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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Sicherheitsüberprüfung  (Gelesen 43552 mal)

MacVo

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Sicherheitsüberprüfung
« am: 08. März 2013, 12:38:45 »

Tag zusammen. dies soll eine frage an die jenigen welchen sein die sich wirklich gut damit auskennen....

Ich habe meine Bewerbung über meinen Wehrdienst Berater abgeschickt.leider haben da ein paar kleinere nachweise gefehlt die alles nur noch mehr in die Länge ziehen.

jetzt meine eigentliche frage. ich hatte in meiner Jugend zwei vergehen damit sozialstunden geahndet wurden.der eine Eintrag im internen netz der Polizei ist gelöscht da er schon über zehn Jahre drin war.das war fahren ohne Fahrerlaubnis.der zweite war ein Verstoß gegen das waffengesetz.war ein Tag vorm antritt zu meinem grundwehrdienst.dieser steht auch nicht im führungszeugniss allerdings im Polizei netz.

ich habe zwischenzeitlich eine sicherheitsüberprüfung vom Flughafen gemacht und diese ohne Probleme bestanden. ich Weiß zwar das es bei der Bw noch tiefer  gesucht wird, aber es sollte eigentlich auch positiv ausfallen. jetzt meine frage.wie lange dauert diese Überprüfung Ca? mir würde gesagt das dies bis zu 6 Monaten dauert.ist das richtig? danke für die antworten im vorraus.

und bitte das Thema nicht verfehlen oder zu arg ausschweifen lassen wie es hier leider immer wieder vorkommt.
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Andi

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #1 am: 08. März 2013, 12:41:55 »

Bitte seine Sicherheitsüberprüfung klar von der Bewerbung trennen.
Wenn du einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wirst gibst du schlicht alles wahrheitsgetreu an nach dem du gefragt wirst und ergänzt es um Sachverhalte die deiner Meinung nach relevant sind. Dabei ist es völlig egal was wo in irgendwelchen Datenbeständen zu finden wäre.

Gruß Andi

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F_K

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #2 am: 08. März 2013, 13:05:54 »

Eine Sicherheitsüberprüfung beinhaltet auch Abfragen an Polizeidienststellen - damit werden auch Anzeigen / Vorkommnisse bekannt, die nicht zu einer Anklage / Verurteilung geführt haben.
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christoph1972

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #3 am: 08. März 2013, 13:13:23 »

Die "Sicherheitsüberprüfung" nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes ist in der Tiefe eine völlig andere Sache als die "Zuverlässigkeitsprüfung" für Beschäftigte in der Luftfahrt bzw. an Flughäfen.

Grunsätzliche Frage ist, welche Stufe der SÜ dir blüht?

SÜ 1, 2 oder 3?

Grundsätzlich wird im Rahmen der SÜ unabhängig von der Stufe eine Abfrage des Bundeszentralregisters vorgenommen, die wirklich unbeschränkt ist, siehe dazu § 41 BZRG. Weiterhin musst Du eine Sicherheitserklärung ausfüllen, falls Du verheiratest ist und in Anhängigkeit der SÜ-Stufe muss auch Deine Ehefrau eine Sicherheitserklärung abgeben.

Dann gilt selbst bei der SÜ 1 (einfache Sicherheitsüberprüfung):
Anfragen an das Bundeskriminalamt, die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde und die Nachrichtendienste des Bundes (NADIS-Überprüfung).

Zusätzlich bei der SÜ 2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung):
Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze des Betroffenen, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre, (bei bekannten Aufälligkeiten auch darüber hinaus),
Prüfung der Identität des Betroffenen.

Zusätzlich bei der SÜ 3 (§ 10 SÜG/erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen):
Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 10 befragt die mitwirkende Behörde zusätzlich von dem Betroffenen in seiner Sicherheitserklärung angegebene Referenzpersonen und weitere geeignete Auskunftspersonen, um zu prüfen, ob die Angaben des Betroffenen zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen. Die Befragung der Referenz- und Auskunftspersonen kann für die die SÜ-durchführende Stelle wesentlich interessanter sein, als die sog. "harten" Fakten der Registerauskünfte, da es hier auch um "weiche" Faktoren geht.

Üblicherweise wird vor oder während der SÜ, da Du vorab in die Durchführung der SÜ einwilligen mußt, die Sicherheitserklärung übersandt, die man wirklich gründlich und vollständig ausfüllen sollte, anhand dieser mit Dir das sog. "Sicherheitsgespräch" geführt. Bei unvollständiger Sicherheitserklärung werden Dir dann nach Lust und Laune mehr oder minder höflich die Fragen erklärt und Deine Erklärungen dazu aufgenommen.

Eine SÜ 3 kann je nach Erreichbarkeit und Schnelligkeit der bearbeitenden Stelle zwischen 3 und 6 Monaten dauern. Der MAD nimmt als Auskunftspersonen gerne frühere militärische Vorgesetzte und/oder Kameraden.

