Der den Vorschriften unterliegende Personenkreis hat Zugang zu den aktuellsten Ausgaben.
Das ist nur halb richtig, denn für Reservisten mit UTE (oder während einer DVag) gilt die ZDv 37/10 auch, trotzdem wüsste ich nicht, wo ich (internen) Zugriff darauf bekäme.
@ HG z. See: Laut wikipedia dürftest Du die ZDV 37/10 unter http://www.dmb-lv-westfalen.de/z1.pdf finden.
Wie ich schrieb: "[Ich] weiß bei denen, die im Netz rumgeistern, immer nicht, ob sie wirklich aktuell sind..."
Das gilt auch bei Links aus der Wikipedia. Stand 2008 klingt für mich zumindest nicht aktuell. Ist sie es denn? Außer klugen Sprüchen kam bis dato zumindest noch keine konkrete Antwort auf meine Frage... mit Ausnahme von Tango, der die betreffende Stelle spontan zitierte - danke dafür!
@F_K: Ich finde keine Stelle, in der steht, dass das Tragen von Schiffchen befohlen werden muss. Die Aussage, dass es untersagt werden
kann (z.B. zwecks Einheitlichkeit), ist davon unberührt.