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Autor Thema: Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010  (Gelesen 5799 mal)

KlausP

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Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #15 am: 27. November 2010, 22:37:53 »

Zitat
Und laut Gesetz heißt es ja, das ich mind. einen gleichgestellten Arbeitsplatz nach dem Grundwehrdienst bekomme, aber wer Entscheidet ob es gleichgestellt ist

Welches Gesetz ist das denn?

Im Arbeitsplatzschutzgesetz steht, dass der Arbeitgeber Ihnen, nachdem er Kenntnis von Ihrer Einberufung hat, nicht mehr aus Gründen des Wehrdienstes kündigen darf. Einfach mal googeln.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Etienne

  • Gast
Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #16 am: 27. November 2010, 22:45:30 »

@ HG MOK: Is jetzt grad in Mode: Abstrakte Geschichtsinterpretation. ;D Ganz gefährlich. ;D

@Etienne: Wo lebten die jungen Leute denn Ihrer Ansicht nach früher? Mal am Rande: "früher" ist man auch nich 350€ für ne primitve Wohnung losgeworden.

MkG
Ok, das mag vielleicht daran liegen, das ich aus der ehemaligen DDR stamme, da war es nicht so, das junge Erwachsene sofort eine Wohnung und Auto hatten, außer man war etwas besonderes.

Meine jetzige kostet 450 warm, mit Abzug von den 200 Euro von der Kostenübernahme hätte ich noch ganze 30 Euro für den Monat übrig. (;

Es ist ja nicht so, das ich nicht will, aber die finanziellen Einbußen sind bei mir halt relativ hoch und außerdem steht bei mir im April/Mai eine Gehaltserhöhung zu und die mind. 6% mehr Entgeld und mit Glück sogar 21% mehr und das sehe ich zudem auch durch den Grundwehrdienst gefährdet und das ist nicht gerade wenig Geld.
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Etienne

  • Gast
Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #17 am: 27. November 2010, 22:46:51 »

Zitat
Und laut Gesetz heißt es ja, das ich mind. einen gleichgestellten Arbeitsplatz nach dem Grundwehrdienst bekomme, aber wer Entscheidet ob es gleichgestellt ist

Welches Gesetz ist das denn?

Im Arbeitsplatzschutzgesetz steht, dass der Arbeitgeber Ihnen, nachdem er Kenntnis von Ihrer Einberufung hat, nicht mehr aus Gründen des Wehrdienstes kündigen darf. Einfach mal googeln.
Für die Zeit während des Wehrdienstes gelten einige Besonderheiten:
- Die Grundwehrdienstzeit wird als Betriebszugehörigkeit angerechnet;
- Sie wird allerdings nicht auf die Probezeit angerechnet;
- Während des Wehrdienstes stehen dem Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche zu;
- Der Arbeitnehmer ist aus Anlass des Wehrdienstes nicht zu kündigen;
- Daneben besteht ein Kündigungsschutz vom Zeitpunkt der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Wehrdienstes. Dieser Kündigungsschutz gilt allerdings nur für die ordentliche Kündigung (§ 622 BGB), nicht für die außerordentliche, d.h. fristlose Kündigung nach § 626 BGB;
- Der Arbeitnehmer hat sich nach Beendigung des Wehrdienstes beim Verein als seinem Arbeitgeber unverzüglich zurück zumelden;
- Den Grundwehrdienstleistenden darf nach Ableistung des Wehrdienstes kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden, der schlechter ist, als der vorherige.

Das mein ich damit. (;
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hbmaennchen

  • Gast
Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #18 am: 27. November 2010, 22:53:52 »

Sie hätten also nach dem Wehrdienst gerne einen schlechteren Arbeitsplatz bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber? Mein Güte, die BesserWessi-Gesetze missverstanden?

