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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Zuständigkeit Wehrdienstberater/karrierefw.  (Gelesen 2639 mal)

MarcAurel

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Antw:Zuständigkeit Wehrdienstberater/karrierefw.
« Antwort #15 am: 07. Juli 2013, 11:32:36 »

Das Ding ist ja, wenn es schon nicht mehr im BZRG steht, muss
ich das trotzdem bei der Bewerbung angeben? Es würde die
Bewerbung doch nur komplizierter machen! :D

Ich sage nichts mehr. Langsam reichts echt. Seit die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, zieht die Bundeswehr vermehrt Menschen an,. die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Und dieser hier, der macht sich nicht einmal was draus. >:(

Ja, angeben. Ehrlich sein, wenn man Mist gebaut hat.

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Sossar

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Antw:Zuständigkeit Wehrdienstberater/karrierefw.
« Antwort #16 am: 07. Juli 2013, 11:39:29 »

Wie würde KlausP jetzt sagen?

Taschentuch oder auf´m Arm?


...
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This is the End, my only Friend, the End.

KlausP

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Antw:Zuständigkeit Wehrdienstberater/karrierefw.
« Antwort #17 am: 07. Juli 2013, 11:41:10 »

Zitat
... Und dieser hier, der macht sich nicht einmal was draus ...

Na, na, etwas die Füße stillhalten. Wenn es keine Eintragungen (mehr) im Bundeszentralregister gibt weil sie gelöscht wurden darf man sich durchaus als nicht vorbestraft bezeichnen. Allerdings sollte man sich dann schon ganz sicher sein.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sossar

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Antw:Zuständigkeit Wehrdienstberater/karrierefw.
« Antwort #18 am: 07. Juli 2013, 11:51:49 »

So sieht es aus. Ich bin keineswegs Stolz darauf und würde es gerne
ungeschehen machen. Aber man muss weiter gehen und Altlasten loswerden!
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