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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Autor Thema: DVag -> WÜ  (Gelesen 12682 mal)

flo311079

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DVag -> WÜ
« am: 20. April 2012, 14:03:42 »

Moin moin,

ich wollte mal fragen, ob hier jemand weiss, ob man DVag-Tage in anrechenbare WÜ-Tage wandeln kann. Habe davon gehört. Der für mich zuständige FwRes hat mir bis jetzt noch nicht geantwortet und mein Mob bzw. PersFw im Mob-TrpTeil ist auch nicht gerade der flotteste.

Folgende Situation: Ich bin Mob-beordert, kann aber aus Arbeitstechnischen Gründen zur Zeit keine WÜ´s ableisten. Da ich aber regelmässig auf DVag fahre (das ist ja meist am WE) wollte ich diese Tage im WÜ-Tage umwandeln lassen, damit es auch mal wieder ein bisschen mehr auf der Schulter wird....;-)

Vielleicht hat hier jemand schon damit Erfhrung gemacht...

Danke
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Tommie

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Antw:DVag -> WÜ
« Antwort #1 am: 20. April 2012, 14:08:10 »

Um es kurz und knapp mit drei Worten zusammen zu fassen: No f.cking way! :D

Heisst im Klartext, dass die Tage, die Sie bei DVags geleistet haben, Ihnen nicht für eine Beförderung angerechnet werden können. Und "nachträglich umgewandelt" werden in Wehrübungstage können sie auch nicht! Vorbei ist vorbei!

P.S.: Ich weis nicht, wer Ihnen das erzählt hat, aber der hat Ihnen einen großen Bären aufgebunden!
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The_Staffsergeant

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Antw:DVag -> WÜ
« Antwort #2 am: 20. April 2012, 14:09:06 »

Nicht das ich wüsste,
Es gab da zwar mal ein Gerücht und blieb es auch nur.
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Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

The_Staffsergeant

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Antw:DVag -> WÜ
« Antwort #3 am: 20. April 2012, 14:09:39 »

Ah....Tommie schneller ;)
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Tommie

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Antw:DVag -> WÜ
« Antwort #4 am: 20. April 2012, 14:13:39 »

Na ja, Gerücht stimmt nicht so ganz! Es gab in der ZDv 20/7 einmal diese Möglichkeit, dass DVag-Tage für eine Beförderung angerechnet werden konnten! Das stimmt schon!

Aber erstens waren die Hürden dafür recht hoch und zweitens wurde versucht, diese Möglichkeit zu missbrauchen. Und genau diejenigen, die damals dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet haben, schreien seit einiger Zeit am lautesten danach, die Möglichkeit wieder zu schaffen! Und die Bundeswehr sitzt das Problem derzeit aus ;) ! Und das ist auch gut so!
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The_Staffsergeant

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Antw:DVag -> WÜ
« Antwort #5 am: 20. April 2012, 14:16:49 »

Naja, recht hast schon....
Wenn ich manchmal sehe was auf DVag's aufschlägt und wichtig Herumstolziert dann würde ich das auch aussitzen.
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Holgi33

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Antw:DVag -> WÜ
« Antwort #6 am: 26. April 2012, 19:26:49 »

DVag Tage können sehr wohl wieder als WÜ-Tage angerechnet werden und zwar seit 01.07.2011.

Ich zitiere hierzu die SDBw Ende 2011:

Zitat
Die abgeleisteten Tage einer DVAG müssen vom zuständigen Disziplinarvorgesetzten nachgehalten und bei SDBw beantragt
werden. Diese müssen im direkt fachlichen Bezug / unmittelbarem Zusammenhang zur Beorderungsverwendung stehen. So viel kann ich sagen.
Die genauen Ausführungsbestimmungen werden derzeit erarbeitet und nach Entscheidung veröffentlicht.
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F_K

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Antw:DVag -> WÜ
« Antwort #7 am: 26. April 2012, 20:19:08 »

Zitat
Diese müssen im direkt fachlichen Bezug / unmittelbarem Zusammenhang zur Beorderungsverwendung stehen

Damit ist aber wohl klar, dass hier die "VdRBw Veranstaltungen" der freiwResArbeit für Unbeorderte NIE eine Rolle spielen werden - und damit kann ich wirklich gut leben.

... wenn da tatsächlich mal einem Beorderten "ein Tag fehlen sollte", dann kann er sich durchaus mal eine DVag anrechnen lassen - whow cares?
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flo311079

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Antw:DVag -> WÜ
« Antwort #8 am: 26. April 2012, 23:12:12 »

Okay, d.h. also wenn ich bei meinem Mob-Trp.Teil zur DVag bin, da mein PersFw keine Kurzwehrübung beantragen darf/will/möchte, kann ich mir diese Tage anrechnen lassen?

Hmmm... ich bin von meiner Schnarchnase von PersFw sowieso enttäuscht, daher bekomm ich auf Anfrage eh keine vernünftige Antwort, daher versuch ich es hier hat und kann mich vielleicht darauf berufen (ZDv o.ä.)...
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F_K

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Antw:DVag -> WÜ
« Antwort #9 am: 27. April 2012, 08:43:23 »

Frage:

Du machst am WE DVags "alleine" bei Deinem MobTrT? Hört sich etwas komisch an ...

Weitere Fragen: Dienstgrad, Dotierung der Stelle, WÜ Tage im Dienstgrad, Beurteilung (nicht älter als ein Jahr), dafür notwendige WÜ schon gemacht, alle ATNs vorhanden, ?

