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Autor Thema: Ablehnung aus ärztlichen Gründen  (Gelesen 21842 mal)

Daniel2109

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #15 am: 21. Juli 2012, 12:21:43 »

Naja ich behaupte es nicht ich gebe das schreiben nur wieder.

Betr.: Ihre Bewerbung um Einstellung in die Bundeswehr
         hier: Ablehung aus ärztlichen Gründen

Sehr Geehrter Herr ......!

Im Rahmen des Annahmeverfahrens sind Sachverhalte bekannt geworden, die uns dazu veranlassen Ihre Bewerbung nicht weiter bearbeiten zu können.

mehr steht da nicht drin.

Ich habe eine Kopie von meinem Urteil der Bewerbung beigelegt + Aktenzeichen + hinweis auf jugendstrafen ( die habe ich net im detail bennen können da ich darüber keine schreiben aufgehoben hatte damals) der Wehrdienstberater sagte mir er schickt das alles nach Wilhelmshaven und von da aus wird das alles zum Rechtsberater weitergeleitet ich würde dann nen schreiben bekommen wo drin steht das meine bewerbung da nu eingegangen ist. und dann würde es ca. 6 monate dauern bis der rechtsberater sein ok gibt oder wenn ich pech habe entscheidet das es nichts wird bei mir. die bewerbung ist jetzt aber gerade mal vor ca. 1-1,5 monaten abgeschickt worden. daher bezweifel ich Stark das der Rechtsberater schon alles von mir durch gesehen hat an akten.
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KlausP

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #16 am: 21. Juli 2012, 12:25:22 »

Okay, dann wird irgendwas in Ihrer Gesundheits-Akte stehen, dass Sie für den Dienst als untauglich erscheinen lässt. Sie wissen ja vermutlich nicht, was genau bei Ihren bisherigen Musterungen die Ärzte dort im Einzelnen reingeschrieben haben. Wenn die Ablehnung vom Rechtsberater kommt, steht das eigentlich dann auch so im Bescheid.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Daniel2109

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #17 am: 21. Juli 2012, 12:34:52 »

Ok kann man das irgenwie raus finden woran es da genau scheitert, weil ich mir wirklich nicht vorstellen kann was das sein könnte gesundheitlich habe ich keine Einschränkungen mal abgesehn vom leichten Heuschnupfen und in der linken Hand habe ich zwei Titanplatten und in der rechten Hand habe ich eine, diese merke ich allerdings nicht und die stören mich auch nicht, mein Arzt mein das diese kein problem sind Kampfsport etc. kann ich alles problemlos damit betreiben. Ich hatte wohl noch eine geringe menge Thc im Urin bei meiner letzten Musterung vor 5 Jahren aber ich selber habe nie gekifft saß zu der Zeit nur ab und an dabei wenn gekifft wurde, da 2 Freunde gekifft hatten und auf Feiern man den scheiß dann auch passiv eingeatmet hat.
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KlausP

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #18 am: 21. Juli 2012, 12:52:15 »

Zitat
... mein Arzt mein das diese kein problem sind ...

Was Ihr Hausarzt dazu meint, ist vollkommen irrelevant, weil er vermutlich die Musterungsvorschrift der Bundeswehr nicht kennt (ich kenn die auch nicht, ich bin kein Arzt). Falls da drin steht, dass solche Implantate eine (vorübergehende) Untauglichkeit darstellen, dann ist das so.
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Daniel2109

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #19 am: 21. Juli 2012, 13:01:11 »

Ja aber wenn das nur an sowas liegt die kann man sich ja rausnehmen lassen nomma 8 wochen warten dann sind die hände wieder voll belastbar auch ohne solche platten, muss man ja irgendwie erfahren können woran das liegt damit man das dann halt vor der nächsten bewerbung entfernen lässt. Um noch mal auf das andere anliegen zu kommen nun wo ich das ganze schreiben zitiert habe ist nun eine Sperrzeit gegeben oder heißt es allgemein kann/brauch es nicht mehr versuchen?
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KlausP

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #20 am: 21. Juli 2012, 13:06:53 »

Keine Ahnung. Das ZNwG wird vermutlich den Teufel tun und Ihnen ausführlich mitteilen,warum Sie nicht zum Einstellungstest eingeladen wurden. Das macht in der regel auch kein ziviler Arbeitgeber, warum sollte es also bei der Bundeswehr anders sein? Sie haben weder einen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit noch einen Rechtsanspruch auf Einstellung, nicht mal dann, wenn als geeignet getestet wurden.
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Daniel2109

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #21 am: 21. Juli 2012, 13:15:47 »

Werd ich halt Montag da ma Anrufen vllt. sagen die mir das Ja. Wenn es an den platten liegt weil die noch nicht raus genommen wurden ist ja ein leicht zu behebender grund wieso es nicht geht. Alle anderen befunde die ich vor 5 Jahren hatte können heute meines wissens keine gültigkeit mehr haben. liegt ne zulange zeit dazwischen.
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mailman

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #22 am: 21. Juli 2012, 13:21:08 »

Warum lassen Sie sich eigentlich alles aus der Nase ziehen?

ein Verfahren, Titanplatten in der Hand, THC im Urin..

