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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Entlassung  (Gelesen 11880 mal)

LwPersFw

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Antw:Entlassung
« Antwort #15 am: 27. Juni 2012, 23:42:29 »

@ Hallo Gräfin und mama2011

Rein menschlich und unter dem Aspekt der Fürsorge kann ich Ihnen folgen...

Nur hier wird das grundsätzliche Problem verkannt, dass es sich bei der Bundeswehr
und einen ganz normalen Arbeitgeber - mit aber ganz speziellen Anforderungen handelt.

Ganz normal ... denn wie z.B. bei BMW gibt es eine klar definierte Anzahl von Dienstposten
                     an klar festgelegten Dienstorten

Speziell ... weil Soldaten auch in Einsätze gehen... jederzeit versetzbar sein müssen...

Weil über allem - auch in allen Papieren zum Stichwort "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" - die Einsatzbereitschaft steht...

Und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern !

Deshalb habe ich auch kein Verständnis für die Politiker, die die Bw in diesem breiten Umfang für
Frauen geöffnet haben - ohne das auch im großen Umfang die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen wurden...
Aber auch dann gehen diese Maßnahmen davon aus, dass die Mutter in der nähe ihres Stammtruppenteils wohnt...
Oder wie die Kinderbetreuung während Lehrgängen und Einsatz geregelt werden kann...
Aber nicht der Fall "Mutter als Pendlerin"... zumindest habe ich dazu noch nichts gelesen.

Folge sind solche Fälle, in denen die Personalbearbeitung - die sich an bestehende Vorgaben halten muss -,
nicht helfen kann, selbst wenn die Bearbeiter helfen wollen.

Die Soldatin bräuchte in Ihrer Verwendung in oder um Frankfurt herum einen Dienstposten.
Nach dem Bescheid der SDBw gibt es diesen aber nicht...
Daran kann ein Anwalt auch nichts ändern...

Es liegen auch keine (gemäß Erlass) schwerwiegenden persönlichen Gründe vor, die es
ggf. ermöglichen würden, mama2011 ohne konkreten Dienstposten in FRA zu verwenden...

Deshalb kann ich (meine ganz persönliche Meinung), jeder Soldatin, die soweit von zu Hause
stationiert ist, nur davon abraten, in dieser Zeit der Trennung bewusst ein Kind zu bekommen.

Denn die Politik verspricht viel ... nur die Realität...

Diese - derzeitige - Realität im Berufsleben als Soldatin bei der Lebens-/Familienplanung
(zu der natürlich auch der Mann gehört) außen vor zu lassen ... Sie sehen ja was die Folge sein kann...

Und Gräfin ... aus 20 Jahren Tätigkeit im Personalwesen ... "basta" sagt dann die SDBw - weil sie nicht anders kann...

Das Ausschöpfen der vollen 3 Jahre Elternzeit geht ja, gemäß mama2011, - aus finanziellen Gründen - auch nicht...


Ich sehe hier nur 2 Lösungsansätze...

A)

...wie in vielen anderen Soldatenfamilien - in denen der Mann der Pendler ist - und die Ehefrau das
Kind betreut und arbeiten geht, muss es hier andersherum sein...

Die Ehefrau pendelt und der Ehemann betreut das Kind und geht arbeiten...
Also müsste für diesen Fall eine Ganztagsbetreuung für das Kind gefunden werden.
Und auch hier wieder .... die Politik hat es beschlossen ... und wie sieht die Realität aus ?

Mal ganz abgesehen davon, dass in diesem Punkt auch die Frauen umdenken müssen...
Viele würden jetzt sofort behaupten das dies schädlich für das Kind wäre...

Nur viele tausende Alleinerziehende (Frauen und Männer) müssen auch ihr Kind ganztags betreuen lassen,
weil sie Vollzeit arbeiten müssen.
Und diese Kinder werden bestimmt keine schlechteren "Erdenbürger"...

Und Papa kann auch sein Kind betreuen und umsorgen wie Mama - wenn Mama ihn läßt und er will...

Zu überbrücken ist hier ja eine Zeit von ca. 3 Jahren, bis mama2011 in BfD gehen kann.

B)

Oder - möglicherweise !!! - eine Dienstzeitverkürzung gem. § 40 Abs. 7 SG

Normalerweise ist ein Kind kein Grund der dies erlauben würde, da ausschließlich dem privaten Bereich zuzuordnen.

Denn § 40 Abs. 7 fordert ein dienstliches Interesse an der DZV !

Der Erlass BMVg – PSZ I 1 Az 16-02-02/7 vom 28.07.2010 (Hinweis zur Anwendung des § 40 Abs. 7 SG) führt
aber u.a. aus:

"Bei der Feststellung eines dienstlichen Interesses können im Einzelfall auch andere Gesichtspunkte Berücksichtigung finden.
So kann vor dem Hintergrund der politisch gewollten Einsparungen im Bundeshaushalt und der sich in diesem Zusammenhang
abzeichnenden erheblichen Personalreduzierung der Streitkräfte eine Verkürzung der Dienstzeit derzeit durchaus im dienstlichen
Interesse liegen, wenn der entsprechende Antrag truppendienstlich uneingeschränkt befürwortet wird und eine ggf. entstehende Vakanz
auf dem durch die Dienstzeitverkürzung frei werdenden Dienstposten bis zum regulären Ausscheiden/BFD-Beginn des Antragstellers/der
Antragstellerin durch die Disziplinarvorgesetzten getragen wird. Insoweit wird auch der besonderen Verantwortung der
zuständigen Vorgesetzten für die Einsatzbereitschaft ihres unterstellten Bereiches Rechnung getragen."

