Verfügung stellen eine Abkömmlichkeitserklärung vom AG des Übenen verlangen?Ich meine hier mal gelesen zu haben das dies wohl mittlerweile gängige Praxis sein soll.

@Hotel
Kannst du mir den Brief für AG von dem du in einem vorherigen Post geschrieben hast mal zukommen lassen?
Übrigens schöne Autos die du im Anhang hast, hoffentlich ist deine Garage groß genug. ;D
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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #24 am: 02. Mai 2010, 17:20:00 »

Zitat
Hallo nochmal,
ich habe hierzu noch einen anderen Link bedient

Naja geht eigentlich wieder am Thema vorbei da es bei den Privatunternehmen völlig anders aussieht.
Un dnicht für alle im Öffentlcihen Dienst ist es sol leicht bzw überhaupt möglich WÜB zu machen ich kenne da auch andere Negative Beispiele.

Zitat
Ist es nicht auch so das die Truppenteile die Mobstellen zu Verfügung stellen eine Abkömmlichkeitserklärung vom AG des Übenen verlangen?Ich meine hier mal gelesen zu haben das dies wohl mittlerweile gängige Praxis sein soll.
Den Arbeitgeber will ich sehen der eine Pauschale Abkömmlichketserklärung untezeichnet, ich kenne das nur wenn bestimmte Übungen geplant sind.
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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #25 am: 02. Mai 2010, 17:53:26 »

@ Der Erklärbär

Ich hatte schon gemeint das für jede Übung einzeln eine Erklärung abgegeben werden muß.Da du es ja kennst hatte ich ja recht mit meiner Vermutung.
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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #26 am: 02. Mai 2010, 17:55:54 »

@ OGM

Das machen die Dienststellen nur, weil sie sich die Arbeit in den KWEAs erleichtern wollen. (eine interne Regelung, wenn du so willst). Damit gehen sie auf Nummer sicher, dass nicht vom AG vielleicht doch noch eine UK Erklärung nachgeschossen wird. Dann hat das KWEA direkt den Ass im Ärmel, das der AG zuvor ja schon zugestimmt hat und eine Ablehnung viel leichter zu begründen ist.

Ich schicke dir gerne beide pdf Dateien. Schreib mich bitte mal auf meine angegebene Email an, dann werde ich dir antworten. Die PN`s funktionieren zurzeit nicht, zumindest bei mir nicht.

@ Erklärbär

Das ist mein reden. Es ist nicht leicht, weil die Masse der Wehrübenden sich nicht mit der Materie auskennt. Im öffentlichen Dienst ist es bis zu sechs Wochen kein Problem, da können die sich auf den Kopf stellen.
Das es in der freien Wirtschaft nicht gerne gesehen wird ist auch klar. Der AG egal wo, kann eigentlich nicht viel dagegen machen, außer eine (und die muss sehr gut begründet sein) UK Erklärung abgeben.

Ich garantiere dir, dass wenn einer im öffentlichen Dienst eine WÜ plant diese ohne weiteres durchgeht. Die von dir angesprochenen Negativbeispiele sind nur aus Unkenntnis des Arbeitnehmers entstanden. Behaupte ich einfach mal so.

Und ja .... ich habe ein ganzen T-Bereich für meine Autos *lach*
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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #27 am: 02. Mai 2010, 18:37:58 »

Zitat
Der AG egal wo, kann eigentlich nicht viel dagegen machen, außer eine (und die muss sehr gut begründet sein) UK Erklärung abgeben.

@ Hotel
nix für ungut aber wir landen immer wieder am selben Punkt,doch kann er und er muss es nichteinmal  begründen das war einmal früher,das hat nichts mit Unkenntnissen von Arbeitnehmern zu tun das ist ganz einfach.
Ohne Einwilligung AG kein E-Bescheid um es mal auf den Nenner zu bringen,da jede und wirklich jede WÜB freiwillig wurde.
Du beziehst dich immer noch auf die alte Zeit in denen Reservisten gegen ihren Willen einberufen wurden.
Genausogut langt ein Schreiben von mir ans KWEA und ich bin kein beorderter Reservist mehr das ging früher auch nicht so einfach bzw gar nicht da wurde man beordert ob man wollte oder nicht.

Zitat
Da du es ja kennst hatte ich ja recht mit meiner Vermutung.
Am besten zb ersichtlich an den Lehrgängen vom Angebot SKA,die Formulare die es hierfür gibt müssen vom AG abgezeichnet werden.(auf Reservisten.Bundeswehr.de)

Zitat
Und ja .... ich habe ein ganzen T-Bereich für meine Autos *lach*
manche dieser Fahrzeuge sind noch geile Gedanken der Führung
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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #28 am: 02. Mai 2010, 18:46:39 »

@ Erklärbär

Zitat
Ohne Einwilligung AG kein E-Bescheid um es mal auf den Nenner zu bringen,da jede und wirklich jede WÜB freiwillig wurde.

Na dann erkläre mir Erklärbär mal wie ich in den letzten 5 Jahren nicht eine Einwilligung des AG gehabt habe, bei gerade mal 150 Wehrübungstagen. *lach*

Ich bin mal gespannt !
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Der Erklärbär

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Re:Leistungen für Reservisten gemäß Leistungskatalog
« Antwort #29 am: 02. Mai 2010, 19:28:54 »

Zitat
Na dann erkläre mir Erklärbär mal wie ich in den letzten 5 Jahren nicht eine Einwilligung des AG gehabt habe, bei gerade mal 150 Wehrübungstagen

Weil du wieder so ein Einzelschicksal bist .
Aber erklär du mir mal weshalb auf dem Anmeldebogen SKA für WÜB
(hier!)

ausdrücklich die Einwilligung des Arbeitgebers verlangt wird?
Und jetzt bin ich mal gespannt.
Du kannst mir hier erzählen was du willst die Reserve wurde auf Freiwilligkeit umgestellt,keiner und wirklich keiner wurde gegen seinen Willen beordert.
Wenn es bei dir geht freu dich ich kenne einige Kameraden aus dem öffentlichen Dienst die keinen einzigen Tag WÜB können.


Edit:

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« Letzte Änderung: 02. Mai 2010, 22:22:19 von StOPfr »
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