Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 26. April 2024, 12:12:53
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Gehalt FWDL  (Gelesen 63346 mal)

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.525
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #15 am: 24. Januar 2011, 20:32:28 »

Wer sonst ?



Das KWEA hat mit der Wehrsoldberechnung und -zahlung nicht das geringste zu zun, das obliegt dem zuständigen BwDLZ, früher auch "Truppenverwaltung" genannt. Die Höhe des zu zahlenden Wehrsoldes und des FWDL-Zuschlags richtet sich nach dem Wehrsoldgesetz in der jeweils gültigen Fassung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

  • Freibeuter und Quotenmariner
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.282
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #16 am: 25. Januar 2011, 06:22:21 »

Die Personalbearbeitetende Dienststelle.
Außerdem hat man als aktiver Soldat hat man den Dienstweg einzuhalten.
Gespeichert

greengras

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #17 am: 25. Januar 2011, 19:08:18 »

Heute war ich erst bei der Rechnungsführerin und dann beim PersStuffz.

Ende vom Lied: Die Problematik ist ihnen bekannt, machen können sie aber auch nichts.

Die Idee mit dem zurückstufen und dann hochstufen haben sie als unwarscheinlich abgetan.
->morgen ruf ich aber noch zum Kreiswehrersatzamt an um zu fragen wie wahrscheinlich das wirklich ist.

Darüberhinaus hat man mir nur gesagt ich könnte an den Wehrbeauftragten schreiben, das würde aber nichts bringen.

3 weiteren Kameraden aus meiner AGA, von denen ich es weiss, habe ich auch geraten einen Brief zu schreiben.

Hallo, ich habe genau das gleiche Problem! Ich habe heute mit dem ReFü gesürochen und der hat mir genau das gleiche gesagt, aber der Spies hat mir wieder das gegenteil gesagt...Ich habe mir raten lassen meinen FWDL antrag durchgehen zulassen und dann einen Breif an den Wehrdeinstbeauftragt zu schreiben... ich habe mal du überschlagen... es sind immerhin 2600 € +/-.... hab ihr schon neue infos???
Gespeichert

MarctheMan

  • Gast
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #18 am: 25. Januar 2011, 20:06:54 »

Mein FWDL 12 Antrag, den ich übrigends 2011 gestellt habe, läuft noch.

Interessant zu sehen was wird wenn dieser durch kommt.


Den Brief an den Wehrbeauftragten habe ich heute während des Dienstes schonmal vorgeschrieben.
Aus meiner AGA kenne ich mindestens 5 weitere Fälle die davon betroffen sind.

Da diese Problematik in der Zukunft nicht mehr vorhanden sein wird, fürchte ich das sich jetzt keiner mehr die Mühe machen wird was zu ändern.


Wenn du eine Lösung findest, würde ich mich sehr freuen wenn du sie hier schreibst...ich habe persönlich großes Interesse daran. :D


Innerlich hab ich das Geld aber schon angehakt.
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.525
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #19 am: 25. Januar 2011, 20:14:27 »

Zum Wehrdienstzuschlag (auch "FWDL-Zuschlag" genannt) sagt das Wehrsoldgesetz:

§ 8c Wehrdienstzuschlag

(1) Soldaten, die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes leisten, erhalten einen Zuschlag.
(2) Der Wehrdienstzuschlag beträgt

1. ab dem siebten Dienstmonat 20,45 Euro,
2. ab dem dreizehnten Dienstmonat 22,50 Euro und
3. ab dem neunzehnten Dienstmonat 24,54 Euro
für jeden Tag des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes.

(3) Der Zuschlag wird mit dem Wehrsold gezahlt. Für den letzten Monat des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes wird er bei der Entlassung oder mit dem Eintritt in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes gezahlt.

