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Autor Thema: SAZ12 mit 31?  (Gelesen 4205 mal)

Techniker1234

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Antw:SAZ12 mit 31?
« Antwort #15 am: 14. August 2012, 11:29:05 »

Mhh, dann wäre meine Entscheidung wohl gefallen.

Das "Problem" ist ja auch nur, dass ich in dem Beruf nicht weiter komme. Da ist das Ende der Fahnenstange schon erreicht.
Beim Militär kann ich noch was lernen, menschlich wie auch fachlich...
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Rollo83

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Antw:SAZ12 mit 31?
« Antwort #16 am: 14. August 2012, 11:32:04 »

Das kann man im Beruf doch auch lernen. Da kann man sich genau so weiter entwickeln.
Als Soldat wäre die einzige Weiterentwicklung vom Feldwebel zum Oberfeldwebel wenn man jetzt mal von den Beförderungen aus geht.
Im Arbeitsleben entwickelt man sich doch stetig weiter. Irgendwann bekommt man eigene Projekte die immer größer und komplexer werden. Auch als Techniker kann man Abteilungsleiter werden und Personal führen wie als Gruppenführer oder Zugführer bei der Bundeswehr.
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Techniker1234

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Antw:SAZ12 mit 31?
« Antwort #17 am: 14. August 2012, 11:54:05 »

Mich würde natürlich auch OffzMilFd reizen. Müsste ich mich dann sofort 15 Jahre verpflichten oder erst 12 + 3 Jahre Verlängerung?
Ich frage nur, weil ich SAZ15 noch nirgendwo gelesen habe...
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Rollo83

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Antw:SAZ12 mit 31?
« Antwort #18 am: 14. August 2012, 12:05:32 »

Erst mal SAZ 12. Dann muss man erst mal seine Lehrgänge absolvieren. Dann bekommt man seine Anlassbeurteilung wenn man 12 Monate Dienst auf seinem Dienstposten absolviert hat. Dann bewirbt man sich. Wenn man genommen wird, wird die Dienstzeit um 3 Jahre verlängert. So lange dauert auch die Ausbildung zum OffzMilFd. Wenn man dann zum Leutnant befördert wird, wird man gleichzeitig zum Berufssoldaten ernannt.
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Ralf

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Antw:SAZ12 mit 31?
« Antwort #19 am: 14. August 2012, 12:07:39 »

Nein, die Verpflichtungszeit bleibt gleich. Auch hier wird im Rahmen der Bestenauslese für dich aufgrund des Alters nur die Erstbewerberregelung greifen, also ein Versuch.
Erst wenn du ausgesucht wirst, musst du deine Bereitschaft auf SaZ 15 erklären. Aber nach Abschluss der Ausbildung würdest du zum Berufssoldaten übernommen.

Meine Frage, was Konstrukteur mit Justiz zu tun hat, hast du bestimmt überlesen.
Du schreibst ja von "gut qualifiziertem Personal" dem du angehörst, aber suchst bei der Bundeswehr einen dauerhaften "Job". Ist denn deine Qualifikation für zivile Berufe denn dann nicht ausreichend, dass du nun im höheren Alter nochmal wechseln willst?
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Helft mit, dass es so bleibt.

Techniker1234

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Antw:SAZ12 mit 31?
« Antwort #20 am: 14. August 2012, 12:38:15 »

Nein, die Verpflichtungszeit bleibt gleich. Auch hier wird im Rahmen der Bestenauslese für dich aufgrund des Alters nur die Erstbewerberregelung greifen, also ein Versuch.
Erst wenn du ausgesucht wirst, musst du deine Bereitschaft auf SaZ 15 erklären. Aber nach Abschluss der Ausbildung würdest du zum Berufssoldaten übernommen.

Meine Frage, was Konstrukteur mit Justiz zu tun hat, hast du bestimmt überlesen.
Du schreibst ja von "gut qualifiziertem Personal" dem du angehörst, aber suchst bei der Bundeswehr einen dauerhaften "Job". Ist denn deine Qualifikation für zivile Berufe denn dann nicht ausreichend, dass du nun im höheren Alter nochmal wechseln willst?

Entschuldige, ich habs tatsächlich überlesen... Der Hintergrund (Justiz) ist folgender, nach 12 Jahren Bund werde ich wohl als Konstrukteur niergendwo mehr eingestellt werden. Deswegen kam ich auf ein Job bei der Justiz. Dort könnte ich mir vorstellen, dass Ex-Soldaten gut geeignet sein könnten, aufgrund der militärischen Ausbildung und der körperlichen Fitness??
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KlausP

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Antw:SAZ12 mit 31?
« Antwort #21 am: 14. August 2012, 13:01:47 »

Auch bei der Justiz gibt es mit Sicherheit ein Eintrittshöchstalter. Selbst mit einem Zulassungs- oder Eingliederungsschein, den Sie nach 12 Jahren bekommen können, müssen Sie sich wie jeder andere Bewerber auch im Einstellungsverfahren erstmal durchsetzen und angenommen werden. Dass die Justiz Sie mit über 40 noch mit Kusshand nimmt nur weil Sie Soldat waren (Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes!) wage ich mal zu bezweifeln. Sie sollten sich dann mal über die Einstellungsvoraussetzungen bei diversen Stellen des öffentlichen Dienstes Ihres Bundeslandes über deren Bedingungen informieren.

Die Voraussetzunge für den Zulassungs- oder den Eingliederungsschein finden Sie im Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

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Antw:SAZ12 mit 31?
« Antwort #22 am: 14. August 2012, 14:01:38 »

Sagte ich ja bei den meisten öffentlichen Institutionen ist bei 38. Lebensjahr schluss.
Abr beim Zoll steht z.B. bei das bei Soldaten die Höchstaltersgrenze weg fällt. In wie weit der Eingliederungsschein da noch weiter hilft ist eigentlich eine gute Frage.
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Techniker1234

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Antw:SAZ12 mit 31?
« Antwort #23 am: 14. August 2012, 14:08:05 »

Vielen Dank für die Informationen  :D
Werde mich nun auf den Weg nach Hannover machen...

MfG
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