Ich kenne den Wortlaut der "neuen" Vorschrift noch nicht - die Übung Kleiderschwimmen wird meines wissens nach aber nach den Bedingungen der DRLG (Kleiderschwimmen) durchgeführt - also es wird mit "Hose" und "Jacke" geschwommen, dazu gibt es "weisse" Bekleidung bei DLRG und den anderen Wasserrettungsorganisationen.
Ersatzweise kann man auch, wenn erlaubt, eine Feldjacke, Feldhose bzw. Feldbluse benutzen.
Ich bin ein "brauchbarer" Schwimmer (also in den Worten von BSG vermutlich "geübt"), 100 Meter Kleiderschwimmen schaffe ich in knapp / ca. 2 Minuten, dies zeigt, dass die Zeit von 4 Minuten "reichlich" ist.
Ich nehme dies auch auf bei "Ungeübten" ab, selbst mit langsamen Brustschwimmen sind ca. 3 Minuten einfach zu realisieren.
Folgender Satz ist dann eher eine Lachnummer:
Kernziel ist die Befähigung zur Eigenrettung in Gewässern unter erschwerten Bedingungen
Im Schwimmbad mit nur zwei Kleidungsstücken sind es keine erschwerten Bedingungen - schwierig(er) wird es mit Socken, Kampfstiefeln und Gefechtshelm - und damit kann man auch 200 Meter Schwimmen ....