Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 26. April 2024, 07:14:12
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Den alten Job kündigen?  (Gelesen 6826 mal)

Steffi28

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Den alten Job kündigen?
« am: 29. August 2013, 06:58:20 »

Schönen guten Morgen,

ich finde leider nichts passendes zu meiner Frage, daher bitte ich um Entschuldigung wenn diese bereits in
anderer Form gestellt wurde.

Es geht darum, das ich per Telefon bereits die Zusage habe ab dem 01.10 zur Bundeswehr zu gehen.
Nun endet am 18.09 meine Probezeit bei meinem jetzigen Job, danach geht das ganze in ein unbefristetes Verhältnis über, welches mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen verbunden ist.

Nun möchte ich aber nicht so blauäugig sein und ohne etwas schriftliches einfach kündigen.

Daher stellt sich mir die Frage ob ich ein Sonderkündigungsrecht habe? Oder müsste ich mich dann die 12 Tage zwischen der Einberufung und meiner Kündigung arbeitslos melden?
Gespeichert

christoph1972

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.979
    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:Den alten Job kündigen?
« Antwort #1 am: 29. August 2013, 07:06:42 »

Hilfreich wäre jetzt zu wissen, in welchem Dienstverhältnis SaZ mit EÜ oder FWDL Du eingestellt wirst!?
Gespeichert
„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.522
Antw:Den alten Job kündigen?
« Antwort #2 am: 29. August 2013, 08:45:10 »

Zitat
Daher stellt sich mir die Frage ob ich ein Sonderkündigungsrecht habe?

Nein. Wenn Sie allerdings FWDL werden, brauchen Sie gar nicht zu kündigen. Sie unterliegen dem Arbeitsplatzschutzgesetz ab dem zeitpunkt, ab dem Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Einberufungsunterlagen vorlegen (Sie bekommen dafür extra eine Mehrausfertigung). Genauso müssen Sie nicht kündigen, wenn Sie zu einer Eignungsübung von 4 Monaten einberufen werden, dann unterliegen Sie dem Eignungsübungdsgesetz.

Zitat
Oder müsste ich mich dann die 12 Tage zwischen der Einberufung und meiner Kündigung arbeitslos melden?

Ja. Eine "Lücke" im Lebenslauf macht sich nicht immer gut.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.030
Antw:Den alten Job kündigen?
« Antwort #3 am: 29. August 2013, 08:51:24 »

Sie gilt sogar für SaZ in den ersten 6 Dienstmonaten und auf eine endgültig nicht mehr als zwei festgesetzte Dienstzeit (vgl. §16a ArbPlSchG).
Man ist jedoch auch gehalten seine Aufforderung zum Dienstantritt unverzüglich dem Arbeitgeber bekannt zu geben.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

AGSHP

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 165
Antw:Den alten Job kündigen?
« Antwort #4 am: 29. August 2013, 09:31:26 »

Man ist jedoch auch gehalten seine Aufforderung zum Dienstantritt unverzüglich dem Arbeitgeber bekannt zu geben.


Ist aber doch kein muss??
Da ich wüsste was auf meiner Arbeit los wäre würde ich die Unterlagen erst ca ne Woche vorher abgeben und dann meinen Resturlaub nehmen...
Gespeichert

Snake_tde

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 260
Den alten Job kündigen?
« Antwort #5 am: 29. August 2013, 09:42:22 »


Man ist jedoch auch gehalten seine Aufforderung zum Dienstantritt unverzüglich dem Arbeitgeber bekannt zu geben.


Ist aber doch kein muss??
Da ich wüsste was auf meiner Arbeit los wäre würde ich die Unterlagen erst ca ne Woche vorher abgeben und dann meinen Resturlaub nehmen...

Ich mach es fast genau so, nur das ich Kündigen werde;-)

Also da du bis zum 18.9 noch Probezeit hast, würde ich bis zum 17.9 warten dann wird auch alles schriftlich da sein und du kannst beruhigt Kündigen.

