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Autor Thema: Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel  (Gelesen 65353 mal)

Rollo83

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Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« am: 11. November 2010, 20:00:25 »

Hallo zusammen.
Ich werd aus der SLV nicht so ganz schlau.
Es steht ja schön beschrieben wann man Feldwebel wird auch auch wann man Hauptfeldfebel usw. wird.
Meines Wissens nach wird man nach einem Jahr im Dienstgrad Feldwebel zum Oberfeldwebel befördert.Denke daran hat sich nichts geändert oder?
Wenn man als Rekrut beginnt braucht man mindestens 36 Monate um Feldwebel zu werden.
Wenn man mit höherem Dienstgrad einsteigt, verkürzt sich dann die beförderungszeit?
Meine Frage ist eigentlich wie viel Dienstjahre man braucht um vom Feldwebel zum Oberfeldwebel beförderzt zu werden wenn man direkt als Feldwebel eingestiegen ist?
Meine Antwort die ich mir selbst gebe wären 36 Monate aber ich bin mir recht unsicher ob das wirklich stimmt.
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Chef_6/451

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Re:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #1 am: 11. November 2010, 20:42:02 »

Zitat
Meines Wissens nach wird man nach einem Jahr im Dienstgrad Feldwebel zum Oberfeldwebel befördert
Denkfehler... man kann befördert werden... ;)

Und auch das ist nicht richtig. Einschlägig neben der SLV ist hier nämlich die ZDV 20/7 Beförderungsbestimmungen, das ist sozusagen die Ausführungsbestimmung zur SLV.

Und die schreibt eben vor:
20/7, Nr. 128
Bei Einstellung als Feldwebel frühestens nach 2 Jahren Oberfeldwebel (Ausnahme bildet Fliegendes Personal , Kampfschwimmer...)
Wenn man als Schütze (FA) eingestellt kann man frühestens nach 3 Jahren Feldwebel, nach 5 Jahren nach Eintritt in die Bundeswehr Oberfeldwebel werden.

Also frühestes mögliches Beförderungsdatum ist also der Tag der Wiedereinstellung plus X.
« Letzte Änderung: 11. November 2010, 20:56:25 von Chef_6/451 »
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Tabularasa83

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Re:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #2 am: 16. November 2010, 20:48:40 »

Ich hab da dann auch mal eine Frage dazu:

Wie schaut es denn aus, wenn man als Obermaat (BA) / Stabsunteroffizier (FA) als eignungsübender eingestiegen / wieder eingestiegen ist?
Wie lange muss die Dienstzeit zum Oberbootsmann /Oberfeldwebel dann sein? Wie lange muss man davon schon Bootsmann / Feldwebel sein?

schon mal vielen Danke im voraus

mfg Tabularasa ;)
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Chef_6/451

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Re:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #3 am: 16. November 2010, 21:46:52 »

Wie wäre es wenn man die entsprechende (oben genannte Vorschrift) in die Hand nimmt und nachschlägt?

2 Jahre nach der Beförderung zum Feldwebel kann man frühestens Oberfeldwebel werden, nicht weniger, manchmal mehr.
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snake99

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Re:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #4 am: 17. November 2010, 08:28:13 »

@chef

Frage:
Hing die Beförderung vom F zum OF nicht auch mit den Dienstjahren als Uffz zusammen? Ich meine mich erinnern zu können, dass der F bereits nach einem Jahr zum OF befördert werden kann, wenn er bereits 3 Jahre vor der Ernennung zum F Uffz o.P. war ...

Beispiel:
Soldat war 1 Jahr Mannschaftsdienstgrad, wurde dann zum Uffz ernannt. Nach weiteren 12 Monaten als Uffz zum StUffz. Nach 24 Monaten StUffz wurde er zum Fw ernannt. Ich kenne es noch so, dass er in diesem Beispiel dann nur 12 Monate benötigte um OF werden zu können.

Oder wurden diese Stehzeiten geändert? Ich setze im Beispiel voraus, dass der Kamerad sich hoch gedient hat, ohne Anwendung der Regelungen bezüglich höherer DstGrd aufgrund von zivilen Qualifikationen.
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miguhamburg1

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Re:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #5 am: 17. November 2010, 10:35:06 »

Die SLV gibt vor, dass FRÜHESTENS nach einem Jahr im Dienstgrad eine Beförderung MÖGLICH ist. Alle weiteren Ausführungsbestimmungen finden sich in der "Umsetzungsvorschrift" 20/7.