Ich bin aber sicher: in der DDR war alles besser.
« Letzte Änderung: 27. November 2010, 22:56:34 von hbmaennchen »
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HG MOK

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Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #19 am: 27. November 2010, 22:55:16 »

Sie Leben jetzt in der BRD mit allen Freiheiten und Rechten, Sie haben aber auch Pflichten.
Dazu gehört die Wehrpflicht und wenn Ihnen das nicht passt dann klagen Sie dagegen!
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Etienne

  • Gast
Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #20 am: 27. November 2010, 22:59:09 »

Sie hätten also nach dem Wehrdienst gerne einen schlechteren Arbeitsplatz bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber?
Nein eben nicht. Nur wer Entscheidet, ob der Arbeitsplatz schlechter ist? Bzw. gleichgestellt ist.
Zitat
Sie Leben jetzt in der BRD mit allen Freiheiten und Rechten, Sie haben aber auch Pflichten.
Dazu gehört die Wehrpflicht und wenn Ihnen das nicht passt dann klagen Sie dagegen!
Ich hab ja ansich nichts gegen die Wehrpflicht, nur hab ich dadurch einen herben finanziellen Einbruch und sehe meinen Arbeitsplatz/Aufstiegschancen erheblich gefährdet.
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hbmaennchen

  • Gast
Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #21 am: 27. November 2010, 23:02:35 »

Das entscheiden im Zweifel Gerichte. I.a.R. wird nach dem Wehrdienst der gleiche Arbeitsplatz wieder eingenommen und es gibt keine Probleme, die Gerichte klären müssten. Sie müssen also keine Angst, als vorher als Schiffschaukelbremser hinterher als Toilettenfrau beschäftigt zu werden.
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Basty

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Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #22 am: 27. November 2010, 23:08:01 »

Hmm, dann hätten sie vielleicht einen KDV-Antrag stellen müssen.

Es gibt, wenn man sich mal Kundig macht, Mittel und Wege um er Wehrpflicht/Zivi zu umgehen!
(z.B. Verpflichtung bei einer HiOrg)

Aber mal anders gesagt, wir haben Ende November. In den Wochen bis zur vorraussichtlichen Einberufung kann man eigentlich noch alles klären!
Zudem gibt es Mitbeihilfe (waren Sie schon bei entsprechender Behörde und haben sich aufklären lassen?!)
Zu den Finanziellen Einbußen: Sie dürfen kostenlos Bahn fahren, bekommen "Kilometergeld", Wohnen und Verpflegen Kostenfrei in einer Kaserne.
Da wird mancher SAZ Manschafter fast neidisch!



ich empfehle Ihnen mal im Gesetz über die Sicherung des Unterhalts
der zum Wehrdienst einberufenen
Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen
(Unterhaltssicherungsgesetz - USG) zu stöbern!

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Etienne

  • Gast
Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #23 am: 27. November 2010, 23:09:39 »

Das entscheiden im Zweifel Gerichte. I.a.R. wird nach dem Wehrdienst der gleiche Arbeitsplatz wieder eingenommen und es gibt keine Probleme, die Gerichte klären müssten. Sie müssen also keine Angst, als vorher als Schiffschaukelbremser hinterher als Toilettenfrau beschäftigt zu werden.
Davor hab ich eigentlich keine Angst, aber wenn ich die zb. die Arbeit, die ich zur Zeit mache, in einen anderen Bereich mache bzw in einer anderen Schicht mache, weiß ich jetzt schon, das mir die Arbeit dann "schlechter" ist, weil das Arbeitsklima dort erheblich schlechter ist, aber es für Außenstehende "gleichwertig" ist. Ich mach im Moment eigentlich eine Arbeit die mir nur wenig "Spaß" macht, aber mit meinen Kollegen macht es einfach nur Spaß.
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Etienne

  • Gast
Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #24 am: 27. November 2010, 23:16:52 »

