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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Vorstrafen  (Gelesen 22409 mal)

Borat

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Vorstrafen
« am: 22. April 2012, 16:17:20 »

Hallo alle zusammen, hätte mal 2 fragen, die mich schon seit einiger zeit stark beschäftigen.
Wär schön wenn mir hier einer weiterhelfen könnte. Ich bin T1 gemustert und muss demnächst zum Zentrum für Nachwuchsgewinnung Nord Hannover, allerdings hab ich seit über einem Monat nach der Musterung nichts mehr von der Bundeswehr gehört und wollt mal fragen wie lange es so für gewöhnlich dauert bis man ein Termin dafür bekommt.

Außerdem hab ich gehört, dass man fragen zu Vorstrafen gestellt bekommt und die auch möglichst ehrlich beantworten sollte. Ich hab damals als kleiner pisser mit 15 Jahren ne Schachtel Zigaretten geklaut und bin weggerannt, als ich aufgeflogen bin. Sprich: Räuberischer Diebstahl. Außerdem hab ich mich auf meinem Personalausweis 1 Jahr älter gemacht, sodass ich wegen Urkundenfälschung + räuberischen Diebstahl zu 15 sozialstunden verurteilt wurde. Da es meine erststrafe war und der Richter Reue bei mir gesehen hat, meinte er zu mir, dass es keine Konsequenzen für mein späteres Berufsleben haben wird.
Soweit ich weiß, ist mein Führungszeugnis sauber und ich hab damit keine Vorstrafen, allerdings ist mein Prozess und die Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen. Somit meine FRAGE:

Kann die Bundeswehr in meine Daten vom bundeszentralregister reinschauen und erfahren sie somit über meine Straftat?

Und sollte ich das beim gespräch mit dem Psychologen erwähnen oder eher verschweigen?

Urkundenfälschung und räuberischer Diebstahl klingen im ersten Moment ja ziemlich heftig, aber wenn man meine Geschichte kennt ist es doch sehr banal und meines Erachtens nicht mehr als ein dummes, einmaliges Jugenddelikt.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen und hat ne gute Antwort für mich.

Danke schon mal im Vorraus! =)
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KlausP

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #1 am: 22. April 2012, 16:22:16 »

Zitat
Kann die Bundeswehr in meine Daten vom bundeszentralregister reinschauen und erfahren sie somit über meine Straftat?

Ja, und zwar unbeschränkt.

Zitat
Und sollte ich das beim gespräch mit dem Psychologen erwähnen oder eher verschweigen?

Das steht doch sicher auch schon in Ihrem Bewerbungsbogen? Ich hätte es im Zweifelsfall jedenfalls angegeben.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Borat

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #2 am: 22. April 2012, 16:27:00 »

Im Fragebogen stand, ob ich Vorstrafen hab. Und die hab ich laut meines Führungszeugnis nicht
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Tommie

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #3 am: 22. April 2012, 16:27:57 »

Stimmt, aber die meisten wurde erst hinterher bestraft! Und die Bundeswehr hat auch Einblick in das Erziehungsregister!
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mailman

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #4 am: 22. April 2012, 16:28:43 »

Es gibt auch Sachen die stehen nicht im Führugnszeugnis soweit ich weiß. Zudem fordert die Bw auch ein "Führungszeugnis" für Behörden an oder wie da genau heißt. Bwz. die schon erwähnte Auskunft. Zur Sicherheit sollte man alles angeben was sich jemals ereignet hat.
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Cpt. Price

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #5 am: 22. April 2012, 16:30:12 »

http://www.bundeswehrforum.de/forum/bewerbung-einstellung/erneute-bewerbung-moglich/

Das hätten SIe auf jeden Fall angeben müssen. Der TE in dem oben genannten Thread hats auch nicht getan und wurde nach seiner Eignungsfeststellung wieder entlassen.

