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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Entlassung nach ~3Jahren von 12, aber wie?  (Gelesen 4415 mal)

bayern bazi

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Antw:Entlassung nach ~3Jahren von 12, aber wie?
« Antwort #15 am: 05. Januar 2013, 17:52:56 »

ich hab auch die vermutung, das hier einfach die "neue" art der ausbildung mit schuld ist

die leute haben ja keinen kontakt mehr zur truppe, kommen zur BW - machen die AGA - gehn dann auf ZAW und die FW lehrgänge und kommen dann nach ca 3 jahren als fertig ausgebildete Fw in die truppe (haben aber noch nicht einen einzigen tag auf einem übungsplatz geschweige den im einsatz erfahrung sammeln können)

Sie kennen einsatz nur aus den Medien oder von "schauergeschichten" die sie wärend ihrer lehrgänge irgendwo aufgeschnapt haben

und das man sich da dann gedanken macht, was ist wenn - find ich sehr verständlich.

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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

Tommie

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Antw:Entlassung nach ~3Jahren von 12, aber wie?
« Antwort #16 am: 05. Januar 2013, 18:14:15 »

Nun ist die Beförderung zum Feldwebel an den Erfolg bei der ZAW gekoppelt. Und der Feldwebel sollte zeitnah drei jahre nach (Wieder-)Eintritt in die Bundeswehr erreicht werden. Wenn wir so ausbilden würden, wie der "bayern bazi" vorschlägt, hätten wir zwar tolle Feldwebel, aber leider viel zu spät ;) ! Deswegen macht man die Grundausbildung, die Feldwebel-Lehrgänge und den Führerschein und dann geht es ab auf ZAW! Und wenn man von dort zurück kommt, wird man "re-militarisiert" um anschließend adäquat eingesetzt werden zu können! Somit hätten wir nach drei Jahren (mehr oder weniger) fertige Feldwebel, denen man leider den Rest ihrer Tätigkeit noch ein wenig nahebringen muss ;) !
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Entlassung nach ~3Jahren von 12, aber wie?
« Antwort #17 am: 05. Januar 2013, 18:17:19 »

Die ZAW mit ihren 21 Monaten mag zu einer gewissen Distanz zum Truppenalltag beitragen, auch wenn die Person dabei noch immer Soldat ist mit allen Rechten und Pflichten. Allerdings ist die Führung der ZAW-Betreuungsstellen oft nicht mit der einer "normalen" Einheit zu vergleichen, sondern eher eine Sache auf dem Papier. Ich habe lange Zeit in verschiedenen Standorten ZAWler erlebt und immer den Eindruck zu milder Führung und fehlener Erziehung gehabt.
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Tommie

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Antw:Entlassung nach ~3Jahren von 12, aber wie?
« Antwort #18 am: 05. Januar 2013, 18:26:15 »

Die in ZAW befindlichen Kameraden werden ja deswegen so "betüddelt", weil man damit sicherstellen möchte, dass sie sich voll auf ein ordentliches Ergebnis der ZAW konzentrieren können. Und die militärische Aus- und Weiterbildung während der ZAW würde diesen Erfolg sehr oft gefährden oder in Frage stellen nach meinem Dafürhalten.

Und wenn man dann in dieser "ZAW-Schonzeit" anfängt, sich ein paar Sachen über den Dienst danach, den großen Unbekannten, zusammen zu reimen, dann kommt schon mal das vor, was wir hier gerade diskutieren!
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MWRVB

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Antw:Entlassung nach ~3Jahren von 12, aber wie?
« Antwort #19 am: 05. Januar 2013, 18:29:28 »

Zitat
Dein letzter Absatz liest sich eher so, dass du unbedingt raus und dich deinen Ängsten gar nicht stellen willst.
Na das man letzlich nicht nur einen Grund hat um zu gehen zu wollen(wie schon im ersten Beitrag erwähnt), ist ja klar. Und jetzt nicht falsch verstehen aber eigentlich wollte ich mir hier auch eher Hilfe suchen um einen möglichst schnellen Abgang von der Bundeswehr zu ermöglichen.

Jedoch (!):
Zitat
will hier nichts unterstellen aber bei so einer Eröffnung kann schnell so ein Eindruck entstehen. Hauptsache nehmen nur nicht geben....
Trifft das hier aufkeinen Fall zu, bis jetzt habe ich Geld und Lehrgänge von der Bundeswehr erhalten und gegen die Aussage von Erdpichel
Zitat
Stellen sie sich auf eine 5-stellige Summe ein...
Hatte ich ja nichts gegen einzuwenden, entsprechend bin ich auch bereit meine "strafe" für meine "dummheit" zu bezahlen.
Deswegen werd ich auf weitere Posts in diese Richtung auch nicht eingehen.