(... durch die Notwendigkeit, eine Wehrübung für die Beurteilung zu haben (idR. min. 12 Tage am Stück), entfällt sowieso in den meisten / vielen Fällen die Notwendigkeit einer Anrechnung von DVags ....)
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Tommie

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Antw:DVag -> WÜ
« Antwort #10 am: 27. April 2012, 09:58:03 »

Zitat
...Die genauen Ausführungsbestimmungen werden derzeit erarbeitet und nach Entscheidung veröffentlicht.

Und genau das ist bis heute noch nicht umgesetzt! Quelle: Ein Telefonat mit der SDBw vor ca. 15 Minuten in einer anderen, mich persönlich betreffenden Angelegenheit, bei dem ich den Bearbeiter (A11!) nach genau diesem Fakt gefragt habe, weil ich ihn eben "schon mal am Rohr" hatte!

Somit ist und bleibt Holgi33´s steile Behauptung leider nur die Theorie, die Praxis funktioniert nach wie vor so, wie ich es beschriben habe, dass nämlich derzeit keine Anrechnung stattfinden kann!
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flo311079

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Antw:DVag -> WÜ
« Antwort #11 am: 29. April 2012, 15:47:23 »

Also...

Du machst am WE DVags "alleine" bei Deinem MobTrT? Hört sich etwas komisch an ...

Allein am WE nur, da das gesamte Btl auf WÜ ist und nur ich am WE zur Entlastung meines AG üben wollte. Die gesamte WÜ fürs Btl geht 2 Wochen.

Weitere Fragen: Dienstgrad, Dotierung der Stelle, WÜ Tage im Dienstgrad, Beurteilung (nicht älter als ein Jahr), dafür notwendige WÜ schon gemacht, alle ATNs vorhanden, ?

Unteroffizier seit 21.04.11,
Dotierung? bitte erläutern,
Seid Uffzlehrgang 2 Tage im Dienstgrad geübt (deswegen will ich Tage sammeln),
wofür notwendige WÜ schon gemacht - bitte erläutern
alle ATN´s vorhanden

War auch dieses WE zum Schiessen und FWRes sagte auch, dass die Tage in Bestimmter Verwendung auf Antrag angerechnet werden können.

MfG
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Tommie

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Antw:DVag -> WÜ
« Antwort #12 am: 29. April 2012, 16:00:12 »

OK, Sie sind also seit April 2011 Uffz, somit sind Sie, weil Sie ja nichts von "(FA)" geschrieben haben, in der Laufbahn der UoP d. R. und Ihre Stelle sollte damit eigentlich bis Stabsunteroffizier gehen (dotiert sein)! Sie benötigen mindestens ein Jahr im Dienstgrad (ist seit dem 21.04.2012 erledigt!) und zwölf Wehrübungstage, um Stabsunteroffizier werden zu können! Davon haben Sie 2 Wehrübungstage schon gemacht.

Selbst als es diese Möglichkeit der Anrechnung noch in der Vorschrift gab, konnten Sie damit nicht mehr als sechs (oder waren es gar nur drei?)  Wehrübungstage kompensieren! Außerdem müssen Sie vor einer Beförderung zum StUffz beurteilt werden (Quelle: ZDv 20/6, Ziffer 213a!)! Und dazu müssen Sie leider 12 Wehrübungstage am Stück ableisten (Quelle: ebenfalls Ziffer 213a der ZDv 20/6)!

Somit würden Ihnen die durch eine DVag gesammelten Tage gar nichts nützen, weil die SDBw Ihre Beförderungsurkunde genau dann ausstellt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Und das ist nun einmal ein Beurteilung, etc.

Fazit: Wenn Sie für eine Wehrübung von 12 Wehrübungstagen (oder mehr!) einberufen werden, wird die SDBw ohnehin eine Beurteilung für Sie anfordern und nach Erhalt dieser Beurteilung eine Beförderung verfügen, wenn alles so passt, wie es passen sollte! Der Rest ist MUMPITZ und für die Füße ;) !

Heisst dann im Klartext: So lange Sie nicht 12 Wehrübungstage am Stück ableisten und beurteilt werden auf Anforderung durch die SDBw können Sie Wehrübungstage sammeln, so viel Sie wollen, befördert werden Sie deswegen leider trotzdem nicht!
« Letzte Änderung: 01. Mai 2012, 17:51:31 von Tommie »
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F_K

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Antw:DVag -> WÜ
« Antwort #13 am: 29. April 2012, 18:00:07 »

@ Flo:

Zitat
(... durch die Notwendigkeit, eine Wehrübung für die Beurteilung zu haben (idR. min. 12 Tage am Stück), entfällt sowieso in den meisten / vielen Fällen die Notwendigkeit einer Anrechnung von DVags ....)

Ohne Beurteilung, keine Beförderung - und die notwendigen WÜ Tage zur Beurteilung fehlen halt.

Es gibt für Dich also keine NOTWENDIGKEIT DVags zu "sammeln", benötigt wird eine WÜ mit Beurteilung.

@ Tommie:

... sehr schön ausführlich - aber inhaltlich von mir schon genannt. Zweimal kann aber wohl nicht schaden...
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Tommie

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Antw:DVag -> WÜ
« Antwort #14 am: 29. April 2012, 18:02:44 »

Zweimal kann aber wohl nicht schaden...

Exakt das war mein Gedankengang ;) !
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