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Autor Thema: Bewerbung fdwl  (Gelesen 3697 mal)

Richie385

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Bewerbung fdwl
« am: 15. Mai 2012, 20:09:24 »

Ich habe mich nun nach längerem Überlegen dazu entschieden mich für 2 Jahre als fdwl zu verpflichten.

Jetzt ist meine Frage welche Bewerbungsunterlagen muss ich meinem WDB abgeben? Ich habe einen Freund gefragt der ebenfalls den fdwl macht dieser sagte mir das er dort vor Ort einen Bogen ausfüllen musste und diesen dann abgeben musste, da ich beim letzten Gespräch mit meinem Wehrdienstberater aber noch unaufgeklärt war und nicht genau wusste wo und ob ich mich überhaupt bewerbe, frage ich mich jetzt ob ich noch eine Bewerbungsanschrift aufsetzen soll oder nur mit Lebenslauf, Zeugnissen etc. zur Bewerbungsabgabe gehen soll.

Würde mich über schnelle Antworten freuen.  :)

MFG Richie
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Tommie

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Antw:Bewerbung fdwl
« Antwort #1 am: 15. Mai 2012, 20:11:34 »

Ich habe mich nun nach längerem Überlegen dazu entschieden mich für 2 Jahre als fdwl zu verpflichten.

Schade nur, dass der FWDL-Dienst spätestens nach 23 Monaten endet ;) !
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Richie385

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Antw:Bewerbung fdwl
« Antwort #2 am: 15. Mai 2012, 20:13:01 »

Ich habe mich nun nach längerem Überlegen dazu entschieden mich für 2 Jahre als fdwl zu verpflichten.

Schade nur, dass der FWDL-Dienst spätestens nach 23 Monaten endet ;) !

 ;D ja ich meinte ja 23 Monate..
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KlausP

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Antw:Bewerbung fdwl
« Antwort #3 am: 15. Mai 2012, 20:13:25 »

Zitat
Ich habe mich nun nach längerem Überlegen dazu entschieden mich für 2 Jahre als fdwl zu verpflichten.

Das geht nicht, als FWDL können Sie sich "nur" für maximal 1 Jahr und 11 Monate verpflichten.

Zitat
Jetzt ist meine Frage welche Bewerbungsunterlagen muss ich meinem WDB abgeben?

So viel ich weiss, keine. Sie unterschreiben diue Verpflichtungserklärung und das war es dann. Hatten Sie Ihre Musterung denn schon?
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Richie385

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Antw:Bewerbung fdwl
« Antwort #4 am: 15. Mai 2012, 20:17:25 »

Zitat
Ich habe mich nun nach längerem Überlegen dazu entschieden mich für 2 Jahre als fdwl zu verpflichten.

Das geht nicht, als FWDL können Sie sich "nur" für maximal 1 Jahr und 11 Monate verpflichten.

Zitat
Jetzt ist meine Frage welche Bewerbungsunterlagen muss ich meinem WDB abgeben?

So viel ich weiss, keine. Sie unterschreiben diue Verpflichtungserklärung und das war es dann. Hatten Sie Ihre Musterung denn schon?

OK, das bedeutet ich muss also keine schreiben und nur grundsätzliche Dinge wie Zeugnisse, Lebenslauf usw. mitnehmen.
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Tommie

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Antw:Bewerbung fdwl
« Antwort #5 am: 15. Mai 2012, 20:18:32 »

Ja, und es bedeutet auch, dass amn den darüberstehenden Beitrag nicht als Full-Quote zitieren muss, wenn man darauf antwortet ;) !
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KlausP

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Antw:Bewerbung fdwl
« Antwort #6 am: 15. Mai 2012, 20:20:36 »


So viel ich weiss, keine. Sie unterschreiben diue Verpflichtungserklärung und das war es dann. Hatten Sie Ihre Musterung denn schon?

OK, das bedeutet ich muss also keine schreiben und nur grundsätzliche Dinge wie Zeugnisse, Lebenslauf usw. mitnehmen.