@Ulli
Ich werd zu erst mit meinem zuständigen Lehrrettungsassistenten sprechen. -Davor bin ich beim Arbeitsmediziner, dem ich den Grund für meine Schlafstörungen nennen werde. Und im folgenden werde ich mit den Finzanzgebern Sprechen. Das ganze wird für mich auch ein großer Abriss, den ich verdient habe. Allerdings sollte man sich im klaren sein, dass wenn ich jetzt schon diese "Einstellung" habe, dass es in Zukunft nicht besser wird. Ich bin nunmal keiner der sich leicht mit etwas Abfinden kann. Ich möchte daher versuchen einen möglichst "schonenden" Abgang für beide Seiten hinzulegen.

@Tommie
Danke, du scheinst allerdings am Auslandseinsatz auch "Spass" gefunden zu haben - Was natürlich deine positive Einstellung dazu erklärt ;-)
Jemanden von aussen verführt das leicht dazu zu glauben du könntest hier nichtmehr unparteiisch sein ;). Nein versteh es nicht falsch.
Wie gesagt Grundinhalt meines Themas sollte eigentlich ein anderer sein. -Da der Gedanke zwar ausschlaggebend, aber nicht alleiniger Grund für eine Kündigung ist.

@Bazi
Unrecht hast du sicher nicht. Ich denke, ich für meinen Teil muss mir eingestehen Gedacht zu haben: zu Wissen was da kommt. - Wach wurde ich aber zuspät, sonst hätte ich in meiner Probezeit gekündigt.

Zum Thema Ausbildung: Die ist ja noch nicht ganz rum und mir ist klar das wenn ich Kündige der Bund auch keine INteresse daran hat das ich diese Beende. Ich würde damit also nicht nur "Einkaufen"


Edit:
Zitate kenntlich gemacht
« Letzte Änderung: 05. Januar 2013, 18:44:22 von StOPfr »
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Entlassung nach ~3Jahren von 12, aber wie?
« Antwort #20 am: 05. Januar 2013, 18:33:50 »

Aber dieser Unterschied zum "richtigen" TrAlltag wird ja umso größer, desto locker die Führung in der ZAW gehandhabt wird. Man muss auch keine Lehrgänger "betüdeln", nur damit sie nicht aufhören. Es sind Soldaten, die sich zum Dienst verpflichtet haben und eine Ausbildung genießen. Von umfangreichen militärischen Aus- und Weiterbildungen spricht ja keiner, aber die Grundzüge soldatischen Benehmens sollten nicht ganz den Bach runtergehen. Wenn diese Kameraden dann wieder in ihrer Einheit sind, stoßen genau die militärischen Gepflogenheiten bei ihnen dann auf Unverständnis und werden mit "Bei der ZAW brauchten wird dies und jenes auch nicht" erwiedert. Mit dieser Führung macht man den Kameraden nichts gutes und ihrer aufnehmenden Einheit erst recht nicht.
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ulli76

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Antw:Entlassung nach ~3Jahren von 12, aber wie?
« Antwort #21 am: 05. Januar 2013, 18:39:09 »

So langsam werd ich aber tatsächlich sauer:
Also willst du eigentlich nur raus und die Probleme die du aktuell hast sind mehr vorgeschoben.
Und was willst du beim Arbeitsmediziner?- Der hat damit rein gar nichts zu tun. Dafür ist der Truppenarzt der Ansprechpartner.

Du hast keinerlei Ahnung von Einsatz und reimst dir irgendwas zusammen und steigerst dich auch noch rein- nur damit du raus kannst.

Und nein- schonend wird das nicht werden. Die Bundeswehr hat ne Menge Geld und Zeit in dich investiert. Aber wahrscheinlich kommst du über DU-Verfahren raus. Freu dich- da kannst du 6-9 Monat, die das Verfahren dauert zu Hause sitzen und bekommst weiter dein Geld. Und durch kommen die eh alle.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

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Antw:Entlassung nach ~3Jahren von 12, aber wie?
« Antwort #22 am: 05. Januar 2013, 18:43:30 »

Da der Gedanke zwar ausschlaggebend, aber nicht alleiniger Grund für eine Kündigung ist.

OK, dann machen Sie einfach, was Sie denken! Wir haben uns nur bemüht, Ihnen aufzuzeigen, warum Sie von dem, was auf Sie zukommen kann, keinen Ahnung haben können! Aber das interessiert Sie offensichtlich nicht, weil Sie ja die wahren Gründe kennen und sich von uns nur eine Bestätigung, die Sie leider weder bekommen haben, noch bekommen werden, erhofft hatten. Sie wollen raus, Sie wollen aber nicht wirklich sagen warum, deswegen schieben Sie fadenscheinige Argumente vor. So stellt sich die Situation nach Ihrem letzten Posting für mich dar:

Daraus folgt: Reisende soll man nicht aufhalten! Stellen Sie einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung undwarten Sie ab, was passiert. Meine Prognose ist die aus der NVA sattsam bekannte "G3-Variante" :D : Gesehen, gelacht, gestrichen ;) !
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RekrKp8

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Antw:Entlassung nach ~3Jahren von 12, aber wie?
« Antwort #23 am: 05. Januar 2013, 20:12:28 »

Früher gab es noch sowas wie KDV. Dessen Gewissensgründe, die vorliegen müssen und hier von mir - als Laie - eindeutig erkannt werden.
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