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Autor Thema: „charakterlicher Nichteignung“  (Gelesen 9084 mal)

Eldorado

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„charakterlicher Nichteignung“
« am: 23. April 2012, 21:38:18 »

hi,
ich habe gerade den wikipediartikel zu Georg Schramm gelesen (http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Schramm)
dabei ist erwähnt, das er auf der Offiziersschule wegen „charakterlicher Nichteignung“ nicht bestand.

nun würde mich mal interessieren, was „charakterlicher Nichteignung“ eigentlich genau ist.

grüße
Eldorado
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mailman

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Antw:„charakterlicher Nichteignung“
« Antwort #1 am: 23. April 2012, 22:04:56 »

Das können viele Gründe sein. Von mangelndem Durchhaltewillen, fehlenden Führungsqualitäten usw. bis hin zu einfachen schlchten Leistugne.
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schlammtreiber

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Antw:„charakterlicher Nichteignung“
« Antwort #2 am: 24. April 2012, 08:41:26 »

Ich kenne diese Formulierung nur in einer Hinsicht: wenn der Soldat sich etwas gravierendes zu Schulden kommen lässt, wodurch seine "charakterliche Nichteignung" unwiderruflich feststeht. Konkret mitbekommen habe ich diese Formulierung in Zusammenhang mit Drogenmissbrauch, Kameradendiebstahl, Unterschlagung von Munition und mehrfachen Schlägereien (eine Person) in der Öffentlichkeit unter Alkoholeinfluss.

Das ist natürlich nicht zu verwechseln mit der bei Bewerbern im ZNwG festgestellten Nichteignung - denn hierfür muss man sich nicht unbedingt was zu Schulden kommen lassen. Bei aktiven Soldaten ist das schon etwas anders.
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Lidius

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Antw:„charakterlicher Nichteignung“
« Antwort #3 am: 24. April 2012, 15:15:46 »

Wobei man allerdings bedenken muss, dass bei Schramm das mit der "Charakterlichen Nichteignung" 1969 war. Da waren die Gesellschaftlichen Ansichten auch noch anders.
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schlammtreiber

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Antw:„charakterlicher Nichteignung“
« Antwort #4 am: 24. April 2012, 15:17:20 »

Ja, da waren Drogen eher Mainstream  ;D
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AriFuSchr

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Antw:„charakterlicher Nichteignung“
« Antwort #5 am: 24. April 2012, 15:22:28 »

Ja, da waren Drogen eher Mainstream  ;D

Hei Schlammi,

ich war zwar ein paar Jährchen später dran, aber Drogen Mainstream? Don't think so.

Wir haben Mainstream die Stahlmütze aufgezogen, die Arschbacken zusammen geklemmt und überwiegend unseren Wehrdienst geleistet. Für KDV gab es noch eine Gewissensprüfung und nur Jimmi Hendrix hat die Hymne zugedröhnt geklimpert  ;D
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Kameradschaftliche Grüsse 
 
                            




AriFuSchr

schlammtreiber

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Antw:„charakterlicher Nichteignung“
« Antwort #6 am: 24. April 2012, 15:25:46 »

Bist ja nur neidisch weil Du den globalen kollektiven Drogenrausch verpasst hast  8)
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BulleMölders

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Antw:„charakterlicher Nichteignung“
« Antwort #7 am: 24. April 2012, 15:36:59 »

Bist ja nur neidisch weil Du den globalen kollektiven Drogenrausch verpasst hast  8)
Immer noch besser verpasst als nie wieder raus gekommen.  ;)
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Shira

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Antw:„charakterlicher Nichteignung“
« Antwort #8 am: 14. Mai 2013, 13:20:20 »

Hallo ihr Lieben!

Ich habe eine Frage zu bestehendem Thema....

Und zwar.:

Kann man wegen EINMALIGER "Befehlsverweigerung" aus dem SaZ-Dienstverhältnis entlassen werden???

Es ist so das ein Bekannter von mir unter einer Schweißdrüsenüberfunktion leidet, er seine Sachen aber am Wochenende immer min. zweimal durch ie Waschmaschine gejagt hat. Ihm wurde aber befohlen seine Sachen auch in der Bundeswehrwäscherei nochmal waschen zu lassen, was er hauptsächhlich auch getan hat bis auf einmal eben.

Ist es denn überhaupt rechtens jmd. aufgrund einer von ihm NICHT SELBSTVERSCHULDETEN Krankheit bei der Bundeswehr zu kündigen oder kann man dagegen noch vorgehen bzw. nochmal Stellung dazu beziehen und evtl. auf Wiedereinstellung hoffen?

Vielen Dank für eure Antworten!!!


Liebe Grüße
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wolverine

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Antw:„charakterlicher Nichteignung“
« Antwort #9 am: 14. Mai 2013, 13:25:55 »

Man kann ja  wieder nur den Sachverhalt erahnen. ::) Ich gehe einmal davon aus, dass die Entlassung bereits verfügt ist? Wenn ja, länger als einen Monat her?

Es geht nicht um die Krankheit sondern eben um Ungehorsam. Wenn befohlen war, X zu tun und dieser Befehl rechtmäßig erteilt wurde, dann hat man X zu tun. Macht man es nicht verletzt man seine Dienstpflichten. Aber für mehr müsste man wirklich Genaueres wissen.
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Marc

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Antw:„charakterlicher Nichteignung“
« Antwort #10 am: 17. Mai 2013, 14:08:46 »

Interessensfrage: uns wurde im Unterricht über Beurteilungen von einem "ausdrücklichen Hinweis" als quasi Vorstufe der charakterlichen Nichteignung erzählt, vergleichbar mit der Abmahnung im zivilen Leben. Bis dato hatte ich davon noch nichts gehört und der Durchführende wollte aus Zeitgründen nicht näher darauf eingehen. Könnte das jemand näher erläutern, also wie der "ausdrückliche Hinweis" sich in der Beurteilung gestaltet und welche Auswirkungen der hat?
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F_K

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Antw:„charakterlicher Nichteignung“
« Antwort #11 am: 17. Mai 2013, 14:17:46 »

@ Marc:

Der "ausrückliche Hinweis" ist eine Möglichkeit im Disziplinarverfahren - eben wenn die Pflichtverletzung noch nicht so gross ist, dass die Entlassung zwingend ist.

Mit einer Beurteilung hat dieses Thema nichts zu tun (jedenfalls nicht direkt - die Beurteilung wird in Folge des Fehlverhaltens sicherlich nicht "erste Sahne" sein).
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KlausP

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Antw:„charakterlicher Nichteignung“
« Antwort #12 am: 17. Mai 2013, 14:22:09 »

Der "ausdrückliche Hinweis" kann durch die Entlassungsdienststelle erteilt werden, um dem Soldaten letztmalig deutlich vor Augen zu führen was passiert, wenn er sein Verhalten nicht ändert - quasi als "Gelbe Karte". Beim nächsten Dienstvergehen wird dann die "Rote Karte" gezeigt und der Soldat z.B. nach § 55(5) SG fristlos entlassen.

Zitat
Könnte das jemand näher erläutern, also wie der "ausdrückliche Hinweis" sich in der Beurteilung gestaltet und welche Auswirkungen der hat?

Im Zusammenhang mit einer Beurteilung ist mir sowas aber noch nicht untergekommen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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