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Trageerlaubnis für Uniform im europäischen Ausland für Märsche/Sprungfeste

Begonnen von reobert, 15. Juli 2012, 21:24:59

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reobert

Guten Abend Forum,

diese Frage ist an die erfahrenen Kameraden gerichtet, welche vielleicht private Erlebnisse damit hatten in ihrer Einheit.

Ich würde gerne erfahren, inwiefern man das Tragen des Feldanzuges zu Veranstaltungen wie den 100km Dodentocht - Marsch oder zu Fallschirmsprungfesten im Ausland beantragen kann und wie die "Erfolgsaussichten" dies bezüglich sind(ich weiß von Einheit zu Einheit unterschiedlich...aber so im Gesamtblick gesehen)

Die Frage bezieht sich lediglich auf den Anlass aus privatem Interesse, sprich ohne Verfügung oder Kommandierung vom Dienstherren, sozusagen als persönliche Weiterbildung.

Ich sehe nur keinen Sinn dahinter einen Marsch in zivil mitzumachen als Soldat...Jeder nach seiner Facon;)

Ich danke euch bereits im voraus!

Mit kameradschaftlichen Grüßen

reobert


InstUffzSEAKlima

Wenn es organisierte dienstliche Veranstaltungen sind und man als Teil einer Abordnung daran teilnimmt, muss man sich als Teilnehmer selbst doch nicht um solche Belange kümmern. Wir haben z.B. 2002/2003 am Marc-Aurel-Marsch in Österreich teilgenommen und sind im FA und DstKfz dort hin, haben im DA an einer offiziellen Veranstaltung teilgenommen und sind auch im FA (+ Marschgepäck) zwei Tage marschiert.

TIC90

Das war ja eben nicht die Frage. Gefragt ist, wie es sich bei solcherlei Veranstaltungen verhält, die man aus privatem Interesse besucht. Das würde mich im übrigen auch sehr interessieren.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

ZitatDafür bekommst du in der Regel keine Genehmigung zum Tragen der Uniform.

Das ist nicht nur die Regel, sondern die Vorschriftenlage.

Sollte ein KpChef in Mißachtung der Vorschriftenlage doch eine Trageerlaubnis erteilen, so wäre diese auch nichtig (weil grob fehlerhaft) - das Tragen der Karnevalabzeichen trotzdem eine Dienstpflichtverletzung.

( ... trotzdem kommt es natürlich hier und dort vor, dass solche (Karnevals-) Abzeichen getragen werden - ändert aber nichts an der Lage).

miguhamburg1

@ F_K:

Das mit dem Anzug ist richtig - im Übrigen werden Soldaten auch belehrt über das Verbot des privaten "Tragens und Mitführens von Uniformen im Ausland" belehrt.

Richtig ist, dass für das Erteilen der Uniformtrageerlaubnis ausschließlich das Streitkräfteamt (SKA) zuständig ist, dem ein entsprechender Antrag auf dem Dienstweg vorzulegen ist. Reservisten müssten diesen Antrag dann über ihr zuständiges Landeskommando an SKA richten. Regelmäßig werden derartige Anträge für das Tragen der Uniform bei privaten Anlässen jedoch nur dann genehmigt, wenn ein dienstliches Interesse oder Erfordernis vorliegt. Dies ist bei derartigen Marschveranstaltungen regelmäßig nicht der Fall.

Aber: Auf weclhe (Karnevals) Abzeichen beziehen Sie Ihre Zuschrift? Davon war hier doch nicht die Rede.

F_K

... Montag Morgen und zu schnell gelesen .. ich dachte, es würde um das Tragen der entsprechenden Abzeichen gehen.

Geht aber vielmehr um das Tragen der Uniform auf den Veranstaltungen - da hat Migu ja den Sachstand richtig wiedergegeben.

The_Staffsergeant

Also , hier nun mal kurz meine Erfahrung als "Exil-Deutscher" in Österreich.

