Es geht hier nicht um die Schließung einer Dienststelle, das kann in der Tat kein DV machen, sondern ist eine Organisationsmaßnahme und obliegt in der Regel der Dienststellung eines Inspekteurs oder eine Inspekteurin. Sondern es geht um die Dienstgestaltung und dafür ist der Einheitsführer zuständig.
Dieser legt den Dienstplan fest. Das macht er auch nicht im luftleeren Raum, sondern auch hierfür gibt es Regeln, bspw. Einbindung der VP und wi ein diesem Fall hier bestimmt auch mit den nhDV.
Somit kann ein EinhFhr auch iRd Dienstplans festlegen, dass eben kein Dienst stattfindet.
Nun gibt es da zwei Möglichkeiten: der Soldat, die Soldatin kriegt das mithilfe der Möglichkeiten (EU, FvD, Überstunden) geregelt oder eben nicht. Wenn nicht, geht man zum EinhFhr und bespricht dieses. Da das wohl auch nicht nur ein paar Tage vorher bekanntgegeben werden wird, findet man hier Lösungen, wie bspw. Sonderdienste oder Überstundenaufbau durch Mehrarbeit oder iRd Gleitzeit (letzteres kann der / die Sdt sogar selbst regeln). Und wenn nicht, findet der EinhFhr sicherlich auch eine Möglichkeit des Dienstes in ein anderer Einheit oder - je nach Auftrag und Vertrauen - auch über Telearbeit. Der Dienst sollte hier aber die letzte Möglichkeit sein, ich sehe da auch eine Mitwirkungspflicht des bzw. der Sdt, komme ich auch gleich noch dazu.
Das funktioniert auch jedes Jahr in tausenden Fällen.
Ob man sich nun hier querstellen muss und bei 30 Tagen Urlaub einen überschaubaren Anteil (?) nicht auch hierfür "opfern" kann und will, weiß ich nicht. Aber zumindest würde ich mir persönlich Gedanken machen, dass ich dann die entsprechenden Stunden aufbaue und dieses Zeitfenster irgendwie abdecke. Da du ja ausreichend zu tun hast, sollte das auch kein Problem sein sein.
Was nmB aber nicht geht, ist die Großkotzigkeit wie "Hauptmännchen" oder "brauch keine Aufsicht von nem 30-Jährigen". So funktioniert die Bundeswehr nicht. Sie funktioniert als Team und deswegen ist Teamfähigkeit auch eine eine der Eignungsmerkmale, die man als Sdt erfüllen muss. Vielleicht hat man hier einen Fehler beim Assessment gemacht. Ich lese in deinen Ausführungen ganz viel "ich", das spricht nicht unbedingt dafür. Und wenn ein 20-Jähriger Leutnant und StZgFhr ist, ist er dir trotzdem vorgesetzt. Deine Ausführungen zeigen schon Defizite in der Ausrichtung deines charakterlichen Kompasses, reflektiere dich bitte mal sachlich.
Und da du ja schon gem. deiner eigenen Ausführungen erwachsen bist, finde doch eine Lösung anstatt das so zu hinterfragen, wie du es gerade tust. Rede mit deinem Chef, nimm ihn vor allem aber mindestens seine Dienststellung als Disziplinarvorgesetzter Ernst.
Deine ursprüngliche Frage ist mit der Gestaltung des Dienstplans durch den EinhFhr beantwortet.