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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: behindertung bei genesung ?  (Gelesen 4084 mal)

hip

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behindertung bei genesung ?
« am: 27. Juni 2012, 11:27:20 »

hallo an alle ich bin neu hier und habe mich hier angemeldet und hoffe ihr könnt mir helfen weil das echt wichtig für mich ist.

alles fing im februar 2012 an wir waren auf einer schießbahn und mussten alles vorbereiten sandsäcke etc. beim alleinigen tragen eines sandsackes hat es bei mir im rücken geknackt und ab da habe ich bis heute schmerzen aber was für welche. soll nicht blöde rüberkommen aber da steht einem schon manchmal pipi inne augen. des öfteren zum arzt gegangen keiner konnte mir sagen was das ist. irgendwann habe ich dann ein MRT bekommen wo fotos von der wirbelsäule gemacht wurden und es kam raus ich habe 2 bandscheibenvorfälle 1a. natürlich wird das von den ärzten erstmal runter gespielt jaja bissen voltaren dann geht das wieder. nach mehreren besuchen beim orthopäden dann empfelungs schreiben für reha etc bis hin zur OP. auch da haben die ärzte wieder nur gesagt jaja das bekommen wir schon so hin. I WANN hatte ich die nase voll bin dann in meiner heimat nähe zum sanBereich gegangen die ärztin hat alles angefordert und die augen verdreht sofort habe ich rezepte für massagen und krankengymnastik bekommen. ein mitarbeiter der einrichtung sagte es wäre besser eine EAP (erweiterte ambulante physiotherapie) zu machen das bedeutet man ist kzh und man macht 2 bis 3 stunden intensives training um meine probleme in den griff zu bekommen.

davor war ich 3 wochen KZH wo ich schon krankengymnastik gemacht habe. jetzt ruft mich heute mein spieß an sagt zu mir ich solle morgen zur kaseren kommen und hier nochmal zum arzt gehen... obwohl mir eine ärztin KZH und das rezept für die EAP schon gegeben hat und tremine stehen auch schon

jetzt frage ich mich kann der mich einfach so zur kaserne bestellen??

habe ich freie arztwahl? oder kann der mir ärzte befehlen?

ist das behinderung bei der genesung?

bitte helft mir keine ahnung was ich noch machen soll vor allem mit dem rücken lange stehen oder sitzten ist nicht drin kann mich kaum bewegen
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wolverine

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Antw:behindertung bei genesung ?
« Antwort #1 am: 27. Juni 2012, 11:31:00 »

Was hat denn Ihr Chef zur Empfehlung "KzH" gesagt?
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hip

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Antw:behindertung bei genesung ?
« Antwort #2 am: 27. Juni 2012, 11:36:11 »

ich habe mich standtort fremdneukrank gemeldet und die ärztin in dexm anderen standtort hatte mich nach hause geschickt das habe ich alles dem UvD gemeldet und der sollte das weiter leiten. wenn man standtort fremdneukrank ist dann wurde uns gesagt meldet man das dem UvD und das ergebniss auch und gut ist von KpChef wurde nichts gesagt und hat auch noch nie einer gemacht. es wurden auch fern schreiben zu meiner einheit geschickt. können die das alle einfach so machen auch mir vorschreiben zu welchen arzt ich gehe ?
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wolverine

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Antw:behindertung bei genesung ?
« Antwort #3 am: 27. Juni 2012, 11:42:01 »

Ich zitiere ´mal Ull, steht eigentlich sogar hier im Bereich:
Krank am Wochenende und im Urlaub:

Eigentlich wird man über dieses Thema ja am Anfang der AGA belehrt- aber ich weiss auch wie viele Infos am Anfang auf einen einprasseln und auch, dass der ein oder andere tagsüber sein Schlafdefizit ausgleicht 

- Jede Einheit hat einen etwas anderen Ablauf, was das Krankmelden angeht- haltet euch daran, was befohlen wurde!!!
- Alles wichtige steht auch auf dem entsprechenden Merkblatt (Das Teil, was meist seit der AGA irgentwo im
  Mäppchen vom Truppenausweis liegt)

