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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel  (Gelesen 65352 mal)

Ralf

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Antw:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #45 am: 25. März 2013, 20:52:45 »

Nur zur Hälfte.
Du brauchst eine Dienstzeit von 8 Jahren. Eine weitere Hürde wäre mir nicht bekannt.
Da ist nichts mit fiktiv dort angegeben.
Falls es an anderer Stelle noch eine weitere Einschränkung gibt, also das was du meinst mit den 5 Jahren, müsste ich auch erst einmal nachlesen.
Aber die Tabelle ist wirklich eindeutig.
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Andi

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Antw:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #46 am: 25. März 2013, 21:08:42 »

Aber man kann eine halbe Stunde so tun, als ob man Taschen suchen würde. ;)
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peterpaNNN

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Antw:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #47 am: 22. Januar 2017, 12:52:46 »

Also, zunächst einmal regelt die Ziffer 128 der ZDv 20/7 dass man 5 Jahre nach Eintritt in die Bundeswehr im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad zum Oberfeldwebel befördert werden kann! Und nicht 5 Jahre nach Beförderung zum Uffz!

Und dann regelt die Ziffer 114 der gleichen ZDv folgendes:

Zitat
"114. Die Beförderung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zum Hauptfeldwebel setzt eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, zum Oberfeldwebel von mindestens acht Jahren voraus. Die Dauer der festgesetzten Dienstzeit für die Beförderung zum Oberfeldwebel und Hauptfeldwebel verringert sich bei einer Einstellung als Unteroffizier um ein Jahr, als Stabsunteroffizier um zwei Jahre, als Feldwebel um drei Jahre.
"

Und für die Kameraden, die mit einem höheren Dienstgrad eingestellt werden, wir ein fiktives Datum der Beförderung zum Feldwebel errechnet, ab dem dann alle weiteren (frühestmöglichen) Beförderungstermine errechnet werden! Siehe hierzu auch die Anlage 2/2 zur ZDv 20/7!

Ich spiele jetzt auch mal totengäber um nicht extra ein neues Thema zu eröffnen. Hier steht ja wirklich ziemlich viel quatsch. Laut meines Wissenstandes ist dein gepostet Lösungsansatz richtig!
Da ich mir aber nicht komplett sicher bin frage ich mal nach:

01/2011 Einstieg BW
12/2014 Ernennung zum Uffz(FA)
12/2015 Ernennung zum SUffz(FA)
12/2016 Ernennung zum Fw
12/2017 mögliche Beförderung zum OFw möglich richtig? ;)
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Ralf

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Antw:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #48 am: 22. Januar 2017, 12:58:16 »

Wenn deine Dienstzeit auf mind. 8 Jahre schon festgesetzt wurde?!
Zitat
Die Beförderung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zum Hauptfeldwebel setzt eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, zum Oberfeldwebel von mindestens acht Jahren voraus.
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funker07

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Antw:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #49 am: 22. Januar 2017, 13:00:25 »

Wie kommst du auf die lange Zeit zwischen Einstieg und Uffz(FA)?
Nach einem Jahr wird ein FA idR zum Uffz(FA) befördert. Lehrgänge, Prüfungen usw sind dafür nicht nötig.
Feldwebel könnte dann 01/2014 sein, wenn bis dahin Feldwebellehrgang AMT und MFT (Fachteil) bestanden sind.
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KlausP

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Antw:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #50 am: 22. Januar 2017, 13:02:44 »

Wie kommst du auf die lange Zeit zwischen Einstieg und Uffz(FA)?
Nach einem Jahr wird ein FA idR zum Uffz(FA) befördert. Lehrgänge, Prüfungen usw sind dafür nicht nötig.
Feldwebel könnte dann 01/2014 sein, wenn bis dahin Feldwebellehrgang AMT und MFT (Fachteil) bestanden sind.

Ich vermute Einstellung in der Mannschaftslaufbahn.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

peterpaNNN

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Antw:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #51 am: 22. Januar 2017, 13:13:45 »

Korrekt KlausP! War damlas noch Wehdienstleistender(letztes Quatal), danach habe ich mich für den freiwilligen Wehrdienst (FWDL 23) entschieden und hab dann nochmal auf SaZ 4 verlängert! Und jetzt bin ich SaZ 16 :D

Somit müsste ich mir meiner oben geschriebenen Vermutung richtig liegen oder?
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Ralf

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Antw:Beförderung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel
« Antwort #52 am: 22. Januar 2017, 13:16:55 »

Ja.
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