Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 16. Juni 2024, 07:00:29
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Vorstrafen  (Gelesen 22410 mal)

grancan

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 75
Antw:Vorstrafen
« Antwort #75 am: 30. Mai 2012, 23:23:36 »

Zitat
Also meine einfache Disziplinarstrafe hatten die auch nach über 7 Jahren

Wer hat die denn verhängt?

Ein freundlicher Hauptmann in Vertretung für unseren eigentlichen Hauptmann.
Warum?   
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.567
Antw:Vorstrafen
« Antwort #76 am: 30. Mai 2012, 23:26:10 »

Weil dann das KWEA geschlampt hat. Alle einfachen Disziplinarmaßnahmen (außer Förmliche Anerkennungn) sind definitiv 3 Jahre nach Unanfechtbarkeit der letzten Maßnahme aus den Personalunterlagen zu tilgen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

grancan

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 75
Antw:Vorstrafen
« Antwort #77 am: 30. Mai 2012, 23:41:15 »

Naja war ja in dem Sinne kein Nachteil für mich.
Der Psychologe war wiederum ziemlich beeindruckt von meinem Dienstzeugnis.

Hat ja alles geklappt.  ;)
Gespeichert

knck

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 47
Antw:Vorstrafen
« Antwort #78 am: 14. Juli 2015, 09:59:14 »

Der Thread ist zwar schon etwas älter... aber ich wollte nicht extra einen neuen aufmachen.

Kann eine einfache Disziplinarmaßnahme (halbes Jahr her, aufgrund von desöfteren verschlafen (5-10 Minuten zu spät im Dienst) in längerem Zeitraum - permanente Müdigkeit vom Arzt auf Eisenmangel diagnostiziert; seit der Behandlung keine weiteren Vorfälle) dazu führen, nicht weiterverpflichtet zu werden bzw. einen Laufbahnwechsel anzustreben?

Die Sachlage ist ja klar und kann auch vom Arzt oder Chef bestätigt werden?
Gespeichert


Bundeswehr ≠ Call Of Duty

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.937
Antw:Vorstrafen
« Antwort #79 am: 14. Juli 2015, 10:45:48 »

Der Laufbahnwechsel wird durch Dich angestrebt - d. h. dies Frage kannst nur Du beantworten.

Dein DV wird sicherlich diese Maßnahme bei seiner Stellungnahme berücksichtigen - da kommt es auf das Gesamtbild an.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de