Hier der genaue Ablauf:
-Wenn euch die Einheit erwartet (Sonntag abend, Montag früh) ruft ihr eure Einheit an und meldet, dass ihr euch nicht in der Lage fühlt, zur Einheit zu kommen und dass ihr beabsichtigt, einen Arzt in heimatnähe aufzusuchen. Man wird euch dann mitteilen, wie die Einheit den weiteren Ablauf will.
Der Ansprechpartner ist üblicherweise der UvD- da ihr schlau wart, hab ihr euch die Durchwahl aufgeschrieben und z.B. auf das Merkblatt für Erkankungen außerhalb des Standortes geschrieben.
An Tagen, wo die Einheit im Dienst ist, ruft man üblicherweise direkt Chef/Spieß oder Zugführer an- je nach dem wie es bei euch geregelt ist- im Zweifel Spieß anrufen (desse Nummer habt ihr natürlich auch aufgeschrieben)
- Ihr macht euch auf die Suche nach dem nächsten SanBereich. Nummern und Adressen findet ihr auf www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de Links oben gibts nen Feld "Finde deinen Truppenarzt"- das einfach anklicken. Da ihr gute Soldaten seid habt ihr euch schon vorher mal schlau gemacht und euch die entsprechende Nummer rausgesucht. (Nicht, dass gerade an dem WE der Rechner abschmiert)

- Da ruft ihr an und fragt, wann ihr kommen könnt.
- Wenn das weiter weg ist, ruft ihr trotzdem an und schildert die Art des Notfalls und fragt, ob ihr zum zivilen Arzt dürft.

OBACHT: Rezepte von nem zivilen Arzt nur nach Rücksprache mit dem SanBereich einlösen- sonst kann es passieren, dass ihr das selber zahlen müsst.

- Zum entsprechenden Termin begebt ihr euch zum SanBereich- dort werdet ihr behandelt und werdet ggf. kzH geschrieben.
- Beim zivilen Arzt gebt ihr an, dass ihr Soldat seid (Truppenausweis mitnehmen!)- ob eure Einheit ne zivile Krankmeldung akzeptiert, entscheidet euer Chef.
- Wenn ihr krank geschrieben werdet, ruft ihr wieder in eurer Einheit (UvD) an und meldet das. Normalerweise gibt´s dagegen keine Einwände (außer an dem Tag ist Dienst- z.B. Montag- dann solltet ihr direkt den Chef/Spieß anrufen und der folgende Punkt entfällt).
- Am nächsten Tag, an dem Dienst ist, informiert ihr zusätzlich euern Chef/Spieß (je nach dem wie das in der Einheit geregelt ist). Der wird euch dann sagen, ob ihr zu Hause bleiben dürft, oder in die Einheit kommen sollt.
- Der Disziplinarvorgesetzte entscheidet über kzH oder nicht- nicht der Truppenarzt.
Im Falle eines akuten Notfalls (Unfall, Herzinfarkt etc.) könnt ihr euch natürlich dirket im nächsten Krankenhaus melden bzw. den Rettungsdienst rufen.

- Wenn ihr wieder im Dienst seit, meldet ihr euch bei eurem SanBereich und gebt da die Unterlagen ab, die ihr beim Arzt bekommen habt. Dort wird auch die Überweisung ausgestellt, wenn ihr bei nem zivilen Arzt wart.
- Wenn ihr stationär im Krankenhaus liegt, solltet ihr sowohl eure Einheit als auch den SanBereich informieren.
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Andi

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Antw:behindertung bei genesung ?
« Antwort #4 am: 27. Juni 2012, 11:44:18 »

können die das alle einfach so machen auch mir vorschreiben zu welchen arzt ich gehe ?

Natürlich wird dir vorgeschrieben welcher Bundeswehrarzt für dich verantwortlich ist. Und das ist ausschließlich dein Standortarzt! Kein standortfremder!
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KlausP

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Antw:behindertung bei genesung ?
« Antwort #5 am: 27. Juni 2012, 11:48:09 »

Sie sind seit einem halben Jahr Soldat. Da ist es schon traurig, dass Sie nicht wissen, wie Sie sich zu verhalten haben, wenn Sie außerhalb des Standortes erkranken. Das steht übrigens alles in dem Merkblatt, welches Sie schon in der AGA bekommen haben.

Zitat
davor war ich 3 wochen KZH wo ich schon krankengymnastik gemacht habe.

Und dieses KzH wurde Ihnen durch Ihren Kompaniechef sicher genehmigt, weil das Ihr Truppenarzt so empfohlen hat.