Im Übrigen ist der tatsächliche Beförderungszeitpunkt die sog. "Eignungsreihenfolge", die sich aus der/den letzten Beurteilungen heraus ergibt und die in den PersBearbSt gebildet wird.
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Chef_6/451

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Re:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #6 am: 17. November 2010, 15:53:03 »

Die Beförderung zum Oberfeldwebel hängt vor allem auch damit zusammen, ob man mit höherem Dienstgrad eingestellt wurde oder nicht.

Nachzulesen ist das ganze in der 20/7, Nr. 128 ff.
Die Mindestzeit zwischen Beförderungen ist sowieso ein Jahr.
Nur ein Beispiel:
Wird man als Stabsunteroffizier eingestellt, so ist die Mindeststehzeit bis zur Beförderung um Feldwebel 1 Jahr, zum Oberfeldwebel 3 Jahre (sprich 1 Jahr zum Feldwebel plus 2 Jahre zum Oberfeldwebel).

Und neben den in der Vorschrift vorgegebenen Mindestdienst/stehzeiten gibt es, wie migu das schon erwähnt hat Reihungen nach denen die SDBw Beförderungen vornimmt.


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snake99

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Re:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #7 am: 17. November 2010, 16:08:58 »

Danke. Ich kenne es nur so (vor Einführung FD), dass die Beförderung vom F zum OF eine Art Pflichtbeförderung war. Jeder mir bekannte F wurde pünktlich zum OF befördert, nachdem das eine Jahr als F rum war. Da war ich jedoch noch im aktiven Dienst und das ist schon ein paar Jährchen her ...

Wie es sich heute im FD mit den Beförderungen auf Feldwebelebene verhält, insbesondere dann wenn der Kamerad schon mit DstGrd eingestellt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin nur immer wieder sehr verdutzt, wenn Kameraden schon nach wenigen Dienstjahren als OF oder sogar HF als SaZ rumlaufen. Wie ich erfahren habe, soll ein SaZ der als SU eingestellt wurde, bereits nach nur 8 Dienstjahren sogar schon zum HF befördert werden können.
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KlausP

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Re:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #8 am: 17. November 2010, 16:13:15 »

Das ganze firmiert unter dem Oberbegriff "Attraktivitätsprogramm der Bundeswehr", genauso wie die Einführung der Laufbahn "allgemeiner Fachdienst" und der Einführung der ZAW. Dass die Beförderung zum OFw so eine Art "Pflichtbeförderung" ist, stimmt schon lange nicht mehr. Ich weiß, dass eine Zeitlang fast jeder Fw nach einem Jahr OFw wurde. Das hing aber mit der zusätzlichen Bereitstellung von Planstellen zusammen, um den damaligen "Beförderungsstau" abzubauen.
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snake99

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Re:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #9 am: 17. November 2010, 16:19:23 »

Das ganze firmiert unter dem Oberbegriff "Attraktivitätsprogramm der Bundeswehr"

Da ist wieder das böse Wort, warum ich es damals vorgezogen habe wieder Zivilist zu werden ;D

Spaß beiseite .... ich habe im aktiven Dienst die Beförderung zum HF nur als eine Beförderung kennengelernt, die besonders leistungswilligen Uffzen m.P. im 11 Dienstjahr oder frischen BS vorbehalten war.

Lief man durch die Kaserne und begegnete einem HF wusste man, entweder ist der Kamerad BS oder kann lt. Beurteilung "über Wasser laufen und Wasser zu Wein verwandeln" ;D
« Letzte Änderung: 17. November 2010, 18:38:43 von snake99 »
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mailman

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Re:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #10 am: 17. November 2010, 17:41:43 »

Soso einem Heeresfeldwebel also.
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der_stuffz

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Re:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #11 am: 17. November 2010, 18:03:27 »

gibt es noch andere? duck und weg.
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bayern bazi

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Re:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #12 am: 17. November 2010, 18:28:49 »

bei den marinierten isses ein wasserwebel

und bei den luftsäcken ein pfluftwebel
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

Rollo83

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Re:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #13 am: 19. Januar 2011, 07:49:47 »

Ich hab ich nochmals eine Frage zu.
Laut 20/7 steht ja bei Einstellung als Feldwebel 2 Jahre zum Oberfeldwebel.
Heisst das jetzt das man 2 Jahre davon auch Feldwebel sein muss oder zählt zu den 2 Jahren auch die Zeit die man in einem Mannschaftsdienstgrad verbracht hat?
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BulleMölders

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Re:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #14 am: 19. Januar 2011, 08:34:52 »

Normalerweise zählen die Zeiten immer ab Beförderung des vorherigen Dienstgrades.
Also in dem Fall beginnt die Zeit zu laufen, ab Ernennung/Beförderung zum Feldwebel.
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