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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Beschwerde gegen die Exfreundin?  (Gelesen 17102 mal)

Andi

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Antw:Beschwerde gegen die Exfreundin?
« Antwort #30 am: 14. März 2014, 12:33:22 »

Ich habe hier von zwei Juristen gelesen, die dazu neigen den Fall auf eine bestimmte Sicht zu sehen und von einem dazu noch die Feststellung, dass der Sachverhalt in Bezug auf die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte eine nicht alltägliche Relevanz haben könnte. Ich teile auf Grund der Urteilshistorie des BVG auch grundsätzlich diese Tendenz. Das ändert aber nichts am Inhalt der WDO.

Ich habe aber von keinem der beiden eine abschließene "Beurteilung" gelesen. Wäre vermutlich auch kontraproduktiv.

sonst weiss man ja überhaupt nicht, welches Prüfschema anzuwenden ist

???
« Letzte Änderung: 14. März 2014, 12:40:01 von Andi »
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F_K

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Antw:Beschwerde gegen die Exfreundin?
« Antwort #31 am: 14. März 2014, 12:42:37 »

Och Andi,

ich bitte doch um eine Iinhaltliche Auseinandersetzung.

- Wir haben herausgesarbeitet: WBO / Beschwerde ist nicht, das §1 WBO nicht erfüllt ist.

- Es KÖNNTE eine Unkameradschaftlichkeit vorliegen, sofern Rechte des TE verletzt worden sind.

- Wir haben herausgearbeitet, dass Großeltern zwar ggf. ein Recht auf Besuch haben, dies aber das Recht der Großeltern ist.

-> Eine Verletzung von Rechten des TE ist nicht erkennbar, es liegt keine Unkameradschaftlichkeit vor.

Wo siehst Du also einen Anfangsverdacht?
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Andi

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Antw:Beschwerde gegen die Exfreundin?
« Antwort #32 am: 14. März 2014, 13:00:42 »

F_K, du bist gerade hier wieder dabei den Gipfel der Lächerlichkeit zu stürmen. Akzeptiere einfach, dass es andere Menschen gibt die fundiert andere Sichtweisen und Meinungen haben als du. Und das ist auch gut so.
Du startest hier - nachdem eigentlich schon alles gesagt war, nur nicht von jedem - wiedermal eine völlig sinnbefreite Unsinnsdiskussion.

- Wir haben herausgesarbeitet: WBO / Beschwerde ist nicht, das §1 WBO nicht erfüllt ist.

Das haben nicht "wir herausgearbeitet", sondern das hat wolve in den Raum gestellt und bezog sich dabei auf Vorgesetzte und Dienststellen der Bundeswehr - nicht auf Punkt drei der Aufzählung: Kameraden. Und auch wenn es für den Sachverhalt eines etwaigen Disziplinarverfahrens völlig unerheblich ist, sondern nur für den Weg weiterer Beschwerden wichtig ist sehe ich bereits das anders. Sollte eine pflichtwidrige Kameradschaftspflichtverletzung vorliegen (und die Pflicht zur Kameradschaft ist nunmal umfangreich und gilt 24/7, auch für Soldaten in und nach einer gemeinsamen Partnerschaft - muss man sich halt vorher überlegen), dann ist eine Beschwer selbstverständlich gegeben. Da ist §1 WBO doch völlig eindeutig und die Schwelle der Verletzung durch pflichtwidriges Verhalten durch Kameraden liegt tiefer als knietief, um eine einwandfreie Beschwer vorliegen zu haben.

- Es KÖNNTE eine Unkameradschaftlichkeit vorliegen, sofern Rechte des TE verletzt worden sind.

Genau. Und da beginnt dann eine disziplinare Ermittlung, die in diesem Fall wohl relativ komplex und umfangreich wäre, um eben genau das zu klären.

-> Eine Verletzung von Rechten des TE ist nicht erkennbar, es liegt keine Unkameradschaftlichkeit vor.

 ;D Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du entweder nicht begreifen willst oder kannst. Das greift zu kurz und ist so eben unsachgemäß.
Bleibt halt dabei: Deine Meinung, werd glücklich mit ihr.

