Wenn deine Probezeit am 18.09. endet, ist es im Normalfall sowieso kein Problem zum Ende des Monats September zu kündigen. Entgegen der Annahme ist eine Kündigung während der Probezeit nicht zwingend eine Beendigung mit sofortiger Wirkung:
"In den meisten Arbeitsverträgen findet sich auch eine Regelung über die Dauer der Kündigungsfrist in der Probezeit. Gesetzliche Grundlage für die Vereinbarung einer Probezeit mit besonderen Kündigungsfristen ist § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Danach dauert die Kündigungsfrist während einer Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, 2 Wochen. Nur durch einen Tarifvertrag, nicht aber durch eine Regelung im Arbeitsvertrag, kann die Kündigungsfrist während der Probezeit weiter gekürzt werden. Das ergibt sich aus § 622 Abs. 4 BGB. Es ist durch eine einzelvertragliche Regelung lediglich möglich, die Kündigungsfrist während der Probezeit zu verlängern.
Keine kürzere Kündigungsfrist für Kleinbetriebe
Eine Möglichkeit für Kleinbetriebe im Arbeitsvertrag kürzere Kündigungsfristen als 2 Wochen zu vereinbaren gibt es – entgegen vielen Gerüchten – nicht."
D.h., dass eine Kündigung während der Probezeit (spät. 18.09.) eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 02.10. bedeutet. Also spät. am 16.09. zum 30.09. kündigen!!!
100% Sicherheit können aber nur ein Blick in den Arbeitsvertrag (wg. längerer Kündigungsfrist als im Gesetz festgeschrieben) oder in den eventuellen Tarifvertrag geben.