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Autor Thema: Deutsche Staatsbürgerschaft  (Gelesen 9840 mal)

Daktylus

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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #15 am: 17. Mai 2011, 13:49:07 »

Nee, der staatsbürgerschaft kann ich dieser abwenden?
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schlammtreiber

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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #16 am: 17. Mai 2011, 13:55:27 »

Du meinst Deutscher werden?
es gibt verschiedene Möglichkeiten die Deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. (siehe Staatsangehörigkeitsgesetz)

Neben den 8 Jahren Aufenthalt in der BRD sind noch weitere Bedingungen zu erfüllen (siehe §10 StAG)

Oder meinst Du, ob man das umgehen kann?

Zitat
es können nur Bundesbürger in der BW Dienst an der Waffe leisten.
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Timid

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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #17 am: 17. Mai 2011, 14:37:01 »

Und genau dies war auch Grundlage für das Urteil, das der EuGH auf Antrag der Frau Kreil sprach

Ganz so einfach ist es nicht: Die entsprechende Richtlinie lässt nämlich sehr wohl Ausnahmen zu. Auf diesen Ausnahmen basierte auch die Ungleichbehandlung der Geschlechter - und in ähnlichen Fällen hatte der EuGH die Ausnahmen als legitim eingestuft.
Die Rechtmäßigkeit der Entscheidung wurde damals von der Bundespolitik (parteiübergreifend ...) massiv angezweifelt, mit dem Hinweis darauf, dass der EuGH in diesem Bereich keine Kompetenzen hat. Bzw., deutlicher formuliert, sich Dinge angemaßt hat, die ihm nicht zustehen.

Unvergessen auch der Ausspruch von Edmund Stoiber, damals bayrischer Ministerpräsident: "Demnächst wird die Gleichstellungsrichtlinie erzwingen, dass der nächste Bundeskanzler eine Frau ist."
Treppenwitz der Geschichte: Der nächste Bundeskanzler wurde eine Frau ;D
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schlammtreiber

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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #18 am: 17. Mai 2011, 14:40:30 »

Unvergessen auch der Ausspruch von Edmund Stoiber, damals bayrischer Ministerpräsident: "Demnächst wird die Gleichstellungsrichtlinie erzwingen, dass der nächste Bundeskanzler eine Frau ist."
Treppenwitz der Geschichte: Der nächste Bundeskanzler wurde eine Frau ;D

Nun, zumindest die Redaktion der "Titanic" bezweifelt konsequent, dass "das Merkel" eine Frau sei  ;D
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miguhamburg1

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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #19 am: 17. Mai 2011, 14:43:53 »

Die Ausnahmen, von denen Sie berichten, lieber Timid, war konkret - und das wurde auch in jüngster Zeit wieder bestätigt, der Zugang zu Berufen, die z.B. in kirchlichen Organisationen angestrebt werden. Dass diese Organisationen die Mitgliedschaft in ihrer kirche vorschreiben - und insoweit den Zugang beschränken - wurde auch vom EuGH mehrfqach als rechtmäßig bezeichnet.

Im Falle von "Mann und Frau" gibt es da keine zugelassenen Ausnahmen - und dies ist mit den EU-Statuten und dem EU-Recht voll vereinbar.
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schlammtreiber

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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #20 am: 17. Mai 2011, 14:48:36 »

Dass diese Organisationen die Mitgliedschaft in ihrer kirche vorschreiben - und insoweit den Zugang beschränken - wurde auch vom EuGH mehrfqach als rechtmäßig bezeichnet.

Gibt es da nicht noch die Unterscheidung von "verkündungsnahen und verkündungsfernen" Tätigkeiten?  ;)
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AriFuSchr

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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #21 am: 17. Mai 2011, 14:59:33 »

Zitat
Gibt es da nicht noch die Unterscheidung von "verkündungsnahen und verkündungsfernen" Tätigkeiten?   
 

es geht da nicht nur um die "Verkünder", sondern auch um die Erzieher u.ä. Berufsgruppen. Hier sagt der EUGH, daß hier die Kirche berechtigt ist, Angehörige eines anderen Glaubens (anderer Kirchen) von diesen Aufgaben zu entbinden (kündigen) bzw. erst gar nicht einzustellen. Auch Glaubwürdigkeitsfragen wurden hier angeschnitten.

