OK, Sie sind also seit April 2011 Uffz, somit sind Sie, weil Sie ja nichts von "(FA)" geschrieben haben, in der Laufbahn der UoP d. R. und Ihre Stelle sollte damit eigentlich bis Stabsunteroffizier gehen (dotiert sein)! Sie benötigen mindestens ein Jahr im Dienstgrad (ist seit dem 21.04.2012 erledigt!) und zwölf Wehrübungstage, um Stabsunteroffizier werden zu können! Davon haben Sie 2 Wehrübungstage schon gemacht.
Selbst als es diese Möglichkeit der Anrechnung noch in der Vorschrift gab, konnten Sie damit nicht mehr als sechs (oder waren es gar nur drei?) Wehrübungstage kompensieren! Außerdem müssen Sie vor einer Beförderung zum StUffz beurteilt werden (Quelle: ZDv 20/6, Ziffer 213a!)! Und dazu müssen Sie leider 12 Wehrübungstage am Stück ableisten (Quelle: ebenfalls Ziffer 213a der ZDv 20/6)!
Somit würden Ihnen die durch eine DVag gesammelten Tage gar nichts nützen, weil die SDBw Ihre Beförderungsurkunde genau dann ausstellt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Und das ist nun einmal ein Beurteilung, etc.
Fazit: Wenn Sie für eine Wehrübung von 12 Wehrübungstagen (oder mehr!) einberufen werden, wird die SDBw ohnehin eine Beurteilung für Sie anfordern und nach Erhalt dieser Beurteilung eine Beförderung verfügen, wenn alles so passt, wie es passen sollte! Der Rest ist MUMPITZ und für die Füße
![Zwinkernd ;)](https://bundeswehrforum.de/forum/Smileys/default/wink.gif)
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Heisst dann im Klartext: So lange Sie nicht 12 Wehrübungstage am Stück ableisten und beurteilt werden auf Anforderung durch die SDBw können Sie Wehrübungstage sammeln, so viel Sie wollen, befördert werden Sie deswegen leider trotzdem nicht!