Der "Platz der Streitkräfte" galt zumindest in der Vergangenheit immer als temporärer militärischer Sicherheitsbereich ähnlich wie eine Wiese wo der Heli notlandet.
Soso.
Bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit wird in den seltensten Fällen ein Militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet - das ist auch nicht nötig.
Im Normalfall bekommt die Bundeswehr das Hausrecht für Gebäude/Grundstücke oder das Sondernutzungsrecht für öffentliche Plätze übertragen, welches sie dann durchsetzen kann.
Primär ist ihre Frage aber berechtigt jackill, denn die normale Exekutive in diesem Fall die Landespolizei ist für die äußere Absicherung verantwortlich.
Nein, schon seit 1965 nicht mehr, denn da trat das UZwGBw in Kraft, das die Bundeswehr ermächtigt sich
selbst immer und überall in der Bundesrepublik vollumfänglich gegen Straftaten und Störungen der dienstlichen Tätigkeit zu schützen und die militärische Geheimhaltung sicherzustellen.
Das UZwGBw ist ein Polizeigesetz des Bundes für die Bundeswehr.
Allerdings haben sich die Demonstranten bis zum Eindringen in den militärischen Sicherheitsbereich sich keiner Straftat oder Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht, also bleibt es am Militär hängen.
Sagt wer? Im Normalfall haben wir bei solchen "Demonstrationen" bei Bundeswehrveranstaltungen meist eine nicht angekündigte Demo (Ordnungswidrigkeit), Hausfriedensbruch (Straftat) und diverse Verstöße gegen die Emissionsschutzverordnung im Sinne von Lautstärke. Dazu gesellt sich dann gerne Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Es handelt sich aber auch in diesem Fall nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit § 114 OWiG und die ist allenfalls mit einer Geldstrafe belegt.
Ob es sich beim widerrechtlichen Eindringen in einen MSB um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handelt hängt davon ab, ob der MSB umfriedet oder ansonsten gesichert ist oder nicht. Und bei Ordnungswidrigkeiten gibt es Geldbußen, bei Straftaten Geldstrafen.
Gruß Andi