Okay, langsam verstehe ich worauf sie hinaus wollen ....
Also, solang sie Grundwehrdienstleistender sind könnten sie vorzeitig vom Wehrdienst entbunden werden, wenn sie der Bw eine Stellenzusage der Polizei geben, denn der Polizeidienst kann mit dem Wehrdienst zeitlich verrechnet werden.
Ich kenne einen Fall, der hat damals nach der Schule direkt bei der Polizei angefangen und musste demnach keinen Wehrdienst mehr leisten.
Das gilt aber nur solange die Wehrpflichtiger sind! Sobald sie SaZ sind, müssen sie ihre Verpflichtungszeit bei der Bw erfüllen und können nicht mehr einfach zur Polizei wechseln.
Sprich, wenn sie planen bis zum möglichen Dienstantritt bei der Polizei Wehrdienst zu leisten, müssen sie dies als GWDL'er tun, NICHT als SaZ, und somit sollten sie sich auch an den Gedanken gewöhnen mit den Bezügen eines GWDL'ers klar zu kommen.
Im weiteren, als SaZ VERPFLICHTEN sie sich ihre Dienstzeit bei der Bw abzuleisten ...