Bei Vorliegen aller Registerauszüge incl. Polizeiauskunft, Deiner Sicherheitserklärung und ggf. der Befragungen von Referenz- und Auskunftspersonen, ergibt sich ein Bild Deines Charakters und Deiner persönlichen (Un-) Zuverlässigkeit und ggf. Erpressbarkeit bzw. Deiner Anfälligkeit für Anwerbeversuche eines anderen Dienstes, anhand dessen der MAD entscheidet, ob Du für eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit der Stufe 1, 2 oder 3 hinreichend geeignet bist.

Bei Bedenken wird keine Sicherheitsfreigabe erteilt und die zu übertragene sicherheitsempfindliche Tätigkeit kannst Du vergessen.

"Eigentlich" sollte Dir das auch Dein S 2 Offz oder S 2 Fw erklären können, da diese Ansprechpartner des MAD in den Dienststellen bzw. Bataillonen/Batterien etc. sind.

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Yves Montand
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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #4 am: 08. März 2013, 13:38:36 »

Da der TE ja scheinbar noch gar nicht beim Bund ist, ist da nichts mit S 2.
Ich vermute mal, es geht bisher nur um die normale Überprüfung auf Einstellungshinderungsgründe bei der Bewerbung und nicht um eine Sicherheitüberprüfung.
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Andi

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #5 am: 08. März 2013, 13:49:49 »

Wie kommst du darauf? Bei vielen Bewerbern wird im Zuge der Einplanung auch gleich eine SÜ eingeleitet, weil sie für den jeweiligen Dienstposten erforderlich ist.
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MacVo

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #6 am: 08. März 2013, 14:28:42 »

danke Christof.das hat mir sehr geholfen. s2 bringt mir gar nichts da ich wiedereinsteller bin.werde aber am Montag mal meinen ehemaligen S2 kontaktieren.
ich würde mal sagen das es da schlimmeres gibt wie meine sogenannten "Jugendsünden".
mal sehen was da auf mich zu kommt.leider zieht sich da durch jetzt leider alles in die Länge.

und zum Thema Überprüfung für Flughafen angestellte.das wird in Frankfurt mittlerweile auch durch das BKA durchgeführt.zumindest wenn es ums Rollbahnsystem geht.

werde einfach mal hoffen das es relativ schnell geht und ich endlich wieder antreten darf.
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MacVo

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #7 am: 08. März 2013, 14:30:02 »

sorry....Christoph
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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #8 am: 08. März 2013, 15:44:33 »

Wenn du einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wirst gibst du schlicht alles wahrheitsgetreu an nach dem du gefragt wirst und ergänzt es um Sachverhalte die deiner Meinung nach relevant sind. Dabei ist es völlig egal was wo in irgendwelchen Datenbeständen zu finden wäre.
Das würde ich jetzt nicht so unterschreiben. Ich hatte anno dazumal in/nach der AGA auch eine Ü2 bekommen, ohne dass mich irgendjemand gefragt hatte.

Wie lange das gedauert hat, kann ich aber nicht genau sagen. Ein Kamerad hatte sie nicht bekommen und musste unseren Zug wieder verlassen. Das war nach vielleicht 3 Wochen (nagel mich aber bitte nicht auf die Zahl fest, das ganze ist inzwischen fast 13 Jahre her... ::) )
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Andi

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #9 am: 08. März 2013, 16:14:39 »

Das würde ich jetzt nicht so unterschreiben.

Brauchst du auch nicht, gibt ja Leute, die ein klein wenig mehr Ahnung haben, als du. :)

Ich hatte anno dazumal in/nach der AGA auch eine Ü2 bekommen, ohne dass mich irgendjemand gefragt hatte.

Klaro, die ganzen Formulare haben dann sicherlich auch andere für dich ausgefüllt...

Gruß Andi
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HG z.S.

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #10 am: 08. März 2013, 16:22:04 »

Klaro, die ganzen Formulare haben dann sicherlich auch andere für dich ausgefüllt...
OK, ich dachte jetzt primär an persönliche Gespräche - und davon gabs keine zu dem Thema.

Formulare haben wir zu Beginn der AGA gefühlte 3 Millionen ausgefüllt, da magst Du recht haben, dass diesbezüglich was dabei war, woran ich jetzt nicht gedacht habe... (12 Jahre sind 'ne lange Zeit und man wird nicht jünger... :-[)

gibt ja Leute, die ein klein wenig mehr Ahnung haben, als du. :)
Danke übrigens, dass Du Aufgrund einer Aussage gleich meine Zurechnungsfähigkeit anzweifelst... :P
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christoph1972

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Sicherheitsüberprüfung und Zuverlässigkeitsprüfung
« Antwort #11 am: 09. März 2013, 14:53:07 »

danke Christof.das hat mir sehr geholfen. s2 bringt mir gar nichts da ich wiedereinsteller bin.werde aber am Montag mal meinen ehemaligen S2 kontaktieren.
ich würde mal sagen das es da schlimmeres gibt wie meine sogenannten "Jugendsünden".
mal sehen was da auf mich zu kommt.leider zieht sich da durch jetzt leider alles in die Länge.

und zum Thema Überprüfung für Flughafen angestellte.das wird in Frankfurt mittlerweile auch durch das BKA durchgeführt.zumindest wenn es ums Rollbahnsystem geht.

werde einfach mal hoffen das es relativ schnell geht und ich endlich wieder antreten darf.