Für die Raumpflegerin anderen Glaubens, die in der Sakristei den Kelch nach der Messe wienert, gilt dies nicht.
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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #22 am: 17. Mai 2011, 15:07:21 »

Die Ausnahmen, von denen Sie berichten, lieber Timid, war konkret [...] der Zugang zu Berufen, die z.B. in kirchlichen Organisationen angestrebt werden.

Sorry, aber ich weiss, denke ich, besser, welche Ausnahmen ich meine ;)  Und die haben mit der Kirche absolut nichts zu tun!

Es gibt die Möglichkeit, geschlechtsspezifische Ausnahmen für Tätigkeiten zu schaffen (was man, nach Wortlaut der EU-Richtlinie, gerade für das Priesteramt etc. in Frage stellen könnte!), es gibt Beispiele dafür, diese wurden durch Rechtssprechung auf Grund der Richtlinie als legitim eingestuft, und der EuGH hat sie in der Begründung seiner damaligen Entscheidung auch aufgeführt!

Zitat
Im Falle von "Mann und Frau" gibt es da keine zugelassenen Ausnahmen

Eben doch!

Zitat
und dies ist mit den EU-Statuten und dem EU-Recht voll vereinbar.

Genau - die Ungleichbehandlung kann voll vereinbar mit geltendem Recht sein!

Hier sagt der EUGH, daß hier die Kirche berechtigt ist, Angehörige eines anderen Glaubens (anderer Kirchen) von diesen Aufgaben zu entbinden (kündigen) bzw. erst gar nicht einzustellen.

Okay, dann hat das also für die Kreil-Entscheidung sowieso keinerlei Relevanz, da es dabei um eine Richtlinie ging, die sich ausschließlich mit der geschlechtsbezogenen Gleichbehandlung beschäftigt ...
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ulli76

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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #23 am: 17. Mai 2011, 15:08:02 »

Ist aber nicht genau aus dem Grund einer Raumpflegerin in nem konfessionellen Kindergarten nach 15 Jahren Tätigkeit oder so gekündigt worden?

Übrigens: In Krankenhäusern wird in der Regel nur die Mitgliedschaft zu irgendeiner Glaubensgemeinschaft gefordert- Personalmangel macht´s möglich.
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Daktylus

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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #24 am: 17. Mai 2011, 16:35:51 »

Ja, deutscher werden. Aber ich weiß nicht welchem Abschnitt für mich gilt.
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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #25 am: 17. Mai 2011, 16:43:13 »

Das Deutsche Auswärtige Amt hat viele Informationen zur Staatsbürgerschaft zusammengefasst: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Staatsangehoerigkeit/Uebersicht.html?nn=383016

Auch auf der Webseite der Bundesregierung gibt es Informationen dazu: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Einbuergerung/einbuergerung.html


Ohne Staatsbürgerschaft ist derzeit keine Einstellung als Soldat der Bundeswehr möglich. Die Staatsbürgerschaft erhält man üblicherweise frühestens nach 8 Jahren Aufenthalt in Deutschland.
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AriFuSchr

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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #26 am: 17. Mai 2011, 16:52:18 »

Zitat
Ist aber nicht genau aus dem Grund einer Raumpflegerin in nem konfessionellen Kindergarten nach 15 Jahren Tätigkeit oder so gekündigt worden?

....waren 12 Jahre, wenn ich richtig recherchiert habe. Inwieweit die Kündigung angefochten wurde, weiß ich nicht. Soweit ich weiß hat der EUGH jedoch schon differenziert, ob die betroffenen Personen nun Erzieherinnen oder Erzieher, oder im eigentlichen Kirchendienst als Pastor, Pfarrer, Dekan o. ä. tätig sind.
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Daktylus

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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #27 am: 18. Mai 2011, 22:47:59 »

Heute hab ich gesehen das es gar kein Stelle mehr gibt bei den Niederländische Streitkräfte nur Leuten mit veiligheid en vakmanschap-Studium können um einem Stelle bitten.
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DeltaEcho

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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #28 am: 18. Mai 2011, 22:52:25 »

Und was möchtest du uns damit sagen?
Eine Einstellung als Soldat ist nur dann möglich wenn du Deutscher im Sinne des Grundgesetz bist ob du die Vorraussetzungen erfüllst oder nicht kannst du in der Broschüre nachlesen.
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Daktylus

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Re:Deutsche Staatsbürgerschaft
« Antwort #29 am: 18. Mai 2011, 23:20:06 »

Damit wollte ich nichts sagen es ist nur Information.
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