Hmm, dann hätten sie vielleicht einen KDV-Antrag stellen müssen.
Als Zivi bekommt man doch auch nicht mehr Geld, oder?
Zitat
Es gibt, wenn man sich mal Kundig macht, Mittel und Wege um er Wehrpflicht/Zivi zu umgehen!
(z.B. Verpflichtung bei einer HiOrg)
Thw und FF fallen eigentlich weg, da ich Schichtarbeiter bin, relativ oft am Wochenende arbeiten muss und immer zwischen 2 Städten hin und her pendell
Zitat
Aber mal anders gesagt, wir haben Ende November. In den Wochen bis zur vorraussichtlichen Einberufung kann man eigentlich noch alles klären!
Ja das mag sein, nur erreich ich auf Arbeit keinen mehr, wenn ich am zb. am 26.12 den Einberufungsbescheid bekomme und mein Arbeitgeber nun nicht weiß, ob ich nach der Betriebsruhe nun da bin, oder nicht.
Zudem gibt es Mitbeihilfe (waren Sie schon bei entsprechender Behörde und haben sich aufklären lassen?!)
Zitat
Zu den Finanziellen Einbußen: Sie dürfen kostenlos Bahn fahren, bekommen "Kilometergeld", Wohnen und Verpflegen Kostenfrei in einer Kaserne.
Da wird mancher SAZ Manschafter fast neidisch!
Trotzdem hab ich zur Zeit ein Auto was ich abbezahlen muss usw. :/
Und aus fast allen Verträgen wie Handy, Internet, Fitnesscenter usw. kommt man ja nicht raus, wegen der Mindestvertragslaufzeit.
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hbmaennchen

  • Gast
Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #25 am: 27. November 2010, 23:21:42 »

Tja, ich bin sicher, die DDR mit ihrem Wehrdienst-Modell hätte darauf Rücksicht genommen, was Sie subjektiv als "schlechter" empfinden.

Soll ja auch Leute gegeben haben (allen Ernstes), die Bulgarien subjektiv als schlechter empfanden als Italien. Momentan muss jeder deutsche Mann im entsprechenden Alter noch damit rechnen, einberufen zu werden und seine WehrPFLICHT zu leisten - so isses einfach, also fühlen Sie sich nicht "ungerecht" behandelt, sondern sehen Sie die Chancen, die Ihnen der GWD auch für den zivilen Beruf bringen KANN. Ende des Gesprächs, für Vollheulen ist MIR das WOE zu schade - man HÄTTE wissen können, dass man einberufen werden kann, man hätte den Arbeitgeber mal jetzt schon informieren können, man hätte sich mal informieren können, was einem an Leistungen so zusteht.

Dann legen Sie das Auto halt still, stunden Ihre Kredite, üben im Fitness-Raum der Kaserne, etc. etc. Nur den Arsch hoch kriegen muss man mal und das veranlassen.
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Etienne

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Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #26 am: 27. November 2010, 23:28:44 »

Tja, ich bin sicher, die DDR mit ihrem Wehrdienst-Modell hätte darauf Rücksicht genommen, was Sie subjektiv als "schlechter" empfinden.

Soll ja auch Leute gegeben haben (allen Ernstes), die Bulgarien subjektiv als schlechter empfanden als Italien. Momentan muss jeder deutsche Mann im entsprechenden Alter noch damit rechnen, einberufen zu werden und seine WehrPFLICHT zu leisten - so isses einfach, also fühlen Sie sich nicht "ungerecht" behandelt, sondern sehen Sie die Chancen, die Ihnen der GWD auch für den zivilen Beruf bringen KANN. Ende des Gesprächs, für Vollheulen ist MIR das WOE zu schade - man HÄTTE wissen können, dass man einberufen werden kann, man hätte den Arbeitgeber mal jetzt schon informieren können, man hätte sich mal informieren können, was einem an Leistungen so zusteht.

Dann legen Sie das Auto halt still, stunden Ihre Kredite, üben im Fitness-Raum der Kaserne, etc. etc. Nur den Arsch hoch kriegen muss man mal und das veranlassen.
Und ich hätte mir bis zu dem Zeitpunkt nix kaufen dürfen?