Und das ist die Fassung mit Stand 31.07.2010. Dort finde ich auch nichts über Übergangs- oder Ausnahmeregelungen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

  • Unterwegs im Auftrag des Herrn
  • Global Moderator a.D.
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14.218
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #20 am: 25. Januar 2011, 22:18:24 »

@ KlausP
Der von dir zitierte § 8c ist ganz eindeutig, wenn der Status FWDL erreicht ist. Meines Erachtens geht aber der § 53 (1) WPflG vor, wonach jene Soldaten, die sich vorher mit der Verlängerung auf neun Monate einverstanden erklärt haben, GWDL bleiben. In diesem Absatz geht es um jene Soldaten die bis zum 30. März 2011 GWDL (W9) sein können.
Gemäß § 53 (2) ist für alle Rekruten, die in der bis zum 30. November 2010 geltenden Fassung einberufen worden sind, die Dienstzeit neu festzusetzen (auf W6). Diese können dann selbstverständlich auf Antrag FWDL7 bis 23 werden und haben Anspruch auf entsprechende Zuschläge.

Jetzt müssten wir nur noch wissen welcher Absatz des § 53 für den jeweiligen Fragesteller zutrifft.   
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

greengras

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #21 am: 26. Januar 2011, 20:39:21 »

Also ich habe heute gehört, dass es in den nächten Tagen Wochen einen Beschluss geben wird. Der genau besagt, dass diese Benachteiligung aufgehoben wird und somit wir ab dem 7ten Dienstmonat als FWDL sitzen.
Das ging heute bei uns durch die einzeln Dezernate im Stab.

Gruß
Gespeichert

StOPfr

  • Unterwegs im Auftrag des Herrn
  • Global Moderator a.D.
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14.218
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #22 am: 26. Januar 2011, 22:29:13 »

Es wäre wirklich sehr erfreulich wenn etwas mehr Licht ins Dunkle käme, zumal das Problem vermutlich nur einen überschaubaren Kreis von Soldaten betrifft. 
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

MarctheMan

  • Gast
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #23 am: 26. Januar 2011, 22:37:00 »

@greengras:

Du bist im Stab ?

Ich biin auch im Stab. Also in der Kompanie die von Regensburg nach Stadtallendorf umgezogen ist.




Gespeichert

greengras

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #24 am: 27. Januar 2011, 18:44:48 »

Ja da bin ich auch dabei!
Gespeichert

carb0n3*

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #25 am: 27. Januar 2011, 19:37:42 »

Bei der Bundeswehr weis die linke Hand momentan nicht was die rechte will und umgekehrt.. Das ist momentan echt sehr grausam... Es geht hier immerhin um 600 € pro Monat mehr und das ist für mich und für viele Kameraden viel Geld. Der ReFü sagt: " Natürlich bekommen Sie ab dem 7ten Monat den Zuschlag egal ob W9 oder W6 und Fwdl" Der Spieß sagt " Sie MÜSSEN auf W9 verlängern um FWDL machen  zu dürfen und bekommen erst ab dem 10ten Dienstmonat mehr Geld... Das ist echt zum verrückt werden...
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.525
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #26 am: 27. Januar 2011, 19:42:32 »

Dein Spieß soll mal im Intranet Bw danach suchen:  "Hinweise zur beabsichtigten Änderung des Wehrpflichtgesetzes", das ist von August (?) 2010, kann sein, dass ich schon mal darauf hingewiesen habe
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

carb0n3*

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #27 am: 27. Januar 2011, 19:48:54 »

Das Problem an der Sache - Mein Spieß sagte mir man solle den Antrag auf verlängerung auf W9 und FWDL möglichst früh einreichen ; Das habe ich auch getan, nur fände ich das jetzt nicht wirklich klasse, wenn wegen völliger Verwirrung innerhalb der Bundeswehr, mir genau das zur Last gelegt wird und ich keinen Zuschlag erhalte, weil ich mich an das gehalten habe, was mein Spieß mir gesagt hat...
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.525
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #28 am: 27. Januar 2011, 19:54:18 »

In dem Text zu der o.g. Weisung steht ausdrücklich, dass alle, die zum 1.7. und 1.10.10 als FWDL einberufen und die GWDL, die sich als FWDL verpflichten, mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes ab dem 7. Dienstmonat als FWDL den Zuschlag erhalten. Ich war in der fraglichen Zeit Kompaniefeldwebel einer AGA-Kp und durfte mich damit beschäftigen.
« Letzte Änderung: 27. Januar 2011, 21:32:42 von KlausP »
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MarctheMan

  • Gast
Re:Gehalt FWDL
« Antwort #29 am: 02. Februar 2011, 17:06:03 »

Gibt es Neuigkeiten an der Front greengras ?
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de