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Autor Thema: Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht  (Gelesen 4373 mal)

miguhamburg1

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Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« am: 13. April 2012, 10:32:24 »

Laut Meldung der "Bild-Zeitung" von heute wurde der Schauspieler Wilson Gonzales Ochsenknecht von Soldaten (vermutlich des FschJgBtl 261) bedroht. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Zitate wiedergegeben:

"Sei ein Mann und komm mich doch im Fallschirmjägerbataillon 261 besuchen. Ich bring Dich um, Du Tunte!“ Ein anderer Soldat schickte Ochsenknecht eine Todesanzeige. Die Kommentare darunter: „Erschießt Ochsenknecht!“ Und ein weiterer Soldat schrieb: „Lass uns ihm mal ne kleine Tour durch die lustigsten Hinterhalte und spaßigsten Sprengfallen buchen….“

Die Bundeswehr hat entsprechende Ermittlungen aufgenommen. Sollte es sich bestätigen, dass tatsächlich Soldaten diese Drohungen von sich gegeben haben, dann werden sie mit den disziplinar- und strafrechtlichen Konsequenzen leben müssen - und in diesem Fall glaube ich, dass diese Konsequenzen einschneidend sein werden.

Persönlich finde ich auch, dass der am Ostermontag ausgestrahlte Film einfach unsäglich dümmlich ist und eigentlich nicht lohnt, ernstgenommen zu werden, wenn er nicht viele bestehende Vorurteile gegen die Bundeswehr auf schönste Art und Weise bestätigte. Wer allerdings als Soldat, der gelobt oder geschworen hat, ".., das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen", auf diese Art selbst zum Straftäter wird, der hat aus meiner Sicht in unseren Streitkräften nichts verloren. Denn wir haben die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, auch das Recht der Andersdenkenden (in diesem Fall Kunst Schaffenden) zu verteidigen.
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Tommie

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Antw:Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« Antwort #1 am: 13. April 2012, 10:55:12 »

Auch ich würde mich definitiv nicht als Fan des besagten Schauspielers bezeichnen und finde die von ihm dargebotenen Leistungen bisweilen mehr als dürftig, aber wer so etwas macht, sollte ganz schnell aus der Bundeswehr entfernt werden! Hier hoffe ich doch, dass die zuständigen Disziplinarvorgesetzten mal so richtig "reingrätschen"!

Man musste sich dieses Machwerk am Ostermontag nicht anschauen, schon alleine, weil der Termin sehr ungeschickt gewählt war und der Sender sich diesbezüglich als recht beratungsresistent erwies. Und laut jeder enrstzunehmenden Kritik war dieses Machwerk auch von unterirdischer Schlichtheit und Naivität. Aber deswegen einen Schauspieler in der angegebenen Art und Weise zu bedrohen, zeugt auch nicht wirklich von mehr Intellekt, als von den im Film dargestellten Soldaten zu Schau gestellt wurde!
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F_K

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Antw:Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« Antwort #2 am: 13. April 2012, 11:23:09 »

Zitat
„Lass uns ihm mal ne kleine Tour durch die lustigsten Hinterhalte und spaßigsten Sprengfallen buchen….“

Na, zumindest diese Aussage ist unproblematisch - eine ironische Meinungsäußerung voll auf dem Boden unserer Grundordnung (ohne Kunst bemühen zu müssen).

Für den Straftatbestand "Bedrohung" muss diese schon den Bedrohten erreichen - sonst ist keine Strafbarkeit gegeben.

Also immer mal langsam mit den jungen Pferden und die Ermittlungen abwarten.
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miguhamburg1

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Antw:Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« Antwort #3 am: 13. April 2012, 11:33:45 »

Lieber F_K, ich weiß zwar nicht, welche Pferde Sie da meinten... Ihre können Sie aber in Ihrem Stall lassen.

Unstrittig ist, dass Herrn Ochsenknect jun. diverse Drohungen "erreichten", wie Sie schrieben, denn von ihm selbst stammen entsprechende Strafanzeigen. Isofern ist der Tatbestand der Bedrohung tatsächlich erfüllt.

Fraglich ist zur Zeit noch, von wem diese Drohungen erfolgten. Dass es Soldaten waren, liegt nach den gegenwärtigen Informationen nahe, ist allerdings noch nicht bewiesen. Deshalb wird ja jetzt auch von den zuständigen Vorgesetzten ermittelt. Insofern gibt es keinerlei Vorverurteilung von sonstwem. Lediglich meine Meinung, "wenn sich der Verdacht bestätigt, ...".
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Tommie

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Antw:Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« Antwort #4 am: 13. April 2012, 11:59:48 »

Und hier ist dann einmal die Meldung der BILD-Zeitung zu diesem Vorfall ;) !
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F_K

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Antw:Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« Antwort #5 am: 13. April 2012, 12:37:53 »

Zitat
aber wer so etwas macht, sollte ganz schnell aus der Bundeswehr entfernt werden!

