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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Motivationsschreiben  (Gelesen 54704 mal)

mailman

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #15 am: 06. April 2011, 17:33:52 »

Verlangt wird es eben offiziel nicht, und von daher braucht man es eigentlihc nicht.
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History777

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #16 am: 14. April 2011, 17:15:30 »

Verlangt wurde es in meinem Umfeld von jedem. Für Offz Anwärter ist es sogar laut Homepage pflicht für die BW-Uni eines extra anzufertigen. Als Chef würde ich sowas auch von meinen Bewerbern verlangen. Schreibt rein wie ihr  mit der Bundeswehr in Kontakt gekommen seid und warum ihr jetzt dahin wollt. Bei mir war auch nen Schulabbruch im Schreiben vorhanden und hab dennoch FW- Eignung.
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mailman

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #17 am: 14. April 2011, 17:17:39 »

Von den Zentren wird es bisher nicht verlangt. Und auch auf der Karriere Seite auch nicht. OPZ mag das wieder anders aussehen.
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Andi

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #18 am: 14. April 2011, 17:29:20 »

Ein Motivationsschreiben ist für alle öffentlichen Ämter nicht erforderlich! Es darf an sich nicht mal in die Bewerberauswahl einbezogen werden.

Gruß Andi
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mailman

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #19 am: 14. April 2011, 18:00:10 »

Das wäre mir auch neu, hatte mich auch damals bei diversen Behörden beworben, und bei keiner wurde was derartiges verlangt.

Ich frage mich allerdings, warum das hier immer so viele erzählt bekommen.
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Andi

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #20 am: 14. April 2011, 18:41:14 »

Das ist so ein Ding, dass sich in der Bundeswehr verselbständigt hat. In der Wehrdienstberatung ist das irgendwie nicht tot zu kriegen.

Als ich damals eingestellt wurde hat mein Chef von mir verlangt ich müsse ihm ein Bewerbungs- und Motivationschreiben vorlegen - in doppelter Ausführung natürlich, damit Haupt- und Nebenakte damit bestückt werden können. Völliger Schwachsinn natürlich, was mein Chef zunächst (auch mit der Argumentation, dass ich schon längst eingestellt worden bin) verstanden hat. Was kam am Ende dabei heraus? Das PersA würde soetwas für die Hauptakte nie verlangen, aber der S1-Offz meines damaligen Bataillons dachte sich er müsse dies einfach mal befehlen, weil das "vorgeschrieben" sei (tatsächlich hatte er in vielen Nebenakten einfach so ein Ding drin, weil diverse Bewerber eins mit abgegeben hatten). Völliger Unfug natürlich und er musste sich dann von der Rechtsabteilung des Wehrbeauftragten belehren lassen was in Haupt- und Nebenakte gehört und welche Bestandteile der Führer der Nebenakte optional noch mit aufnehmen kann.

Gruß Andi
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svenia

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #21 am: 20. April 2011, 11:40:48 »

also ich habe auch ein derartiges schreiben mitgeschickt.
der wdb meinte es sei keine pflicht aber es würde halt schon gut aussehen und man würde evtl. ein wenig unter den anderen bewerbern rausstechen, da man sich halt die mühe gemacht hat
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Shokk

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #22 am: 20. April 2011, 13:13:37 »

Durch so ein Motivationsschreiben wird man sicherlich nicht rausstechen unter den anderen Bewerbern...
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svenia

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #23 am: 20. April 2011, 13:25:37 »

Ach leg doch nicht jedes Wort auf die Goldwaage.
Das waren jetzt die Worte bzw. die Begründung meines Wdb.
Wobei ich schon finde das ein Motivationsschreiben das auch erreichen kann. Sei es denn im positiven oder negativen Sinne.;)
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Andre91

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #24 am: 21. April 2011, 16:37:35 »

Ich musste kein Motivationsschreiben mit beifügen und nach den Auflistungen was für die Bewerbung alles braucht ist es auch nicht aufgeführt bzw auf der HP von der Budneswehr steht auch nichts davon ergo-man braucht es nicht.
Man sollte aber darauf achten das man bei der EIgnungsfeststellung bei der Frage im Gespräch bzw beim Biografischen Fragebogen das selbe Antworten sollte da die Bewerbung dorten auch vorliegt.
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schlammtreiber

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #25 am: 21. April 2011, 16:59:09 »

ergo-man braucht es nicht

Das Motivationsschreiben scheint also gewisse Gemeinsamkeiten mit Satzzeichen zu haben?
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EinStuffz

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #26 am: 21. April 2011, 22:02:38 »

 ;D ;D ;D wie geil .....

Motivationsschreiben.... gelesen und ignoriert würde ich mal dazu sagen.....

Im Endeffekt reicht doch der stupide 2-Zeiler :

Hiermit bewerbe ich mich für die Laufbahn der Unteroffiziere o. P. / Unteroffiziere m. P. mit / ohne Ziviler Aus- und Weiterbildung......

So wars zumindest in den letzten 8 Jahren bei uns der Fall.....
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Andi

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #27 am: 22. April 2011, 08:42:56 »

Selbst das ist für zivile Bewerber nicht notwendig. Nur Soldaten müssen einen entsprechenden Antrag zur Übernahme in eine (andere) Laufbahn schreiben.

Gruß Andi
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miguhamburg1

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #28 am: 22. April 2011, 15:43:19 »

Wie Andi bereits betonte, sind derartige Bewerbungsanschreiben für den öffentlichen Dienst weder vorgeschrieben, noch notwendig. Und da sie als Kriterium für die Auswahl auch nicht herangezogen werden dürfen, sind sie noch nicht einmal sinnvoll. In der OPZ werden sie auch von der Bewerbung getrennt und vernichtet, bevor die Bewerbungsakte weiter bearbeitet wird. Wie es bei den einzelnen ZNwG gehandhabt wird, ist mir unbekannt. Richtigerweise müsste es aber ebenso wie beim PersA geschehen.
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JLB

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Re:Motivationsschreiben
« Antwort #29 am: 03. August 2011, 12:28:30 »

Ich greif das Thema aus aktuellem Anlass nochmal auf.

Ich bewerbe mich gerade für den mittleren nicht-technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung und da bekam ich nach meiner Onlinebewerbung eine Mail zurück, in der folgendes für eine ordentliche schriftliche Bewerbung nötig ist:

Zitat
1.  Ihre Bewerbungsunterlagen (bestehend aus Bewerbungsanschreiben,
Lebenslauf, Schulabschluss- bzw. Zwischenzeugnis). Sofern Sie Ihre
Unterlagen bereits online vorgelegt haben, bitte ich um Verständnis dafür,
dass diese aufgrund der hohen Anzahl der Bewerbungen nicht ausgedruckt
werden können.

2. Die im Anhang beigefügten Vordrucke bitte ich Sie auszufüllen und zu
unterschreiben.

Senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen und die Vordrucke innerhalb von
zwei Wochen auf dem Postweg an folgende Adresse:
...

Ein Anschreiben ist also - zumindest hier - nötig.
Nun frage ich mich wie das genau aussehen soll. Es gibt dermaßen viele verschiedene Anschreibemöglichkeiten... Bin etwas überfragt.
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