Die 12 Tage dann Arbeitslos melden, dann ist auch keine Lücke da.
Gespeichert

CT

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Antw:Den alten Job kündigen?
« Antwort #6 am: 29. August 2013, 09:46:38 »

Die feine Art ist es aber nicht gerade. Das der Chef darüber nicht glücklich ist, dass kann man wohl verstehen. Dein Arbeitgeber muss sich ja um Ersatz bemühen, wenn du aber von Heut auf Morgen einfach gehst, ist der Arbeitsplatz für eine gewisse Zeit unbesetzt. Andersrum will man ja auch nicht von Heute auf Morgen auf die Straße gesetzt werden! Daher sag es einfach.
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.030
Antw:Den alten Job kündigen?
« Antwort #7 am: 29. August 2013, 09:48:04 »

Ist aber doch kein muss??
Da ich wüsste was auf meiner Arbeit los wäre würde ich die Unterlagen erst ca ne Woche vorher abgeben und dann meinen Resturlaub nehmen...
Leute, warum muss ich für euch ins Gestz reinschauen? Macht das doch mal selber, ist garnicht schwer und schult ungemein.
Als Antwort auf diese "Frage" kann ich dir §1 (3) nennen.
Dort steht "ist unverzüglich". Das ist also ein Muss. Wer das nicht macht riskiert -wenns Spitz auf Knopf kommt-, dass er seinen Arbeitsplatzschutz verliert.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Snake_tde

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 260
Den alten Job kündigen?
« Antwort #8 am: 29. August 2013, 10:06:29 »


Die feine Art ist es aber nicht gerade. Das der Chef darüber nicht glücklich ist, dass kann man wohl verstehen. Dein Arbeitgeber muss sich ja um Ersatz bemühen, wenn du aber von Heut auf Morgen einfach gehst, ist der Arbeitsplatz für eine gewisse Zeit unbesetzt. Andersrum will man ja auch nicht von Heute auf Morgen auf die Straße gesetzt werden! Daher sag es einfach.


Kündigungsfrist? Da muss man sich natürlich dran halten, aber ich persönlich lege die Karten nicht früher auf den Tisch! Das sind aber persönlich Gründe.

Es gibt nämlich Arbeitgeber die dir dann voll einen Reinwürgen etc.

Gespeichert

Abt.Fw

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 117
Antw:Den alten Job kündigen?
« Antwort #9 am: 29. August 2013, 10:11:39 »

Wenn deine Probezeit am 18.09. endet, ist es im Normalfall sowieso kein Problem zum Ende des Monats September zu kündigen. Entgegen der Annahme ist eine Kündigung während der Probezeit nicht zwingend eine Beendigung mit sofortiger Wirkung:

"In den meisten Arbeitsverträgen findet sich auch eine Regelung über die Dauer der Kündigungsfrist in der Probezeit. Gesetzliche Grundlage für die Vereinbarung einer Probezeit mit besonderen Kündigungsfristen ist § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Danach dauert die Kündigungsfrist während einer Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, 2 Wochen. Nur durch einen Tarifvertrag, nicht aber durch eine Regelung im Arbeitsvertrag, kann die Kündigungsfrist während der Probezeit weiter gekürzt werden. Das ergibt sich aus § 622 Abs. 4 BGB. Es ist durch eine einzelvertragliche Regelung lediglich möglich, die Kündigungsfrist während der Probezeit zu verlängern.

Keine kürzere Kündigungsfrist für Kleinbetriebe
Eine Möglichkeit für Kleinbetriebe im Arbeitsvertrag kürzere Kündigungsfristen als 2 Wochen zu vereinbaren gibt es – entgegen vielen Gerüchten – nicht."

D.h., dass eine Kündigung während der Probezeit (spät. 18.09.) eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 02.10. bedeutet. Also spät. am 16.09. zum 30.09. kündigen!!!

100% Sicherheit können aber nur ein Blick in den Arbeitsvertrag (wg. längerer Kündigungsfrist als im Gesetz festgeschrieben) oder in den eventuellen Tarifvertrag geben.
Gespeichert

Steffi28

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Antw:Den alten Job kündigen?
« Antwort #10 am: 31. August 2013, 15:20:32 »

Ich danke vielmals, dass sich einige die Mühe gemacht haben zu antworten :)

Liebste Grüße und ein schönes Wochenende
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de