@MacVo

Für die in Luftfahrtunternehmen oder am Flughafen beschäftigten Personen wird eine "Zuverlässigkeitsprüfung" nach dem Luftverkehrssicherheitsgesetz durchgeführt. Damit soll "nur" verhindert werden, dass Personen dort Zugang haben, die Verbindung zu extremistischen Bestrebungen oder Personen iSd Bundesverfassungsschutzgesetzes bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder haben bzw. Zoll- bzw. Steuerstraftaten begangen haben.


Die Sicherheitsüberprüfung ist eine Maßnahme des personellen Geheimschutzes. Also vereinfacht gesagt, der Schutz von "Geheimnissen" (Verschlusssachen [VS]) vor dem Zugriff von fremden (Nachrichten-) Diensten durch Anwerbung bzw. Erpressung von Personen, die zu den "Geheimnissen" Zugang haben.
Die Sicherheitsüberprüfung dient der Einschätzung des Sicherheitsrisikos (Gefährdung) der Personen, die zum Umgang  mit VS und Verwendung von VS, ermächtigt werden sollen. Dabei geht es um die Erpressbarkeit wegen Dingen in der Vergangenheit bzw. in der Vergangenheit gezeigten Verhaltensweisen (die ich zur Anwerbung zum Dienst einer "Fremden Macht" verwenden könnte), der Anfälligkeit für Überschuldung sowie das Risiko einer Erpressbarkeit, wegen Verbindungen ins Ausland, insbesondere in Staaten die auf der sog. "Staatenlisten" des BMI stehen.

Der Geheimhaltungsgrad der VS bestimmt auch die SÜ-Stufe. Wobei Personen die beim MAD, BND, BfV und den LfV und den meisten Staatsschutzkommissariaten arbeiten, automatisch eine SÜ 3 erhalten, da Sie generell einen Zugang zu vielen VS haben.

Die SÜ hat eine völlig andere Zielrichtung (personeller Geheimschutz) als die "Zuverlässigkeitsprüfung".
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nachteule28

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #12 am: 02. September 2013, 00:40:56 »

Hallo,

Ich habe eine Frage zu der SÜ.Und zwar würde ich gerne wissen ob die jeder bekommt.
Oder nur bestimmte Personen.

Auf dem Blatt Druckansicht für den Dienstposten: Gef. Sicherheitsstufe steht nichts. In der Auffoderung zum

Dienstantritt Blatt Eröffnungsvermerk/Belehrung : Ich wurde heute darüber belehrt, dass für mich bei der Einplanug/ Einstellung als Soldat auf Zeit in einer Sicherheitsrelevanten Verwendung eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet werden muss. Die Einplanung, wie auch die Aufforderung zum Dienstantritt/ Einberufung zu einer Eigungsübung erfolgen deshalb unter dem ausdrücklichen Hinweis des Vorbehaltes eines positven Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung. Sollte diese Überprüfung negativ ausfallen, so hat dies die Aufhebung der Einplanung und Aufforderung zum Diensteintritt/ Einberufung zu einer Eignungsübung und damit die Ablehnung der Bewerbung zu Folge.Diese Kästchen ist auch nicht angekreuzt

.Heisst das , dass ich keine Sicherheitsüberprüfung bekomme.Wenn das eventuell hilfreich ist. Werde als SAZ4 und als Ladeschütze Loe2 eingepalnt bei einem Truppenübungsplatz.
Vielen Dank für Antworten
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christoph1972

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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #13 am: 02. September 2013, 07:25:00 »

Nein, eine SÜ bekommt nicht jeder. Das verbietet schon der Grundsatz der "Datensparsamkeit" und das SÜG. Eine SÜ wird nur durchgeführt, wenn eine "sicherheitsempfindliche" Tätigkeit wahrgenommen werden soll. Wer legt die "Sicherheitsempfindliche Tätigkeit" fest? ==> Die Möglichkeit des Umgangs mit Verschlusssachen, der VS-Einstufung mind. "VS-Vertraulich / Amtlich geheimgehalten" beträgt oder der Zugang zu sog. "Kritischer Infrastruktur".

Ein Ladeschütze Leo 2 wird wohl kaum Zugang zu "VS-Vertraulich" haben, daher keine SÜ ...
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Antw:Sicherheitsüberprüfung
« Antwort #14 am: 02. September 2013, 08:34:29 »

So ist es. Ob Du eine SÜ bekommst und in welche Stufe hängt also primär von Deiner zukünftigen Verwendung ab.
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