Das wird wohl recht unterschiedlich gehandhabt. Ich durfte beispielsweise damals die AGA wiederholen, obwohl ich nicht die TSK gewechselt hatte. (Nur Org. Bereich Heer nach SKB)
Bei mir war es damals so, das ich die AGA, wie als Rekrut, wiederholen musste. Allerdings mit einigen Ausnahmen, so wurde am ersten Geländetag bei den Wiedereinstellern (wir waren mehrere) geschaut was wir noch drauf haben. Ab da waren wir dann bei jedem weiteren nicht mehr in den Gruppen, sondern waren eigentlich immer wenn es raus ging Feinddarsteller. Genauso in der Wachausbildung, da waren wir auch Darsteller (die WachSich ATN hatten wir schließlich schon). Beim Schießen durften einige von uns Aufsicht beim Schützen machen.
Am Gelöbnis durften wir dann FvD abbauen, da wir das ja ebenso schon hatten. Rekrutenprüfung waren wir dann wieder als Darsteller eingesetzt. Dazu kommen halt noch kleinigkeiten, wie z.B. das nicht unbedingt immer ein Ausbilder den Zug zum Essen geführt hat, sondern das ab und an auch mal einer der Wiedereinsteller gemacht hat. Aber ansonsten haben wir eigentlich alles wie ein "normaler" Rekrut mitgemacht, also alle Unterrichte, alle Waffenausbildungen usw. Positv anzumerken ist, das es nie Probleme zwischen den Wiedereinstellern und dennen ohne Vordienstzeit gab, trotz dessen, das wir nicht immer gleich behandelt wurden, gab es keinerlei Neid oder sowas, war sehr entspannt.
Also ob du die AGA wiederholen musst ist die eine Sache, wie das dann genau in der AGA Kp abläuft, wenn du wiederholen musst, wird dann vor Ort entschieden. So gab es in AGAs nach mir auch Fälle, wo Wiedereinsteller komplett als Hilfsausbilder eingesetzt wurden, aber auch das Gegenteil das sie komplett wie als jemand ohne Vordienstzeit behandelt wurden. Das ganze hat sich übrigens 2006 abgespielt, aber was ich heute so höre, hat sich da in der AGA Kp nicht viel im Umgang mit Wiedereinstellern geändert.