Die Strafandrohung für Bedrohung ist max. ein Jahr Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe (Vergleich Diebstahl: bis zu 5 Jahre).

Bei einem Ersttäter, der in durchaus nachvollziehbarer Erregung etwas "daherquatscht", wird sich das Strafmaß im unteren Rahmen (kleine Geldstrafe, so 10 bis 20 Tagessätze) bewegen - wenn überhaupt Anklage erhoben wird und nicht gegen Auflage eingestellt wird.

Nicht das ich hier falsch verstanden werde:

- Bedrohung ist eine Straftat - darf man nicht machen, gehört verfolgt. Keine Frage.
- Eine Forderung, entsprechende Soldaten gleich aus dem Dienstverhältnis zu entfernen, sind völlig unverhältnismäßig und unangemessen.

"Unstrittig" ist lediglich, dass es eine Meldung in der Bild gibt - ein "Erreichen" / Weiterreichen von Drohungen erfüllt meistens nicht mal den Straftatbestand.

Also:

- Die DVs / die Strafbehörden werden den Sachverhalt ganz in Ruhe aufklären
- die notwendigen Maßnahmen einleiten
- zu einer Entlassung deswegen wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht kommen.
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Tommie

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Antw:Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« Antwort #6 am: 13. April 2012, 12:49:10 »

- zu einer Entlassung deswegen wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht kommen.

Du kommst aber ganz steil aus der Kurve ;) ! Vor allen Dingen, wenn man sich den § 55 Abs. 5 des Soldatengesetzes mal anschaut! Ich sehe durch solche Drohungen durchaus das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit geschädigt!
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miguhamburg1

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Antw:Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« Antwort #7 am: 13. April 2012, 13:03:31 »

Ach wissen Sie, der Kamerad F_K gehört doch zu den Menschen, die sich ganz schnell ein Urteil bilden und schneller wissen, was Disziplinarvorgesetzte, ggf. ein Truppendienst- und ein Strafgericht in entsprechenden rechtsstaatlichen Verfahren erst ermitteln, verhandeln und beurteilen müssen ...
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wolverine

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Antw:Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« Antwort #8 am: 13. April 2012, 13:09:33 »

Dieses Mal hat er aber nicht geurteilt; das waren dieses Mal andere.... zumal der D-Vorgesetze zunächst einmal frei in seinem Disziplinarmaß ist (habe ich einmal so gelernt.). Darum braucht er bestimmt keine Belehrungen hierüber aus einem Internetforum.
Und jetzt lehnen wir uns alle entspannt zurück, warten die Ermittlungen ab und sind uns sicher, dass unsere rechtschaffenen Kameraden so etwas bestimmt nicht gemacht haben. Diese genetisch verunstaltete Kaulquappe ist doch nicht der Mühe wert, sich in Drohungen o. ä. zu ergehen.
Würde er irgendetwas können, müsste er senen Lebensunterhalt nicht mit diesem Schund verdienen. So verdient er allenfalls unser aller Mitleid ... ach nein, wohl doch nicht.
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miguhamburg1

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Antw:Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« Antwort #9 am: 13. April 2012, 13:11:50 »

@ F_K, ich sagte es ja bereits, unstrittig ist, dass Herr Ochsenknecht jun. Strafanzeigen gegen Unbekannt erstattet hat - und dies hat sicher eine andere Qualität, als einer Zeitung eine Information "zu stecken".
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F_K

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Antw:Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« Antwort #10 am: 13. April 2012, 13:12:55 »

Zitat
Ich sehe durch solche Drohungen durchaus das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit geschädigt!

Ach Tommie,

was Du und ich denken, ist hier aber völlig unerheblich.

... ist der Klassiker im Rechtsunterricht: Der OberstLt erzählt in der Kneipe "stolz", dass er immer zu schnell zum Dienst fährt, und dabei auch eine Gefährdung der Schulkinder in Kauf nimmt ...
... ich sehe da auch das Ansehen der Bw in der Öffentlichkeit geschädigt.

Musterlösung ist aber: Der Betrachter unterscheidet zwischen dem einzelnen Soldaten und der Bundeswehr als solches, selbst bei einem Oberstleutnant.

Daher bin ich mir sicher, dass im Falle von Mannschaftssoldaten hier kaum eine andere Lösung gefunden werden kann.

@ Miguhamburg:

... eher Polemik, oder?

Der DV entlässt niemanden - dessen "Urteil" ist also unerheblich (auch dessen Disziplinarmaßnahmen führen zu keiner Entlassung - und wenn der DV hier "urteilt", dann ist in den meisten Fällen das Truppendienstgericht außen vor ...)

