Ich versuch mal ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen:
Wer als SU d.R. zum Fw d.R. aufsteigen will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Schriftliche Einplanung auf einem Fw DP der Reserve muss vorliegen
2. Wer als JGFw eingeplant ist, muss den 6-wöchigen Fw Lehrgang der Reserve an einer der bekannten TrpSchulen (z.B. Munster / Hammelburg) absolviert und die abschließende Laufbahnprüfung logischerweise bestanden haben. Eine Ausbildung in einer "Fremd TSK" (z.B. als Heeressoldat bei der Luftwaffe) ist ebenfalls möglich. Einen Lehrgangsplatz sichert man sich am schnellsten damit, in dem man selber mit der SDBw Kontakt aufnimmt, sofern man bereits auf dem entsprechenden DP auch wirklich eingeplant wurde.
Ausbildungsinhalte des Fw Lehrgangs sind:
- Ausbildungen vorbereiten / durchführen / nachbereiten
- Ausbildung zum GrpFhr
- Menschenführung
- innere Führung
- Sportausbildung (nicht mit dem Übungsleiter Lehrgang zu verwechseln!)
- VVO
- Wehrrrecht
- Ausbildung zum Wachvorgesetzten (WaHa & OvWa)
- Ausbildung zur Aufsicht beim Schützen / Sicherungsgehilfe
- Ausbildung zum Leitenden Schulschießen
3. Der Soldat braucht zusätzlich die ATN der Ausbildungstufe 6, damit er zum Fw ernannt werden kann. Diese ATN kann via AAP, "fachlicher Laufbahn-" Lehrgang oder WÜ seitens des Personalsachbearbeiters zuerkannt werden.
Ich hoffe nichts vergessen zu haben, ansonsten bitte ich kameradschaftlich um die entsprechenden Ergänzungen