Und wenn ich heute Mittag den Brief erst bekommen habe, wie soll ich dann wen Bescheid sagen?

Das hab ich gemacht und mehr als die 209 Euro für die Miete find ich nicht.

Das mir das Auto in dem halben Jahr weggammelt? Ja richtig, aber ich hab Mindestvertragslaufzeit, wie bei fast allen Verträgen und das Geld ist dann weg, ist zwar nicht viel aber Kleinvieh macht auch Mist.
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HG MOK

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Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #27 am: 27. November 2010, 23:32:39 »

Ein Auto gammelt Ihnen in 6 Monaten weg???
So langsam wird es Lächerlich!
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Basty

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Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #28 am: 27. November 2010, 23:38:33 »

[...] man HÄTTE wissen können, dass man einberufen werden kann, man hätte den Arbeitgeber mal jetzt schon informieren können, man hätte sich mal informieren können, was einem an Leistungen so zusteht.

Dann legen Sie das Auto halt still, stunden Ihre Kredite, üben im Fitness-Raum der Kaserne, etc. etc. [...]

Bingo, es gibt mit Sicherheit Möglichkeiten solche Verträge "ruhend" zu stellen. Einfach mal mit den Gläubigern an einen Tisch setzen und die Sache klären!
Wegen Miete usw gibt es zudem "Hilfe". Man muss sich nur kümmern!

Zudem, man kann den Chef schonmal drauf hinweisen, das es sein könnte! Zudem schreiben Sie ja Selbst das sie im Besitz eines Handy sind. Lassen sie sich von ihrem "chef" doch für kurzfristige Angaben zum GWD eine Telefonnummer zur Auskunft geben.

Ein früherer Kammerad war vor seiner einberufung zum GWDL Selbsständig und hat auch weitaus mehr Verdient als an Wehrsold reinkam! Selbst der hat überlebt!

MKG

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Etienne

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Re:Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010
« Antwort #29 am: 27. November 2010, 23:45:34 »

Ein Auto gammelt Ihnen in 6 Monaten weg???
So langsam wird es Lächerlich!
Naja, es ist nicht gerade hilfreich, wenn das Auto übern Winter draußen rumsteht, ohne es zu bewegen.

Zitat
Bingo, es gibt mit Sicherheit Möglichkeiten solche Verträge "ruhend" zu stellen. Einfach mal mit den Gläubigern an einen Tisch setzen und die Sache klären!
Wegen Miete usw gibt es zudem "Hilfe". Man muss sich nur kümmern!

Zudem, man kann den Chef schonmal drauf hinweisen, das es sein könnte! Zudem schreiben Sie ja Selbst das sie im Besitz eines Handy sind. Lassen sie sich von ihrem "chef" doch für kurzfristige Angaben zum GWD eine Telefonnummer zur Auskunft geben.

Ein früherer Kammerad war vor seiner einberufung zum GWDL Selbsständig und hat auch weitaus mehr Verdient als an Wehrsold reinkam! Selbst der hat überlebt!

MKG
Ich werd versuchen mit allen Kontakt aufzunehmen, aber am Samstag Nachmittag erreicht nicht gerade viele. (;
Ja, dann wird mir nichtmal die Hälfte der Miete bezahlt und der Sold wäre dann mit dem Rest der Miete fast komplett aufgebraucht.

Das hab ich gemacht, sogar schon mehrmals, aber ich persöhnlich finde es recht schwer, über die Betriebsruhe im Winter, einen Ersatz für mich auf Arbeit zu finden, der gleich am Montag morgen um 6 Uhr perfekt alles kann, falls ich eingezogen werde und wenn ich nicht eingezogen werde, wird er halt abgeschoben.

Überleben werd ich bestimmt auch, aber meine Motivation wär für die Zeit total weit unten...
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