Hier die aktuelle Erreichbarkeit der Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte
Diese ist Ansprechstelle für alle aktiven und ehemaligen Soldaten und deren Angehörige wenn es um Einsatzschädigung geht.
Aktive, Ehemalige und ggf. Angehörige müssen dort die notwendigen Anträge einreichen.
Grundlegende Vorschriften dazu u.a.:
Die Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte ist wie folgt zu erreichen
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat ZS 2.3
Alte Heerstraße 81
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 15 3368
Fax: 02241 14 2838
BwFernwahl: 3471
BAPersBwZS2.3KoordStEinsatzgeschädigte@bundeswehr.org
Sachgebietsleiter:
StHptm Michael Heilmann Tel.: +49 (0) 2241 – 15 3368
Aufteilung der Zuständigkeiten nach Nachname der Betroffenen/des Betroffenen
Offiziere (A - Z)
RAR' in Andrea Hoffmann Tel.: +49 {0) 2241-15 2694
Unteroffiziere und Mannschaften Buchstabe A - L
Hptm Rene Krämer Tel.: +49 (0) 2241-15 2841
HptFw Martina Matußek-Drehn Tel.: +49 (0) 2241-15 2046
Buchstabe M - Z
RAmtm Thorsten Menberg Tel.: +49 {0) 2241-15 2719
Fw Vincent Justin Tel.: +49 (0) 2241-15 2012
Im BAPersBw wurde organisatorisch umgegliedert … aus der o.g. Koordinierungsstelle wurde neu
Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALK)Auftrag der ZALKKernauftrag ist die Bearbeitung aller Anliegen und Anträge nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) von aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten.
Darüber hinaus berät und informiert die ZALK alle am Verfahren beteiligten Stellen einschließlich der Antragstellerinnen und Antragsteller über die Anwendung des EinsatzWVG
und der Einsatz-Unfallverordnung. Am Verfahren beteiligt sind unter anderem der Sozialdienst, die Disziplinarvorgesetzten, die Lotsen für Einsatzgeschädigte, die behandelnden
Ärzte, der Berufsförderungsdienst, die Beschädigtenversorgung und die Personalführung.
Ziel des EinsatzweiterverwendungsgesetzesEindeutiges Ziel des EinsatzWVG ist die Wiederherstellung der Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Einsatzgeschädigten. Dazu gewährt Ihnen das EinsatzWVG eine sogenannte Schutzzeit.
Während dieser Zeit erhalten einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten umfassende medizinische Leistungen zur Behandlung der einsatzbedingten gesundheitlichen Schädigung
und - falls notwendig - auch Leistungen zur beruflichen Qualifizierung, um die Aufnahme der bisherigen Tätigkeit, eine dauerhafte Weiterverwendung im Geschäftsbereich des
BMVg oder eine sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben zu erreichen.
Für
ehemalige Soldatinnen und ehemalige Soldaten, die unter einer Einsatzschädigung leiden, bietet das EinsatzWVG die Möglichkeit der Wiedereinstellung in ein Wehrdienstverhältnis
besonderer Art, so dass für diesen Personenkreis ebenfalls die Möglichkeit der medizinischen Rehabilitation und ggf. der beruflichen Qualifikation besteht.
Wie kann ich Hilfe bekommen?„Wir wollen für diejenigen Menschen, die im Auslandseinsatz waren und eine Schädigung davongetragen haben, schnell und effektiv erreichbar sein“.
„Wer im Einsatz war und denkt, dass es ihr oder ihm aufgrund dessen schlecht geht, kann sich in einem Zweizeiler an uns wenden.
Eine Mail/ein Schreiben mit Namen, der Nennung des Einsatzes und der Bitte um Aufnahme in die Schutzzeit genügt,
um die Prüfung auf Ansprüche durch uns in Gang zu setzen.“KontaktDie ZALK ist wie folgt zu erreichen
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat VII 1.5 ZALK
Alte Heerstraße 81
53757 Sankt Augustin
BwFernwahl: 3471
Ansprechstelle
OStBtsm Jörg Schätzlein
Telefon +49 (0) 2241 – 15 3368
Offiziere (A - Z)
RAR' in Andrea Hoffmann
Telefon +49 {0) 2241-15 2694
Unteroffiziere und Mannschaften (A - L)
Hptm Rene Krämer
Telefon +49 (0) 2241-15 2841
HptFw Martina Matußek-Drehn
Telefon +49 (0) 2241-15 2046
Unteroffiziere und Mannschaften (M - Z)
RAR Thorsten Menberg
Telefon +49 {0) 2241-15 2719
OFw Vincent Justin
Telefon +49 (0) 2241-15 2012
EMail: BAPersBwZALK@bundeswehr.org
https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/ptbs-hilfe/trauma-ptbs/gesetze-ptbs-versorgung-soldatenGrundlegende Vorschriften sind weiterhin:+ Zentrale Dienstvorschrift A–1340/110 "Weiterverwendung nach Einsatzunfällen"
Für Einsatzgeschädigte mit psychischen Belastungen zusätzlich:
+ Einsatzunfallverordnung - EinsatzUV vom 24.09.2012
+ Zentralerlass A-2120/5 "Verordnung über die Vermutung der Verursachung einer psychischen Störung durch einen Einsatzunfall" vom 09.04.2019
(Durchführungsbestimmungen zur EinsatzUV)
In Ergänzung … im Anhang auch eine Broschüre des BMVg zum Thema ... oder hier
BroschüreDarin ab Kapitel
2.Versorgung und Weiterverwendung