Wenn es im Bundeszentralregister drin steht wirds die BUndeswehr erfahren.
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Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Kampfschwimmer werden?" Und die Steine flüsterten erführchtig: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."

KlausP

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #6 am: 22. April 2012, 16:32:23 »

Deshalb schrieb ich ja "im Zweifelsfall". Wenn es nicht mehr relevant ist, wird das schon entsprechend berücksichtigt.
« Letzte Änderung: 22. April 2012, 16:48:43 von KlausP »
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Boratt

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #7 am: 22. April 2012, 16:47:19 »

Achso ok, weiß jemand ob und wie man herausfinden kann ob und was im Zentralregister vermerkt  ist?

Und hab ich überhaupt noch Chancen wenn ich das im Bogen und beim psychlogen angebe und ihm alles genau aus meiner Sicht schildere und erkläre?

Ich bin immerhin T1 gemustert, hab ein erweiterten Realschulabschluss mit 1,8 schnitt und bin sehr sportlich.
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Cpt. Price

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #8 am: 22. April 2012, 16:49:29 »

Und hab ich überhaupt noch Chancen wenn ich das im Bogen und beim psychlogen angebe und ihm alles genau aus meiner Sicht schildere und erkläre?
Auf jedem Fall größere Chancen als wenn du es verschweigst und die Budneswehr es im nachhinein rausbekommt.
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mailman

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #9 am: 22. April 2012, 16:51:06 »

Zitat
Ich bin immerhin T1 gemustert, hab ein erweiterten Realschulabschluss mit 1,8 schnitt und bin sehr sportlich.

Das sind natürlich genau DIE Einstellungsvorrsetzungen, die gesucht werden, welche die Bundeswehr auch über alles andere hinwegsehen lassen ::)
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ulli76

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #10 am: 22. April 2012, 16:51:18 »

Wenn es nicht getilgt ist, steht es in dem Führungszeugnis, was die Bundeswehr bekommt, auf jeden Fall drin.
Falls der Rechtsberater dich nicht groundet, wird das spätestens den Psychologen sehr interessieren.

Wenn du es nicht angibst, wirst du vermutlich genau deswegen nicht eingestellt (s.verlinken Thread)
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KlausP

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #11 am: 22. April 2012, 16:52:27 »

Ich würde Ihnen empfehlen, Ihren Wehrdienstberater anzurufen und mit ihm zu besprechen, wie Sie weiter verfahren sollen. Wenn Sie zwischenzeitlich ein Schreiben vom ZNwG Hannover bekommen, rufen Sie dort an.
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Palix

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #12 am: 22. April 2012, 17:01:47 »

Also das Führungszeugnis das ich abgeben musste war nicht das normale was du als person bekommst somit steht da alles drin egal ob verjährt oder was auch immer immerhin wurdest du ja dafür verknackt.(wenn ich das so ausdrücken darf).so hat man mir das aufm amt gesagt.
auch im nachhinein kannst du rausfliegen wenn du falsche angaben macht bzw. gewisse relevante dinge verschweigst, das hatten wir damals in der kp das einer nach kanpp 3 dienstjahren antrag auf fw gestellt hatte und im rahmen der bewerbung kam dann ein altes vergehn raus und er wurde dann nicht weiter übernommen.

nicht lang schnacken kopp in nacken ehrlich sein und gut is mehr wie nein sagen können sie nicht.
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Boratt

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #13 am: 22. April 2012, 17:23:21 »

Ok, ich sprech das mal mit meinem Wehrdienstberater ab und gib das in Hannover sowohl im Fragebogen als auch beim Psychologen an und hoff darauf, dass er es nachvollziehen und darüber hinwegsehen sehen kann, damit ich doch noch auf eine stelle als Fallschirmjäger hoffen kann.

Danke für hilfsreichen Antworten!
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ulli76

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #14 am: 22. April 2012, 17:54:59 »

Welche Laufbahn willste denn machen?
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