Bei den ganzen "Leichen" wundert es micht nicht das Sie nicht eingeladen wurden. Es gibt da wohl viele Gründe Sie nicht einzuladen
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Daniel2109

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #23 am: 21. Juli 2012, 13:30:42 »

Wenn es wegen der Vorstrafe gewesen wäre, könnte ich damit leben weil ich wusste das es eventuell daran scheitert, aber das es aus medizinischer sicht scheinbar scheitert wegen  ärztlichen gründen die schon fast 6 jahre her sind ist mehr als lächerlich, vor allem da ich nie drogen zu mir genommen wenn man die passiv aufnahme vor knappen 6 jahren mal ausblendet. offensichtlich kann ich mich ja wenn ich mir das schreiben durch lese wenn ich will nächste woche schon ne neue bewerbung einreichen daher nehme ich mal an das es keine so dramatischen gründe sind weshalb ich jetzt abgelehnt wurde. Kenne genug leute die bei der bundeswehr sind mit laufenden bewährungsstrafen etc. Könnte es was bringen sich noch mal Mustern zu lassen und sich dann erst für 12 jahre zu bewerben falls sowas überhaupt geht irgendwie muss man ja ein aktuelles bild der medizinischen daten erfassen lassen können um zu zeigen das die daten nicht aktuell sind und medizinisch alles einwandfrei ist.
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mailman

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #24 am: 21. Juli 2012, 13:39:43 »

Könnten Sie vllt mal ein paar Absätze verwenden?
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Daniel2109

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #25 am: 21. Juli 2012, 13:44:29 »

Wenn es wegen der Vorstrafe gewesen wäre, könnte ich damit leben weil ich wusste das es eventuell daran scheitert, aber das es aus medizinischer sicht scheinbar scheitert wegen  ärztlichen gründen die schon fast 6 jahre her sind ist mehr als lächerlich,vor allem da ich nie drogen zu mir genommen habe, wenn man die passiv aufnahme vor knappen 6 jahren mal ausblendet.

offensichtlich kann ich wenn ich mir das schreiben durch lese, wenn ich will nächste woche schon ne neue bewerbung einreichen,
daher nehme ich mal an das es keine so dramatischen gründe sind weshalb ich jetzt abgelehnt wurde.

Kenne genug leute die bei der bundeswehr sind mit laufenden bewährungsstrafen etc.

Kann man eventuell einen Antrag auf erneute Musterung bei seinem KWEA stellen?

Die Daten die bei der Bundeswehr vorliegen sind knapp 6 Jahre alt, da steht nichts Aktuelles drin.
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miguhamburg1

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #26 am: 21. Juli 2012, 13:55:36 »

Sie müssen Ihre Ansicht nicht mehrfach wiederholen, die haben wir schon verstanden. Nur Ihre Ansicht und die Ihres Hausarztes sind vollkommen unbedeutend für das ZNwG. Wenn Sie vor Jahren mit T 5 untersucht wurden, dann bedeutet dies "Nicht wehrdienstverwendungsfähig". Wenn die Operation aufgrund der Schäden in Ihren Händen nach der Musterungsvorschrift einen Ausschluss für alle soldatischen Verwendungen bedeutet, dann ist das für das ZNwG bindend und Ihre Meinung ebenfalls ohne jede Bedeutung. Und da man davon abgesehen hat, Ihre Bewerbung aus medizinischen Gründen nicht weiter zu verfolgen, werden die Gründe wohl dafür doch erheblich und nicht pillepalle sein!
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Daniel2109

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #27 am: 21. Juli 2012, 14:07:19 »

Dann verstehe ich wieso der Arzt beim KWEA mir persönlich versichert hat bei der Musterung das ich nach der Ausbildung mich wieder Vorstellen/Bewerben kann und nicht ein Wort wegen den Brüchen verloren hat sondern sagte ich werde sie jetzt Ausmustern da sie das 3te mal hier sind und gerade eine Ausbildung begonnen haben und nach abschluss dieser zu alt für den Grundwehrdienst sind.

Er sagte nicht er mustert mich aus weil ich wegen den Brüchen nicht geeignet wäre und auch nicht wegen der geringen menge Thc im Urin.

Wieso sollte er mich anlügen?

Das ist es was ich nicht Verstehe, wenn er nun gesagt hätte auf grund vom Thc oder den Verletzungen werde ich ausgemustert und sie brauchen sich auch nicht mehr zu bewerben das ist hiermit gestorben hätte ich mich mit sicherheit nicht nochmal beworben wieso auch?

Gibt es denn die möglichkeit auf Nachmusterung? Wenn ja wen muss ich darauf ansprechen? mein WDB wusste auch das ich mit T5 ausgemustert wurde meinte aber das es kein Problem ist als ich ihn auf Nachmusterung ansprech hieß es das wird dann im ZnwG statt finden und nicht im KWEA wie ich es gewohnt war.

Ich traue dem WDB schon zu das er weiss was er redet und es einem auch sagt wenn er weiß das ich T5 gemustert wurde vor knappen 6 Jahren und es somit bedeutet wird eh nichts das er es einem auch sagt, anstatt einen wochen lang gerichtsurteile zusammen suchen und von spezialisten zu spezialisten rennen zu lassen um zu erfahren ob gesundheitlich alles gut ist oder nicht.

Aber mir wurde vom WDB gesagt alles bestens nur die bewährung könnte ein hinderniss sein mein altes Musterungs ergbniss etc. waren in seinen augen kein hinderniss.
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Daniel2109

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #28 am: 21. Juli 2012, 14:07:49 »

Dann verstehe ich nicht soll das heißen, sry
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Ralf

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Antw:Ablehnung aus ärztlichen Gründen
« Antwort #29 am: 21. Juli 2012, 14:14:18 »

Ggf. ist die Überschrift im Ablehnungschreiben ein simpler Bürofehler.
Und dass du viele Soldaten kennst, die mit 7 Monate auf Bewährung für 2 Jahre eingestellt werden, halt ich schlichtweg für gelogen.
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