Hallo liebe Forums-Gemeinschaft,
Da seit kurzem in der Presse rumgeht, dass der Wehrdienst von 9 auf 6 Monate gekürzt wird und hier schon diverse Fragen aufkamen, habe ich recherchiert und wollte nun das wichtigste zusammenfassen. Ich selber bin von dieser Regelung betroffen und zum 1.7.10 noch zu 9 Monaten einberufen wurde.
Quelle:
KLICK!. Hier drin steht halt alles drin, was geändert wird. Ist aber z.T. etwas mühselig zu lesen, weil man nebenbei noch die jeweiligen Textstellen immer raussuchen muss, deshalb:
1. Der
Grundwehrdienst dauert sechs Monate und wird zusammenhängend geleistet. Bisher konnte man seine 9 Monate gesplittet ableisten. Das geht nicht mehr.
2. Wer ab dem
31.12.10 sechs Monate oder mehr geleistet hat, wird entlassen oder kann auf Antrag Grundwehrdienst bis 9 Monate Grundwehrdienst leisten.
3.
Weihnachtsgeld beträgt nun 115,20€ und
Entlassungsgeld 460,80€. Für jeden zusätzlich freiwillig geleisteten Tag gibts wie bisher 0,64€ Weihnachtsgeld bzw. 2,56€ Entlassungsgeld.
4.
Verlängert man freiwillig, erhält man schon ab dem 7. Monat einen Wehrdienstzuschlag von 20,45€/Tag
Natürlich kann ich auch etwas falsch verstanden haben oder etwas schlicht falsch wiedergegeben haben, somit kein Anspruch auf Richtigkeit. Soweit ich weiß, ist das auch nur ein Gesetzesentwurf und kann sich somit ändern. Vielleicht habe ich auch wichtige sachen vergessen.