@ LoggiSU:
das hab ich auch schon gehört, ursprünglich wollte ich mich auf SU der Reserve bewerben, aber der HFw von der STBW hat gemeint, ich solle doch gleich als Fw versuchen und meine Bwerbung entsprechend abändern, was ich dann dementsprechend auch getan habe. (Hinweistext der StBW von deren Homepage siehe unten)
Ich hab in dem Text mal markiert, was bei mir zutrifft!
@HCRenegade:
ja, ich denke das habe ich nun auch vor, da besteht ja dann immer noch die Chanche sich durch WÜ "hochzuarbeiten", so wie Sie schreiben, oder?
Meinen Sie es besteht die Möglichkeit, dass mich auch jemand dann ausbilden würde mit dem entsprechenden Lehrgang, oder muss man sich dafür gesondert an einer bestimmten Stelle bewerben, oder anmelden?
Warum schreibt das SKA, bzw. Derzernat IV an der StBW auf Ihrer Homepage dann folgende Erklärung zu SU d.R. bzw. Fw.d.R.:
Reservefeldwebellaufbahn
Sie befinden sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad
Sie verfügen mindestens über einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand UND über einen förderlichen Berufsabschluss oder Sie verfügen über einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
Die Zulassung ist möglich für die Laufbahn der Feldwebel im Truppendienst (z.B. Jägerfeldwebel oder Luftwaffensicherungsfeldwebel) und für die Laufbahn der Feldwebel des militärfachlichen Dienstes (z.B. Personalfeldwebel, Kraftfahrzeugmechanikerfeldwebel). In die Laufbahn der Feldwebel des militärfachlichen Dienstes kann aber nur eingestellt und beordert werden, wer über die für diese Verwendungen notwendige zivilberufliche Qualifikation auf der Gesellen- oder Facharbeiterebene verfügt.
Reserveunteroffizierlaufbahn
Sie befinden sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad
Sie verfügen über einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
Die Einstellung ist möglich für Verwendungen, für die kein verwertbarer Berufsabschluss erforderlich ist (z.B. Pionierunteroffizier). Falls Sie sich für eine Verwendung interessieren, für die ein verwertbarer Berufsabschluss erforderlich ist und Sie über diesen verfügen, dann ist eine Einstellung mit vorläufig höherem Dienstgrad gemäß § 22 Absatz 5 der Soldatenlaufbahnverordnung möglich. Näheres dazu erfahren Sie hier.