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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Vorstrafen  (Gelesen 22411 mal)

boratt

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #15 am: 22. April 2012, 19:00:30 »

Welche Laufbahn willste denn machen?
Feldwebel im Truppendienst
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ulli76

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #16 am: 22. April 2012, 19:06:10 »

Ich glaub, das wird nix. Die Stellen sind sehr begehrt und du bist nicht gerade der ideale Kandidat.
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Antw:Vorstrafen
« Antwort #17 am: 22. April 2012, 19:28:18 »

Feldwebel im Truppendienst
Wenn du keine Ausbildung hast oder sonst super qualifikationen stehen die Chancen ungefähr so wie wenn morgen ein Einhorn über nen Regenbogen läuft.
Bei uns wurd einer Feldwebel im Truppendienst, allerdings kein Fallschirmjäger. Allen anderen (auch mir) wurd nur die Mannschaftslaufbahn  angeboten.   
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Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Kampfschwimmer werden?" Und die Steine flüsterten erführchtig: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."

ulli76

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #18 am: 22. April 2012, 19:38:13 »

Hast du eigentlich schon ne Ausbildung?
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Borat

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« Antwort #19 am: 22. April 2012, 19:59:15 »

Ich glaub, das wird nix. Die Stellen sind sehr begehrt und du bist nicht gerade der ideale Kandidat.
nur wegen dem Eintrag im zentralregister?
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Tommie

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #20 am: 22. April 2012, 20:02:06 »

Genau! Jeder, der einen solchen nicht hat, liegt im Rennen ganz klar vor Ihnen! Ihre Akte wird zunächst zum Rechtsberater gehen und wenn der ein Einstellungshindernis sieht, was ich alleine auf Grund der Tatbestände für sehr wahrscheinlich halte, dann kommt eine nette aber bestimmte Absage!
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Borat

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« Antwort #21 am: 22. April 2012, 20:11:26 »

Genau! Jeder, der einen solchen nicht hat, liegt im Rennen ganz klar vor Ihnen! Ihre Akte wird zunächst zum Rechtsberater gehen und wenn der ein Einstellungshindernis sieht, was ich alleine auf Grund der Tatbestände für sehr wahrscheinlich halte, dann kommt eine nette aber bestimmte Absage!
Wenn das so ist, kann ich das ja gleich verschweigen und hoffen dass ich damit durchkomme, wenn die Chancen mit einem Eintrag im zentralregister genommen zu werden gleich null stehen?
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Tommie

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #22 am: 22. April 2012, 20:12:18 »

Wenn Sie das tun und es kommt raus ... oh oh oh ... Problem ;) ! Und ... wenn man Sie eingestellt hat, sind Sie am nächsten Tag schon raus ... !
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Antw:Vorstrafen
« Antwort #23 am: 22. April 2012, 20:12:46 »

Wenn das so ist, kann ich das ja gleich verschweigen und hoffen dass ich damit durchkomme, wenn die Chancen mit einem Eintrag im zentralregister genommen zu werden gleich null stehen?
Sie werden aber nicht durchkommen, weil die Bw sich ihr Bundeszentralregister ansieht. Lesen SIe mal den Verlinkten Thread.
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KlausP

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« Antwort #24 am: 22. April 2012, 20:16:46 »

Genau! Jeder, der einen solchen nicht hat, liegt im Rennen ganz klar vor Ihnen! Ihre Akte wird zunächst zum Rechtsberater gehen und wenn der ein Einstellungshindernis sieht, was ich alleine auf Grund der Tatbestände für sehr wahrscheinlich halte, dann kommt eine nette aber bestimmte Absage!
Wenn das so ist, kann ich das ja gleich verschweigen und hoffen dass ich damit durchkomme, wenn die Chancen mit einem Eintrag im zentralregister genommen zu werden gleich null stehen?

Meiner Meinung nach ist genau das gegenteil der Fall. Wenn Sie überhaupt noch was retten wollen, müssen Sie einfach aktiv werden und die Sache gerade ziehen, indem Sie sich mit dem Wehrdienstberater oder dem ZNwG in Verbindung setzen. Ich sehe Ihre Jugendstrafe (wenn es denn eine war) übrigens nicht so eng wie Andere hier, aber ich bin kein Jurist.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

boxenmax2000

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #25 am: 22. April 2012, 20:18:42 »

Wie meine Vorredner schon geschrieben haben wird deine Akte wahrscheinlich zum Rechtsberater gehen falls es im Bundeszentralregister eingetragen ist. Angeben würde ich es auf jeden Fall, so kannst du auch klar stellen was genau war.
Verschweigen würde ich es auf gar keinen Fall

@cpt. Price :
Zitat
Wenn du keine Ausbildung hast oder sonst super qualifikationen stehen die Chancen ungefähr so wie wenn morgen ein Einhorn über nen Regenbogen läuft.
Bei uns wurd einer Feldwebel im Truppendienst, allerdings kein Fallschirmjäger. Allen anderen (auch mir) wurd nur die Mannschaftslaufbahn  angeboten.
Das ist Quatsch. Er will in den Truppendienst, nicht in den Fachdienst. Da muss er keine super berufliche Qualifikationen vorweisen.
Die, die es bei euch nicht geschafft haben ( einschließlich DU ), hatten im Test einfach zu schlecht abgeschnitten.
Klar, der Test ist nicht einfach, aber das steht auf einem anderen Blatt.
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Borat

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #26 am: 22. April 2012, 20:18:53 »

Hast du eigentlich schon ne Ausbildung?
Ich bin Industriemechaniker, nebenbei gesagt besitze ich zusatzqualifikationen wie 3 mal bescheinigter Jahrgangsbester, norddeutscher meister im ringen 2010 und 1 austauschjahr in Washington, was dem wehrdienstberater sehr imponierte
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ulli76

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Antw:Vorstrafen
« Antwort #27 am: 22. April 2012, 20:21:23 »

Wenigstens etwas. Wenn du es nicht angibst und es raus kommt (und das passiert eh), dann wirste wahrscheinlich sogar auf Dauer gesperrt.
Wenn du es angibst, haste wenigstens die Chance, dass es klappt.
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« Antwort #28 am: 22. April 2012, 20:31:18 »

@boxenmax2000: Jetzt interesierts mich wirklich ob du die Eignung Fw Truppendienst hast?

Ich bin Industriemechaniker, nebenbei gesagt besitze ich zusatzqualifikationen wie 3 mal bescheinigter Jahrgangsbester, norddeutscher meister im ringen 2010 und 1 austauschjahr in Washington, was dem wehrdienstberater sehr imponierte

Hm, damit bist du auf jeden Fall vielen anderen Bewerbern überlegen was deine Chancen steigen lässt.
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Roughnecks

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« Antwort #29 am: 22. April 2012, 20:36:34 »

Hast du eigentlich schon ne Ausbildung?
Ich bin Industriemechaniker, nebenbei gesagt besitze ich zusatzqualifikationen wie 3 mal bescheinigter Jahrgangsbester, norddeutscher meister im ringen 2010 und 1 austauschjahr in Washington, was dem wehrdienstberater sehr imponierte

Ja, mag sein. Aber das interessiert nur im ZNwG keinen. Damit machst Du deinen Eintrag auch nicht rückgänig.
« Letzte Änderung: 22. April 2012, 21:08:24 von Roughnecks »
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