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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: zweite Ablehnung  (Gelesen 3199 mal)

SpitFire

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Antw:zweite Ablehnung
« Antwort #15 am: 30. September 2013, 22:13:02 »

Ob die Bayer AG oder jeder beliebige andere Arbeitgeber regelmäßig Leute einstellt, die er vorher entlassen hat, weil sie mehrfach nicht zur Arbeit erschienen sind?

Der Phrase "Menschen ändern sich" bin ich zuweilen müde geworden, weil gerade die, die schlechtes Verhalten damit relativieren wollen, sich eben erfahrungsgemäß noch am wenigsten ändern. Jedenfalls was die kritischen Eigenschaften angeht.
Im Allgemeinen ist es eben doch so, dass man anhand von vergangenem Verhalten zukünftiges Verhalten reliabel vorhersagen kann. Und ein Personaler, dem mehrere ansonsten zumindest gleichermaßen geeignete Bewerber zur Auswahl stehen, wird das berücksichtigen. Und das ist recht und billig so, auch wenn es einzelnen nicht gefallen mag.

Zum Thema Reservistenverband sag ich hier mal nichts; da reicht ein schlichter Verweis auf die Forensuche aus.
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Matze 78

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Antw:zweite Ablehnung
« Antwort #16 am: 30. September 2013, 22:40:54 »

Wenn der Bw nun aber bekannt ist, das der Bewerber sich unerlaubt von der Truppe entfernt hat oder was auch sonst als Hindernis einer Einstellung (Wiedereinstellung) in Betracht kommt, dann sollte die Bw das auch in Ihrem Ablehnungsschreiben so begründen und nicht jedesmal ein Standardablehnungschreiben verschicken. Gewisse Dinge die in der Akte des Bewerbers vermerkt sind ( Diszi ect) werden in der Regel nach bestimmten Fristen gelöscht. Zumindest sollte es so sein. Soll aber auch vorkommen, dass das mal vergessen wird. Der Bewerber ist dann der Dumme, weil er annimmt, die Strage sei aus der Akte getilgt. Pustekuchen. Und dann kommen solche Standardschreiben als Begründung, na Hut ab.
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Ralf

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« Antwort #17 am: 01. Oktober 2013, 06:00:50 »

Kennst du die Begründung des Standardschreibens?
Wenn da drin steht "derzeit kein Bedarf aufgrund vom Eignungs-und Leistungsbild bsserer Bewerber" dann trifft das zu 100% auf den Fall zu. Also völlig ausreichend.
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KlausP

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« Antwort #18 am: 01. Oktober 2013, 06:01:45 »

Eigentlich wollte ich hier nichts antworten - aus den von @Rollo genannten Gründen.

Für die Eigenmächtige Abwesenheit(en), Straftat nach §15 WStG, haben Sie sicher eine oder mehrere Disziplanarmaßnahme(n) bekommen. Wie lange ist das her? Ist die Tilgungsfrist bereits abgelaufen? Hat Ihr Chef das damals an die Staatsanwaltschaft abgegeben? Wenn ja, gab es eine Gerichtsverhandlung mit einer Verurteilung?

Hinweis an den TE: Wenn Sie sich nicht bemühen, in verständlichen auf Deutsch zu kommunizieren, werde ich Ihnen nicht weiter antworten - auch nicht per PM. Ich schreibe ja hier schließlich auch nicht in Plattdeutsch oder im Berliner Dialekt.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

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Antw:zweite Ablehnung
« Antwort #19 am: 01. Oktober 2013, 08:47:53 »

I schreib bayrisch und da schreibt man nun mal so

Bullshit. Einzelne Pseudo-Bavarismen, eingestreut in einen sonst preußischen Stolpertext, garantiert frei von Grammatik und Satzzeichen, garniert mit Tipp- & Rechtschreibfehlern. Hier versucht lediglich jemand, sein unzureichendes Deutsch als "Bayrisch" auszugeben.


Trolololol?


Dicht.
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Fitsch

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Antw:zweite Ablehnung
« Antwort #20 am: 01. Oktober 2013, 11:28:39 »

evtl. NBdW?
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I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/
 

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