Zitat
jetzt ruft mich heute mein spieß an sagt zu mir ich solle morgen zur kaseren kommen und hier nochmal zum arzt gehen... obwohl mir eine ärztin KZH und das rezept für die EAP schon gegeben hat und tremine stehen auch schon

jetzt frage ich mich kann der mich einfach so zur kaserne bestellen??

Ja, der Disziplinarvorgesetzte kann Sie,auch wenn Sie KzH sind, jederzeit in die Einheit befehlen.

Zitat
habe ich freie arztwahl? oder kann der mir ärzte befehlen?

Nein, haben Sie nicht.

Zitat
ist das behinderung bei der genesung?

Meiner meinung nach nein.
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hip

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Antw:behindertung bei genesung ?
« Antwort #6 am: 27. Juni 2012, 11:53:52 »

ja dann läuft das ja. schön stunde im auto sitzen und fahren bei einer bewegungsfreitheit wie bei einer schildkröte. naja ok dann werde ich zu sehen das dass ein ende findet so gehts nicht weiter
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miguhamburg1

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Antw:behindertung bei genesung ?
« Antwort #7 am: 27. Juni 2012, 11:55:48 »

Im Übrigen: Wenn Sie sich nicht reisefähig fühlen, dann haben Sie sich mit ihrem nächst erreichbaren Truppenarzt in Verbindung zu setzen, der dies. Ihrer Einheit ggf. nach einer Untersuchung bestätigt.
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KlausP

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Antw:behindertung bei genesung ?
« Antwort #8 am: 27. Juni 2012, 11:56:16 »

ja dann läuft das ja. schön stunde im auto sitzen und fahren bei einer bewegungsfreitheit wie bei einer schildkröte. naja ok dann werde ich zu sehen das dass ein ende findet so gehts nicht weiter

Dann rufen Sie Ihren Kompaniechef an und teilen ihm das mit, damit er endgültig entscheiden kann.
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Antw:behindertung bei genesung ?
« Antwort #9 am: 27. Juni 2012, 11:59:22 »

sie sagten "dem KpChef das mit teilen damit er entgültig entscheiden kann" das bedeutet dann was genau ? das dann dafür gesorgt wird das man die bundeswehr verlässt ?
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miguhamburg1

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Antw:behindertung bei genesung ?
« Antwort #10 am: 27. Juni 2012, 12:05:01 »

Wollen Sie uns auf den Arm nehmen?

Sie sind derzeit krank zu Hause. Ihre Einheit will nun, dass Sie sich dort morgen wieder melden sollen. Dazu ist ihr DV berechtigt. Sie fühlen sich nicht reisefähig. Sie sollten nun Ihren Kompaniechef anrufen und ihm den Sachverhalt erklären. Dann kann er entscheiden, ob Sie dennoch zu Ihrer Einheit zurückkehren sollen oder nicht. Was ist daran so schwer?
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KlausP

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Antw:behindertung bei genesung ?
« Antwort #11 am: 27. Juni 2012, 12:05:24 »

Nein, wo habe ich sowas geschrieben? Sie sollen den Chef anrufen und ihm mitteilen, dass Sie sich nicht reisefähig fühlen. Verstehe nicht, wie man das falsch verstehen kann.
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Aurignacien

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Antw:behindertung bei genesung ?
« Antwort #12 am: 27. Juni 2012, 12:05:40 »

Zitat
sie sagten "dem KpChef das mit teilen damit er entgültig entscheiden kann" das bedeutet dann was genau ? das dann dafür gesorgt wird das man die bundeswehr verlässt ?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass KlausP die Entscheidung bezüglich ihres Aufenthaltsortes meinte  ::).
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hip

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Antw:behindertung bei genesung ?
« Antwort #13 am: 27. Juni 2012, 12:09:00 »

warum explodieren hier die leute ?? das sind ganz normale fragen !! "entgültig entscheiden kann"..... zu dem satz den ICH davor geschrieben habe könnte man es anders verstehen....

auch wenn ich bei der bundeswehr bin .... denke ich ein bisschen
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KlausP

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Antw:behindertung bei genesung ?
« Antwort #14 am: 27. Juni 2012, 12:16:20 »

Okay, dann eben nicht. Schönen Tag noch.
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