Nein, da ist nichts konstruiert.
Die Bundesrepublik Deutschland schickt deutsche Soldaten in Einsätze in denen sie - je nach Auftrag - auftragsgemäß und rechtmäßig z.B. Schädigungshandlungen gemäß HVR (welche gleichzeitig regelmäßig Straftaten nach StGB sind) durchführen. Durch die rechtmäßige Dienstausübung begehen diese Soldaten also Straftaten nach deutschen Strafgesetzen (das es dafür mutmaßlich hinreichende Rechtfertigungsgründe gibt ist ja zunächst einmal egal).
Aus gutem Grund ist eine juristische Zuständigkeit der Behörden des Aufnahmestaates im Normalfall ausgeschlossen (wenn es sie überhaupt gibt) - von hieraus kann also nicht ermittelt werden.
Gleichzeitig sind deutsche Staatsanwaltschaften verpflichtet dem Verdacht einer Straftat nachzugehen. Da es aber keine Institution gibt, die - entweder als Staatsanwaltschaft oder als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft - vor Ort ermitteln kann, werden deutsche Soldaten durch die Bundesrepublik Deutschland in eine Situation gebracht in dienstlichem Auftrag Straftatbestände zu verwirklichen ohne dass es überhaupt die Möglichkeit eines rechtsstatlichen Strafverfahrens zur Klärung etwaiger aus dieser Handlung resultierender Verdachtsmomente gibt.
Kurz: Es kann keine hierfür ausgebildete, fachlich versierte und von der Staatsanwaltschaft dafür berufene Ermittlungsperson vor Ort be- oder entlastende Beweisaufnahmen durchführen. Die Frage "Wem schadet das?" ist an sich schon ein schlechter Witz, denn natürlich schadet es dem gesamten Rechtsstaat!
Es kann keine Maßnahmen bei Verdunkelungsgefahr oder Gefahr im Verzug geben, der Soldat hat evtl. Probleme sich juristischen Beistand zu besorgen, schlimmsten falls werden be- oder entlastende Beweise vom fachlich nicht versierten (weil nicht dafür bezahlten geschweige den ausgebildeten) DV zerstört oder nicht beachtet.
Was ist überhaupt mit den handelnden Personen der Bundeswehr die Ermitteln? Die ermitteln in Disziplinarsachen, machen sich aber vielleicht durch bedingten Vorsatz einer Strafvereitelung schuldig, wenn es doof läuft (aber wer soll schon gegen sie ermitteln...). Was ist mit den Tageslaunen von Vorgesetzten, die in vorrauseilendem Gehorsam evtl. bewusst oder unbewusst Einfluss auf die Ermittlungen des DV nehmen? Was ist mit evtl. vorgeschobenen Gründen der Geheimhaltung?
An sich kann ein Staatsanwalt in Deutschland so eine Akte der Disziplinarermittlung für nicht viel mehr als den Papierkorb nutzen. Worauf also soll er seine Ermittlungen aufbauen? Zeugenaussagen? Möglichst von Soldaten die nach einer etwaigen Tat noch 3 Monate im Kampfeinsatz waren?
Nach zwei Monaten ein Ermittlerteam des BKA ins Einsatzland zu schicken ist wohl keine sinnvolle Lösung. BP und/oder BKA ständig vor Ort zu haben wäre erforderlich, aber wohl nicht durchführbar, denn den Beamten kann man einen Einsatz nicht befehlen.
In letzter Konsequenz heißt das, dass ein Soldat in dem Moment, wo er Deutschland für einen Einsatz verlässt das Recht auf einen fairen rechtsstaatlichen Strafprozess an den Nagel hängt. Und da ich keinerlei rechtliche Grundlage sehe Soldaten dieses Menschenrecht abzuerkennen kann die aktuelle Lage so nicht bleiben.
Bzw. da ich kaum Grundlagen sehe, dass ein faires Verfahren nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft überhaupt zustande kommen kann wird der Rechtsstaat ad absurdum geführt und Deutschland kann seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen gemäß HVR schlicht nicht nachkommen. Man könnte auch sagen: Soldaten haben hier einen rechtsfreien Raum bzw. ihnen wird Rechtssicherheit aberkannt.
Ich sehe ich also kein Problem - außer dass einige Feldjäger gerne eine echte Militärpolizei werden würden ...
Oder vielleicht übersiehst du auch das Problem, dass du in unserem Rechtsstaat doch nicht so verankert bist, wie du es gern wärst.
Und es ist völlig egal, wer diese Lücke schließt, aber sie hat geschlossen zu werden, denn es geht hier um den Schutz der Menschenwürde von Soldaten.
Gruß Andi