Wie ich nach Österreich gezogen bin, war eine meiner ersten Tätigkeiten mich an der Deutschen Botschaft mit dem Attaché in Verbindung zu setzen, genau wegen diesem Thema.
Die Antwort die ich bekam, war ziemlich einleuchtend. Solange ich als Zivilist herumrenne, als an irgendwechen Veranstaltungen teilnehmen möchte wo ich über das Bundesheer oder der Offiziersgesellschaft geladen bin, und dieses ohne weitere Zuziehung über den Reservistenverband oder meines Mob.-Truppenteils geht, kann ich ohne weitere Meldung FA oder DA tragen. Natürlich auch hier mit der Schwarzrotgoldenen Kordel.
Sollte ich mich aber in Wehrübung befinden, muss ich den ganz  normalen Weg gehen wie auch die aktiven Zeit. und Berufssoldaten. Zeitgerechter Antrag über das SKUKdo an die jeweilige Botschaft, bzw. das jeweilige Land wo ich in Uniform hin möchte.

Und solange ich hier in Österreich auf veranstaltungen gehe und dort eine Schriftliche Einladung habe, ist es kein Problem. Auch nicht bei einer plötzlichen Polizeikontrolle in Kärnten, weil sie dann doch etwas verwirrt waren wie ich so mir nichts, dir nichts in Kärnten an einer Raststation pausierte.


OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

The_Staffsergeant

Huch, ich kann nichts mehr ändern.

Wollt noch anhängen: Dieses beziehe ich jetzt natürlich nur auf Österreich.
Der beste Weg, ist für mich bisher immer als reservist der Attaché im jeweiligen Land wo man hin will.
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F_K

@ The_Staffsergeant:

... und diese "Regelung" hast Du schriftlich?

Die Vorschriften- und Weisungslage sieht dies nämlich nicht so vor (sagt einem aber auch schon der gesunde Menschenverstand ...).

MMG

Ich glaube auch nicht, wenn man in Timbuktu die Erlaubnis zum Tragen des FA bekommt, dass das so richtig ist.



schlammtreiber

Zitat von: MMG am 16. Juli 2012, 10:45:46
Ich glaube auch nicht, wenn man in Timbuktu die Erlaubnis zum Tragen des FA bekommt, dass das so richtig ist.

In Timbuktu würde ich derzeit nicht im Feldanzug Bw rumlaufen  ;D
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

The_Staffsergeant

Ja ich habe es schriftlich in ausgedruckter Form. War so schlau darum zu bitten.


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miguhamburg1

Das möchte StaffSergeant wohl gerne so haben, aber das ist definitiv Humbug.

Nieman, ob aktiv oder als Reservist, ist ohne entsprechende schriftliche Genehmigung SKA für jeden Einzelfall, berechtigt, im Ausland mit deutsche Bundeswehruniform in Erscheidung zu treten oder diese mit sich zu führen - es sei denn, er hat seinen Dienstposten im Ausland (Militärattachéstab oder in einem Kommandostab). Und schon gar nicht hat ein Militärattaché über die Uniformtrageerlaubnis eines Reservisten zu entscheiden, wie hier versucht wird, darzustellen - und dazu auch noch ohne Bindung an einen einzelnen Anlass.

Fazit: Ob die Kärntner Polizei einschreitet oder nicht, ist einmal ihre Angelegenheit. Als Indiz oder Beweis dafür, dass es zulässg ist, ohne schriftlieche UTE in Österreich in Bundeswehruniform auftreten zu dürfen, ist es nicht zu bewerten.

F_K

Ach Staffsergrant,

die Vorschriftenlage ist so, wie Migu diese darstellt.

Ich kenne nicht nur die Vorschriftenlage, sondern erlebe diese regelmäßig in der Praxis - und telefoniere dazu auch häufiger mit dem zuständigen Dezernat im SKA.

Schicke mir doch einfach mal das Papierstück per PM zu - dann können wir sehr schnell klären, ob es überhaupt existiert und was es Wert ist.

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