@ Hallo Gräfin und mama2011
Rein menschlich und unter dem Aspekt der Fürsorge kann ich Ihnen folgen...
Nur hier wird das grundsätzliche Problem verkannt, dass es sich bei der Bundeswehr
und einen ganz normalen Arbeitgeber - mit aber ganz speziellen Anforderungen handelt.
Ganz normal ... denn wie z.B. bei BMW gibt es eine klar definierte Anzahl von Dienstposten
an klar festgelegten Dienstorten
Speziell ... weil Soldaten auch in Einsätze gehen... jederzeit versetzbar sein müssen...
Weil über allem - auch in allen Papieren zum Stichwort "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" - die Einsatzbereitschaft steht...
Und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern !
Deshalb habe ich auch kein Verständnis für die Politiker, die die Bw in diesem breiten Umfang für
Frauen geöffnet haben - ohne das auch im großen Umfang die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen wurden...
Aber auch dann gehen diese Maßnahmen davon aus, dass die Mutter in der nähe ihres Stammtruppenteils wohnt...
Oder wie die Kinderbetreuung während Lehrgängen und Einsatz geregelt werden kann...
Aber nicht der Fall "Mutter als Pendlerin"... zumindest habe ich dazu noch nichts gelesen.
Folge sind solche Fälle, in denen die Personalbearbeitung - die sich an bestehende Vorgaben halten muss -,
nicht helfen kann, selbst wenn die Bearbeiter helfen wollen.
Die Soldatin bräuchte in Ihrer Verwendung in oder um Frankfurt herum einen Dienstposten.
Nach dem Bescheid der SDBw gibt es diesen aber nicht...
Daran kann ein Anwalt auch nichts ändern...
Es liegen auch keine (gemäß Erlass) schwerwiegenden persönlichen Gründe vor, die es
ggf. ermöglichen würden, mama2011 ohne konkreten Dienstposten in FRA zu verwenden...
Deshalb kann ich (meine ganz persönliche Meinung), jeder Soldatin, die soweit von zu Hause
stationiert ist, nur davon abraten, in dieser Zeit der Trennung bewusst ein Kind zu bekommen.
Denn die Politik verspricht viel ... nur die Realität...
Diese - derzeitige - Realität im Berufsleben als Soldatin bei der Lebens-/Familienplanung
(zu der natürlich auch der Mann gehört) außen vor zu lassen ... Sie sehen ja was die Folge sein kann...
Und Gräfin ... aus 20 Jahren Tätigkeit im Personalwesen ... "basta" sagt dann die SDBw - weil sie nicht anders kann...
Das Ausschöpfen der vollen 3 Jahre Elternzeit geht ja, gemäß mama2011, - aus finanziellen Gründen - auch nicht...
Ich sehe hier nur 2 Lösungsansätze...
A)
...wie in vielen anderen Soldatenfamilien - in denen der Mann der Pendler ist - und die Ehefrau das
Kind betreut und arbeiten geht, muss es hier andersherum sein...
Die Ehefrau pendelt und der Ehemann betreut das Kind und geht arbeiten...
Also müsste für diesen Fall eine Ganztagsbetreuung für das Kind gefunden werden.
Und auch hier wieder .... die Politik hat es beschlossen ... und wie sieht die Realität aus ?
Mal ganz abgesehen davon, dass in diesem Punkt auch die Frauen umdenken müssen...
Viele würden jetzt sofort behaupten das dies schädlich für das Kind wäre...
Nur viele tausende Alleinerziehende (Frauen und Männer) müssen auch ihr Kind ganztags betreuen lassen,
weil sie Vollzeit arbeiten müssen.
Und diese Kinder werden bestimmt keine schlechteren "Erdenbürger"...
Und Papa kann auch sein Kind betreuen und umsorgen wie Mama - wenn Mama ihn läßt und er will...
Zu überbrücken ist hier ja eine Zeit von ca. 3 Jahren, bis mama2011 in BfD gehen kann.
B)
Oder - möglicherweise !!! - eine Dienstzeitverkürzung gem. § 40 Abs. 7 SG
Normalerweise ist ein Kind kein Grund der dies erlauben würde, da ausschließlich dem privaten Bereich zuzuordnen.
Denn § 40 Abs. 7 fordert ein dienstliches Interesse an der DZV !
Der Erlass BMVg – PSZ I 1 Az 16-02-02/7 vom 28.07.2010 (Hinweis zur Anwendung des § 40 Abs. 7 SG) führt
aber u.a. aus:
"Bei der Feststellung eines dienstlichen Interesses können im Einzelfall auch andere Gesichtspunkte Berücksichtigung finden.
So kann vor dem Hintergrund der politisch gewollten Einsparungen im Bundeshaushalt und der sich in diesem Zusammenhang
abzeichnenden erheblichen Personalreduzierung der Streitkräfte eine Verkürzung der Dienstzeit derzeit durchaus im dienstlichen
Interesse liegen, wenn der entsprechende Antrag truppendienstlich uneingeschränkt befürwortet wird und eine ggf. entstehende Vakanz
auf dem durch die Dienstzeitverkürzung frei werdenden Dienstposten bis zum regulären Ausscheiden/BFD-Beginn des Antragstellers/der
Antragstellerin durch die Disziplinarvorgesetzten getragen wird. Insoweit wird auch der besonderen Verantwortung der
zuständigen Vorgesetzten für die Einsatzbereitschaft ihres unterstellten Bereiches Rechnung getragen."
Wenn also Chef und SDBw in diesem Einzelfall diese "Karte spielen" ... könnte der Soldatin geholfen werden...
Also mit dem Chef sprechen... wenn dieser mitspielen will ... Gespräch mit der SDBw suchen... und hoffen das es klappt...
Ggf. den Sozialdienst mit "ins Boot holen"...