Wenn also Chef und SDBw in diesem Einzelfall diese "Karte spielen" ... könnte der Soldatin geholfen werden...

Also mit dem Chef sprechen... wenn dieser mitspielen will ... Gespräch mit der SDBw suchen... und hoffen das es klappt...

Ggf. den Sozialdienst mit "ins Boot holen"...




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mama2011

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Antw:Entlassung
« Antwort #16 am: 28. Juni 2012, 12:05:43 »

@ LwPersFw
DANKE DANKE DANKE
 
So habe ich mir eine Antwort gewünscht: fachlich und sachlich!
Sollten sich einige Leute mal ein Bespiel dran nehmen.  >:(
Nur noch eine Frage zu der Dienstzeitverkürzung: Sollte ich die Zeit der Umstrukturierung noch etwas abwarten oder stehen die Chancen jetz besonders gut um diesen Versuch zu starten?
glg
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bayern bazi

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Antw:Entlassung
« Antwort #17 am: 28. Juni 2012, 12:33:37 »


Sollten sich einige Leute mal ein Bespiel dran nehmen.  >:(
Nur noch eine Frage zu der Dienstzeitverkürzung: Sollte ich die Zeit der Umstrukturierung noch etwas abwarten oder stehen die Chancen jetz besonders gut um diesen Versuch zu starten?

es könnte jetz sehr positv ausschauen



ABER

bedenke
wenn du bei der bw rauskommst - wer verdient euren lebensunterhalt - du hattest doch ganz oben geschrieben der vater verdient nicht genug - und wär es nicht besser die familie zieht an den dienstort damit die pendelei wegfällt
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wolverine

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Antw:Entlassung
« Antwort #18 am: 28. Juni 2012, 12:38:42 »

Auch der LwPersFw schreibt nichts anderes als fast alle vorher: Entweder es bleibt alles, wie es ist oder man gewährt einen Vorteil, der so grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Und nichts anderes hat Aurignacien bemängelt.
Und das man ohne Anspruch auf BFD-Maßnahmen und ALG entlassen wird, sollte auch klar sein. Evtl. schlägt sogar noch etwas für die genossene ZAW zu Buche. Das sollten Sie alles sehr sorgfältig bedenken und abwägen.
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Andi

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« Antwort #19 am: 28. Juni 2012, 13:21:29 »

Es spricht nicht gerade für Dich, als Soldatin, dass Du bereits zum Gegenwärtigen Zeitpunkt Mutter geworden bist.

Was hast du denn genommen?
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« Antwort #20 am: 28. Juni 2012, 13:28:17 »

Zitat
Es spricht nicht gerade für Dich, als Soldatin, dass Du bereits zum Gegenwärtigen Zeitpunkt Mutter geworden bist.

Bitte was???  :o Ich kenne genügend Kameraden, die Eltern sind und trotzdem Soldat! Entschuldige, aber diese Aussage ist völliger Quatsch!
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miguhamburg1

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« Antwort #21 am: 28. Juni 2012, 13:30:52 »

@OLTdR: Bevor Sie solche Empfehlungen geben, sollten Sie zumindest das lesen, was zuvor bereits gesagt wurde: Die Gründe der Fragenstellerin sind keine, die weder einen Rechtsanspruch auf Dienstzeitverkürzung, noch dies aus dienstlichen Gründen zwingend gegeben ist. Ganz abgesehen davon, dass dies mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden sein kann.

Der Fragenstellerin wurden jetzt verschiedene Möglichkeiten aufgeführt, die sie ergreifen kann. Jede dieser Möglichkeiten hat gravierende Schattenseiten, die sie bei einer Entscheidung sicher berücksichtigen wird. Jedwede moralische Bewertung ist genausowenig sinnvoll (und vor allem ohne Kenntnis der Person anmaßend) wie die Bemerkung, dass dieses Problem ursächlich damit zusammenhängt, dass Frauen alle Laufbahnen und Verwendungen bei der Bw offen stehen. Denn auch hier im Forum gibt es einige Threads, in denen dieselbe Frage von Soldaten aufgeworfen wurden. Ja, auch Soldaten sind in zunehmenden Maße so emanzipiert, dass sie Elternzeit, Versetzung oder Dienstzeitverkürzung beantragen, um sich in größeren Maß ihren Kindern widmen zu können.
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schlammtreiber

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« Antwort #22 am: 28. Juni 2012, 13:46:07 »

Troll entfernt
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LwPersFw

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« Antwort #23 am: 28. Juni 2012, 16:58:47 »

Warum warten ... wenn die SDBw diesem Lösungsansatz folgen will ... wird sie es auch jetzt schon tun.