Wegen eines kleinen Diebstahls wird regelmäßig auch niemand entlassen - und der Unrechtsgehalt eines Diebstahles ist erheblich höher.
Selbstverständlich will ich keinem Gericht vorgreifen - wir haben aber ein Rechtssystem, in dem man in gewissen Grenzen die Folgen einer Straftat abschätzen kann - und nur dass habe ich hier gemacht.

Wenn Du dazu INHALTLICH und SACHLICH etwas beitragen kannst - gerne.

Quelle für die Strafanzeigen? (der Bildartikel?)
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miguhamburg1

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Antw:Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« Antwort #11 am: 13. April 2012, 13:24:16 »

Lieber Kamerad F_K,

ich hatte auch nirgendwo behauptet, dass ein DV irgendeinen Soldaten entlässt - woher nehmen Sie also diese Annahme? Auch Polemik? Sie hingegen haben mit Ihren Aussagen mögliche Urteile eines Truppendienstgerichtes und Strafgerichtes vorhergesagt - und genau das ist ein weiteres Beispiel für ihre gelegentlichen Anmaßungen. Denn alles das, was Sie diesbezüglich anmerkten, ist Ihre persönliche Sichtweise, zumal von einem Nicht-Juristen - und schon gar nicht von einem an diesem Verfahren Beteiligten. Also, reine Kaffeesatzleserei, die sachlich niemanden weiterbringt.

Da ich meinen Dienstposten an einer Stelle habe, an der diese Fragen in die politische Leitung des Ministeriums gebündelt werden, ist mir dieser Vorfall bekannt geworden. Was die Bild-Zeitung dazu schreibt, liegt nicht in meinem/unseren Verantwortungsbereich. InspH ist mit der Durchführung der entsprechenden Ermittlungen in seinem nachgeordneten Bereich beauftragt worden.
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F_K

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Antw:Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« Antwort #12 am: 13. April 2012, 13:36:09 »

Lieber Migu,

JETZT kommt Polemik:

Zitat
Da ich meinen Dienstposten ... ist mir dieser Vorfall bekannt geworden.

Achso: Verschwiegenheitspflicht? Da sollte man gleich mal ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienstverhältnis einleiten - aber so "richtig reingrätschen ...".

Polemik aus.

Zitat
Denn alles das, was Sie diesbezüglich anmerkten, ist Ihre persönliche Sichtweise, zumal von einem Nicht-Juristen - und schon gar nicht von einem an diesem Verfahren Beteiligten. Also, reine Kaffeesatzleserei, die sachlich niemanden weiterbringt.

Der Strafrahmen des Gesetzes (von mir dargestellt) ist weder persönliche Sichtweise, noch Kaffeesatzleserei.

Dass bei Ersttätern (bei geringer Schuld) nicht das Höchstmaß der Strafe verhängt wird, ist auch keine persönliche Meinung oder Kaffeesatzleserei.

Dass Geldstrafe im unteren Rahmen nicht zu einer sofortigen Entlassung führen, ist auch nichts persönliches.

Auch Gerichte / Truppendienstgerichte betreiben Sachaufklärung, sind aber im Strafmass ans Gesetz gebunden - insoweit kann auch ein Nichtjurist ein Abschätzung liefern.
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miguhamburg1

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Antw:Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« Antwort #13 am: 13. April 2012, 13:39:13 »

Ach nein, Verschwiegenheitspflicht, F_K, da gehen Sie aber deutlich zu weit: Dass Strafeinzeige erstattet wurde, hat die zuständige Staatsanwaltschaft an die Medien weiter gegeben. Es handelt sich also um eine öffentlich-zugängliche Information, die auf diesem Weg auch unser Haus erreichte.

Zum Rest ist kein weiterer Zusatz zu dem zu machen, was ich Ihnen schrieb, Sie sind einfach anmaßend.
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StOPfr

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Antw:Bedrohung des Schauspielers Ochsenknecht
« Antwort #14 am: 13. April 2012, 13:56:03 »

Für mich stellt sich die Sache so dar:
Egal wie unmöglich der Film und die (vom Regisseur gewollte) Art der Darstellung von Ochsenknechts Rolle war, einen Schauspieler inhaltlich für sein Engagement verantwortlich zu machen und ihn deswegen zu bedrohen ist inakzeptabel. Da spielt es für mich keine Rolle, ob es sich um Soldaten oder Zivilisten handelt.

Dass die Urteile bzw. Maßnahmen nach sorgfältiger Abwägung der Umstände erfolgen - dass also z.B. auch die angesprochene Ersttäterschaft berücksichtigt wird - ist zu erwarten.

Die berechtigte Kritik am Inhalt des Films und seiner völlig unsensiblen Platzierung sollte sich an die Verantwortlichen des Senders richten, an Redakteur, Regisseur und Produktionsleitung. Und selbstverständlich sollte solche Kritik frei von Drohungen sein.   
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