Eine sinnvolle Lösung wäre in meinen Augen eine Doppellösung für die Beförderung zum Stabsfeldwebel:
Eintritt in die Bundeswehr 30 Jahre
und
Ernennung zum Feldwebel d.R. zwischen 11 und 13 Jahren (lasse ich mal offen die Zahl)Je nach dem was zuerst eintrifft.
So kann man auch noch den lebensälteren Kameraden die Möglichkeit bieten Stabsfeldwebel zu werden und diesen Dienstgrad auch noch ein Paar Jahre bis zum 60zigsten zu pflegen.
Dazu zitiere ich einmal den Wehrbeauftragten aus 2010:
Darüber hinaus fordert die Strukturkommission der Bundeswehr zu Recht, den Seiteneinstieg für Reservistinnen und Reservisten zu erleichtern und die Beförderungsmöglichkeiten von starren, überkommenen Vorgaben zu lösen. Ferner ist einem möglichst konfliktfreien Wechsel zwischen der zivilberuflichen Tätigkeit und dem Dienst in den Streitkräften verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen.
Und aus 2009 auch sehr interessant was möglich ist:
11.3Beförderungen
Die Motivation der Reservisten wird auch durch die Beförderungssituation wesentlich beeinflusst. Das haben erneut Eingaben deutlich gemacht, in denen Reservisten beklagten, entgegen ihren Erwartungen nicht befördert worden zu sein. Ärgerlich ist, wenn die ausgebliebenen Beförderungen auf Fehler bei der Bearbeitung der entsprechenden Personalvorgänge urückzuführen sind.
Ein Beispiel:
Ein Oberfeldwebel der Reserve, der seit März 2003 zu einem Materialdepot beordert und als Feldpost-Feldwebel eingeplant war, beanstandete, noch nicht zum Hauptfeldwebel der Reserve befördert worden zu sein. Die Überprüfung ergab, dass das Versorgungs- und Ausbildungszentrum versäumt hatte, die Beförderung einzuleiten, obwohl die Voraussetzungen hierfür seit dem 2. Januar 2006 vorlagen. Nachdem der Fehler bemerkt worden war, wurde die Beförderung mit deutlicher zeitlicher Verzögerung beim Logistikregiment beantragt, der entsprechende Antrag allerdings erst im Rahmen der Überprüfung der Eingabe des Reservisten tatsächlich bearbeitet. Mit Wirkung vom 1. September 2008 wurde der Reservist schließlich zum Hauptfeldwebel der Reserve befördert.
Solche gravierenden Nachlässigkeiten bei der Personalbearbeitung sind nicht entschuldbar und eindeutig zu rügen.
Die Eingabe bewirkte, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Sie ermöglichte, den Petenten ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestwartezeit von einem Jahr nach Ableistung von 24 Wehrübungstagen im Dienstgrad Hauptfeldwebel der Reserve und Vorlage einer Beurteilung zum Stabsfeldwebel der Reserve zu befördern.