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Autor Thema: §5 Wehrdisziplinarordnung  (Gelesen 2159 mal)

syrus0815

  • Gast
§5 Wehrdisziplinarordnung
« am: 09. Juni 2010, 15:27:29 »

Hallo zusammen,

eine kleine Frage: Was bedeutet denn der §5 in der Wehrdisziplinarordnung?
Das hat was mit Zustellung zu tun aber um was geht es denn da genau?

Kann mir jemand mal ein Beispiel geben? Danke :)
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ulli76

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Re:§5 Wehrdisziplinarordnung
« Antwort #1 am: 09. Juni 2010, 15:52:53 »

§5 WDO:
Zustellungen
(1) Die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Zustellungen werden ausgeführt
1. durch Übergabe an den Empfänger gegen Empfangsbekenntnis oder, wenn er die Annahme oder die Ausstellung des Empfangsbekenntnisses vereigert, durch Anfertigung einer Niederschrift hierüber,
2. durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein
3. nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zustellung von Amts wegen,
4. an Behörden und Dienststellen auch durch Vorlage der Akten mit den Urschriften der zuzustellenden Schriftstücke; der Empfänger hat den Tag der Vorlage in den Akten zu vermerken.

(2) Die Zustellung nach Absatz 1 Nr. 3 kann auch durch eien Soldaten ausgeführt werden Die öffentliche Zustellung wird auf antrag des Wehrdisziplinaranwalts von dem Vorsitzenden der Truppendienstkammer bewilligt. Die zuzustellende Ausfertigung ist an der Gerichtstafel des Truppendienstgerichtes anzuheften; enthält das Schriftstück eine Ladung, ist außerdem ein Auszug einmalig in ein von dem Bundesministerium des Verteidigung bestimmtest Blatt einzurücken.

(3) Hat der Empfangsberechtigte ein Schriftstück nachweislich erhalten, gilt es spätestens zu diesem Zeitpunkt als zugestellt.


Wenn du uns sagst, worum es geht, können wir  dir evtl weiterhelfen.
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syrus0815

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Re:§5 Wehrdisziplinarordnung
« Antwort #2 am: 09. Juni 2010, 16:03:33 »

Würde gerne wissen was für Schreiben nach diesem Paragraphen ausgestellt werden.
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wolverine

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Re:§5 Wehrdisziplinarordnung
« Antwort #3 am: 09. Juni 2010, 16:07:55 »

Keines; § 5 regelt die Zustellung und nicht die Erstellung. Und zugestellt werden alle zustellungspflichtigen Schreiben (überall, wo im Gesetz steht "ist zuzustellen").
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syrus0815

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Re:§5 Wehrdisziplinarordnung
« Antwort #4 am: 09. Juni 2010, 16:10:37 »

Argh ich meinte auch zustalleung :S
und was sind das zum beispiel für schreiben? also jetzt im bezug auf uns soldaten
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ulli76

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Re:§5 Wehrdisziplinarordnung
« Antwort #5 am: 09. Juni 2010, 16:13:00 »

Dieser Paragraph hat nur was mit Schreiben im Zusammenhang mit der WDO zu tun.
Und in dem Paragraphen ist nur aufgeführt, WIE diese Schreiben zuzustellen sind, aber nicht welche.

Aber wenn du uns verrätst worum es geht, könnten wir dir vielleicht auch sagen, wo du suchen musst.
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wolverine

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Re:§5 Wehrdisziplinarordnung
« Antwort #6 am: 09. Juni 2010, 16:21:01 »

Ein Disziplinarbescheid? Oder eine Einstellungsverfügung?
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