Wenn eine DZV auf z.B. SaZ 8 erfolgt, fallen nur die BfD- und Übergangsgebührnisse-/Übergangsbeihilfe-Ansprüche als SaZ 12 weg.

Sie erhält dann die Leistungen für einen SaZ 8.

Wobei die ZAW natürlich den Anspruchszeitraum für die Freistellung im Dienst für BfD von 15 auf 6 Monate verkürzt.

Im Verfahren DZV füllt der Soldat eine neue Verpflichtungserklärung aus.

Hier kann auch mit Monaten gearbeitet werden, wenn dies sinnvoll ist.
z.B. Dienstzeit soll neu festgestzt werden auf 8 Jahre 2 Monate.
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« Antwort #24 am: 28. Juni 2012, 18:16:35 »

Zitat
Troll entfernt

und ich bin hoch und runtergescrollt um den zu suchen  >:(, hätte ich das früher gefunden  :-\
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mama2011

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Antw:Entlassung
« Antwort #25 am: 29. Juni 2012, 13:31:12 »

Liebe Kameraden/innin ,
nochmal danke für die ganzen Antworten. Einige von euch haben mir sehr weitergeholfen und mir auch neue Dinge aufgezeigt die für mich zu überdenken sind. Einigen kann ich nur sagen, dass ich es schade finde wie gedankenlos sie stur dem Land dienen ohne sich eventuell selbst zu verwirklichen.
Ich denke ich werde ein Gespräch bei der SDBw beantragen und dann um eine DZV bitten.Plan ab November steht: Ich werde meine Elternzeit von insgesamt 3 Jahren nehmen und mir eine Nebenbeschäftigung a 30 Std. die Woche suchen.
Jemand hatte angemerkt , dass es ja bei einer Entlassung auch nur einen Verdiener geben würde: dazu möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass es auch ein Leben außerhalb der Bundeswehr gibt und ich keine Probleme auf dem Arbeitsmarkt habe. Betreuung tagsüber ist schon sicher für mein KInd.
lg
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F_K

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Antw:Entlassung
« Antwort #26 am: 29. Juni 2012, 14:21:59 »

Zitat
Ich werde meine Elternzeit von insgesamt 3 Jahren nehmen und mir eine Nebenbeschäftigung a 30 Std. die Woche suchen.

Jä?

Zumindest bei Beamten (und auch bei Soldaten) ist auch in der Elternzeit JEDER Nebenbeschäftigung GENEHMIGEN zu lassen. Nebenbeschäftigungen über 8 Stunden die Woche sind bei Soldaten grundsätzlich NICHT genehmigungsfähig.

Im übrigen würde mit einer solchen Nebenbeschäftigung ja deutlich, dass gar keine Elternzeit notwendig ist - dann wäre weiter zu dienen.

Zitat
Einigen kann ich nur sagen, dass ich es schade finde wie gedankenlos sie stur dem Land dienen


Meinen Land dienen? Ja, selbstverständlich. Stur? Nein, lediglich (vertrags-) TREU auch in Schwierigkeiten.

Zitat
ohne sich eventuell selbst zu verwirklichen.


Die Selbstverwirklichung findet in aller Regel außerhalb des Dienstes / der Arbeit statt (... und geht auch bei treuen dienen).
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ulli76

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Antw:Entlassung
« Antwort #27 am: 29. Juni 2012, 14:54:17 »

Ach daher weht der Wind- so von wegen Selbsverwirklichung, Leben auserhalb der Bundeswehr und schon neuen Job gesucht.
 
Dir ist schon klar, dass die Bundeswehr einer Dienstzeitverkürzung erstmal zustimmen muss?

Ich frag mich halt, warum du dir nicht deinen Lebensmittelpunkt in der Nähe deines Standortes aufgebaut hast und nicht irgendwo da, wo es kaum Standorte/Dienstposten gibt.

@F_K: Innerhalb der Elternzeit gilt die 8-Stunden-Regel nicht.

Mit dieser Geschichte von wegen Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss irgendwas mit der Umsetzung schief gelaufen sein- es ist teilweise unglaublich, was für eine Anspruchshaltung sich daraus entwickelt hat.

Von was für einem Dienstposten sprechen wir überhaupt? Nicht dass das auch noch was spezialisiertes ist, was es in der Nähe eh nicht gibt.
« Letzte Änderung: 29. Juni 2012, 14:58:50 von ulli76 »
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ulli76

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« Antwort #28 am: 29. Juni 2012, 15:11:17 »

Wenn du mit 17 unterschrieben hast und jetzt nen Beruf hast, in dem du Problemlos eine Beschäftigung findest, dann hast du doch sicher ne ZAW genossen, oder?
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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wolverine

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« Antwort #29 am: 29. Juni 2012, 15:27:37 »

Mann muss jedoch bedenken,dass ich meine Ausbildung über die Bundeswehr gemacht habe.
Ja; das ist unstreitig. Es könnte sogar ZAW und Fortbildungsstufe sein (Z12?!)
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