Also, zunächst einmal regelt die Ziffer 128 der ZDv 20/7 dass man 5 Jahre nach Eintritt in die Bundeswehr im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad zum Oberfeldwebel befördert werden kann! Und nicht 5 Jahre nach Beförderung zum Uffz!
Und dann regelt die Ziffer 114 der gleichen ZDv folgendes:
"114. Die Beförderung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zum Hauptfeldwebel setzt eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, zum Oberfeldwebel von mindestens acht Jahren voraus. Die Dauer der festgesetzten Dienstzeit für die Beförderung zum Oberfeldwebel und Hauptfeldwebel verringert sich bei einer Einstellung als Unteroffizier um ein Jahr, als Stabsunteroffizier um zwei Jahre, als Feldwebel um drei Jahre.
"
Und für die Kameraden, die mit einem höheren Dienstgrad eingestellt werden, wir ein fiktives Datum der Beförderung zum Feldwebel errechnet, ab dem dann alle weiteren (frühestmöglichen) Beförderungstermine errechnet werden! Siehe hierzu auch die Anlage 2/2 zur ZDv 20/7!