Die "Sicherheitsüberprüfung" nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes ist in der Tiefe eine völlig andere Sache als die "Zuverlässigkeitsprüfung" für Beschäftigte in der Luftfahrt bzw. an Flughäfen.
Grunsätzliche Frage ist, welche Stufe der SÜ dir blüht?
SÜ 1, 2 oder 3?
Grundsätzlich wird im Rahmen der SÜ unabhängig von der Stufe eine Abfrage des Bundeszentralregisters vorgenommen, die wirklich unbeschränkt ist, siehe dazu § 41 BZRG. Weiterhin musst Du eine Sicherheitserklärung ausfüllen, falls Du verheiratest ist und in Anhängigkeit der SÜ-Stufe muss auch Deine Ehefrau eine Sicherheitserklärung abgeben.
Dann gilt selbst bei der SÜ 1 (einfache Sicherheitsüberprüfung):
Anfragen an das Bundeskriminalamt, die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde und die Nachrichtendienste des Bundes (NADIS-Überprüfung).
Zusätzlich bei der SÜ 2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung):
Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze des Betroffenen, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre, (bei bekannten Aufälligkeiten auch darüber hinaus),
Prüfung der Identität des Betroffenen.
Zusätzlich bei der SÜ 3 (§ 10 SÜG/erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen):
Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 10 befragt die mitwirkende Behörde zusätzlich von dem Betroffenen in seiner Sicherheitserklärung angegebene Referenzpersonen und weitere geeignete Auskunftspersonen, um zu prüfen, ob die Angaben des Betroffenen zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen. Die Befragung der Referenz- und Auskunftspersonen kann für die die SÜ-durchführende Stelle wesentlich interessanter sein, als die sog. "harten" Fakten der Registerauskünfte, da es hier auch um "weiche" Faktoren geht.
Üblicherweise wird vor oder während der SÜ, da Du vorab in die Durchführung der SÜ einwilligen mußt, die Sicherheitserklärung übersandt, die man wirklich gründlich und vollständig ausfüllen sollte, anhand dieser mit Dir das sog. "Sicherheitsgespräch" geführt. Bei unvollständiger Sicherheitserklärung werden Dir dann nach Lust und Laune mehr oder minder höflich die Fragen erklärt und Deine Erklärungen dazu aufgenommen.
Eine SÜ 3 kann je nach Erreichbarkeit und Schnelligkeit der bearbeitenden Stelle zwischen 3 und 6 Monaten dauern. Der MAD nimmt als Auskunftspersonen gerne frühere militärische Vorgesetzte und/oder Kameraden.
Bei Vorliegen aller Registerauszüge incl. Polizeiauskunft, Deiner Sicherheitserklärung und ggf. der Befragungen von Referenz- und Auskunftspersonen, ergibt sich ein Bild Deines Charakters und Deiner persönlichen (Un-) Zuverlässigkeit und ggf. Erpressbarkeit bzw. Deiner Anfälligkeit für Anwerbeversuche eines anderen Dienstes, anhand dessen der MAD entscheidet, ob Du für eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit der Stufe 1, 2 oder 3 hinreichend geeignet bist.
Bei Bedenken wird keine Sicherheitsfreigabe erteilt und die zu übertragene sicherheitsempfindliche Tätigkeit kannst Du vergessen.
"Eigentlich" sollte Dir das auch Dein S 2 Offz oder S 2 Fw erklären können, da diese Ansprechpartner des MAD in den Dienststellen bzw. Bataillonen/Batterien etc. sind.