So ist es.
Der Dienst endet, wenn der Dienstplan es sagt. Ab dem auf dem Diensplan festgesetzten Teitpunkt haben die Soldaten frei und somit auch freien Ausgang. Der freie Ausgang endet entweder am nächsten morgen zum Dienstbegin oder aber zum Zapfenstreich, jenachdem, was der Chef befohlen hat. Das steht völlig eindeutig in der ZDv 10/5. Ich habe die Nummer nicht im Kopf, aber KlausP kann sie sicher gerne zitieren.
Dienstunterbrechung gibt es nur auf Übungen oder im Einsatz, wenn also 24-Stunden-Dienste angesetzt sind und dementsprechend auch bezahlt werden.
Im normalen Kasernen-Grundbetrieb gibt es das aber nicht, alleine schon aus Kostengründen. Zudem ist es auch überflüssig und steht eben im Widerspruch zur klaren Vorschriftenlage.
Das ist doch auch alles nichts neues. Das war schon in meiner eigenen AGA vor 16 Jahren so. Wir hatten Dienstschluss, wenn der Dienstplan es sagte (mal früher, mal später) und waren zum Zapfenstreich um 23.00 Uhr wieder im Bett. Da gab es zu keinem Zeitpunkt einen Ausbilder, der meinte, der Dienstplan gelte für ihn nicht. Ich glaube, wir hätten uns das früher auch nicht gefallen lassen. Wenn um 23.00 Uhr Zapfenstreich war, dann sind wir teilweise um 22.55 Uhr in die Stube gestürzt und kamen grade rechtzeitig, um dem Zugdienst um Punkt 23.00 Uhr die Vollzähligkeit zu melden. In der Dorfdico haben sie vom 22.40 Uhr immer von Status Quo "in the army now" angespielt, um den Jungs klarzumachen, dass man jetzt gehen muss, wenn man bis zum Zapfenstreich zurück sein wollte.
Es kam aber NIE vor, dass ein Ausbilder mal in unsere Freizeit rein befohlen hätte.