Sie müssen so etwas gar nicht mitnehmen. Für FWDL braucht man keine entsprechenden Zeugnisse.
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ulli76

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Antw:Bewerbung fdwl
« Antwort #7 am: 15. Mai 2012, 20:35:47 »

Ist doch ganz einfach: Du rufst einfach deinen WDB an und sagst dem, dass du er dir überlegt hast und dass du dich bewerben willst. Und der sagt dir dann, was er an Unterlagen will.
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Schnitzeljäger

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Antw:Bewerbung fdwl
« Antwort #8 am: 22. Mai 2012, 11:09:30 »


So viel ich weiss, keine. Sie unterschreiben diue Verpflichtungserklärung und das war es dann. Hatten Sie Ihre Musterung denn schon?

OK, das bedeutet ich muss also keine schreiben und nur grundsätzliche Dinge wie Zeugnisse, Lebenslauf usw. mitnehmen.

Sie müssen so etwas gar nicht mitnehmen. Für FWDL braucht man keine entsprechenden Zeugnisse.

Verzeihen sie wenn ich da etwas relativiere. Bei Wiedereinstellern in den FWD (ohja das ist auch möglich!) wird zumindest mal die Dienstzeitbescheinigung sowie das Dienstzeugnis verlangt.  8)
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CHChopper

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« Antwort #9 am: 22. Mai 2012, 12:44:23 »

(....) Bei Wiedereinstellern in den FWD (ohja das ist auch möglich!) (....)

Wovon ich jetzt zumindest vorerst aus gegebenem Anlass ABRATE! Wiedereinsteller = SAZ .... Nur ein gut gemeinter Ratschlag um sich die ersten 6 Monate nicht jeden Tag über die Bürokratie einer nicht durchdachten (VORSICHT P. MEINUNG) Reform zu ärger oder sich nach der Weiterverpflichtung zu Fragen, warum man denn nich wieder jeder andere 4500€ Prämie bekommen hat. Und das sind nur ein paar Punkte.
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KlausP

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« Antwort #10 am: 22. Mai 2012, 12:47:55 »

Zitat
Verzeihen sie wenn ich da etwas relativiere. Bei Wiedereinstellern in den FWD (ohja das ist auch möglich!) wird zumindest mal die Dienstzeitbescheinigung sowie das Dienstzeugnis verlangt.

Von wem? Vom Bearbeiter beim KWEA? Der muss nur mal in die Akte des Bewerbers schauen, dann hat er die Unterlagen in der Hand.
« Letzte Änderung: 22. Mai 2012, 13:04:06 von KlausP »
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Ralf

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Antw:Bewerbung fdwl
« Antwort #11 am: 22. Mai 2012, 13:01:23 »

Verzeihen sie wenn ich da etwas relativiere. Bei Wiedereinstellern in den FWD (ohja das ist auch möglich!) wird zumindest mal die Dienstzeitbescheinigung sowie das Dienstzeugnis verlangt.  8)
Aber nur, wenn man vorher GWDL oder FWDL alter Art war. Als ehem. SaZ kann man nicht als FWDL eingestellt werden.
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Schnitzeljäger

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Antw:Bewerbung fdwl
« Antwort #12 am: 23. Mai 2012, 09:17:36 »

(....) Bei Wiedereinstellern in den FWD (ohja das ist auch möglich!) (....)

Wovon ich jetzt zumindest vorerst aus gegebenem Anlass ABRATE! Wiedereinsteller = SAZ .... Nur ein gut gemeinter Ratschlag um sich die ersten 6 Monate nicht jeden Tag über die Bürokratie einer nicht durchdachten (VORSICHT P. MEINUNG) Reform zu ärger oder sich nach der Weiterverpflichtung zu Fragen, warum man denn nich wieder jeder andere 4500€ Prämie bekommen hat. Und das sind nur ein paar Punkte.

Kommt drauf an. Finanziell ist der FWD ganz klar im Nachteil, seine Vorteile hat er hauptsächlich in seiner Ungebundenheit durch die Probezeit, in der Mann trotzdem schon sein volles Gehalt bekommt.
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Ralf

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« Antwort #13 am: 23. Mai 2012, 09:31:09 »

Sowohl der FWDlals auch der SaZ (mit Widerrufsverpflichtunsgerklärung) hat 6 Monate Probezeit. Beide bekommen in dieser Zeit ihr volles gehalt.
Wenn man sich dieganzen Sachleistungen mal durchrechnet, die der FWDL bekommt, steht er ziemlich gleich mit einem SaZ. Das nimmt sich nicht viel.
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