Gruß Andi
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F_K

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Antw:Beschwerde gegen die Exfreundin?
« Antwort #33 am: 14. März 2014, 13:35:30 »

Lieber Andi,

ich muss mit meiner Meinung nicht glücklich werden, ich bin es.

Ich bin halt der MEINUNG, dass sich (Ex-) Partner durchaus streitig auseinandersetzen können, und sogar Gerichtsverfahren führen dürfen, auch wenn beide Soldaten sind.

Natürlich ist das für einen / beide Partner eine "Beschwer" - aber eben nicht unbedingt pflichtwidrig.

MMn würde selbst, wenn das Familiengericht "hinterher" ein Besuchsrecht für die Großeltern zuerkennt, eine Weigerung "vorher" keine Unkameradschaftlichkeit darstellen.

Sonst hätte man nämlich eine Situation, wo bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Soldaten, "hinterher" immer der "Verlierer" auch noch eine Dienstpflichtverletzung begangen hätte.

Insoweit sehe ich ein unkameradschaftlichen Verhalten zwischen Soldaten außerhalb des Dienstes ohne dienstlichen Bezug erst bei einer deutlich höheren Schwelle gegeben - nicht bei einer "normalen Streitigkeit".
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Tommie

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Antw:Beschwerde gegen die Exfreundin?
« Antwort #34 am: 14. März 2014, 14:45:57 »

Ich habe heute sehr lange mit einem mir aus dem Einsatz gut bekannten Rechtsberater StOffz (Ltd. RegDir!) telefoniert. Er hat sich diesen Fred hier durchgelesen und kommt zu einer sehr ähnlichen Bewertung wie "justice005"! Vor allen Dingen meint er, dass die unglücklichste Aktion des TE wohl die Zustimmung zum alleinigen Sorgerecht für die Mutter war! Da jetzt nachträglich noch etwas zu drehen, sei wohl sehr schwierig bis nahezu unmöglich. Und so lange der TE in den Einsatz will, spricht ja auch nichts dagegen, ihn dorthin zu lassen! Immerhin ist die Regelung mit den 4 Wochen ja nicht der "totale Enkelentzug" für die Großeltern!
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tasimas

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Antw:Beschwerde gegen die Exfreundin?
« Antwort #35 am: 24. März 2014, 20:56:47 »

Die Großeltern haben laut § 1685 BGB ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkel. Dabei sind allerdings einige Faktoren, wie die Bindung und natürlich das Wohl des Kindes, zu beachten.
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Tommie

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Antw:Beschwerde gegen die Exfreundin?
« Antwort #36 am: 24. März 2014, 21:36:55 »

Diesem Recht auf Umgang wird ja dadurch aus Rechnung getragen, dass das Kind alle vier Wochen dort hin darf ;) !
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OSG Oschi

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Antw:Beschwerde gegen die Exfreundin?
« Antwort #37 am: 16. April 2014, 06:16:01 »

Hallo hier eine kurze Rückmeldung meinerseits.

Mittlerweile bin ich dir  6. Woche  i.E.  Und hatte einmal die Möglichkeit mit meiner Tochter zu skypen als sie bei meinen Eltern war. Das war in der 2. Woche und nun muss ich mich noch bis ende April gedulden.

Diesbezüglich habe ich mit meinem Spieß und Chef hier kurzgeschlossen, welche mir auch mit viel Engagement helfen wollten. Leider brachten Telefonate zwischen mir und der Mutter genauso wenig wie die Telefonate zwischen Spieß/Chef und der Mutter nichts...  Sie bleibt Stur.  Auch auf Rechtswegen momentan nichts zu machen und auch eine Beschwerde sei nicht möglich. Nun muss ich leider damit leben und kann nur weiter den Kopf schütteln.

Trotzdem danke an alle hier für die Ratschläge und Diskussionen zum das Thema.

Horrido
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BulleMölders

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Antw:Beschwerde gegen die Exfreundin?
« Antwort #38 am: 16. April 2014, 07:41:36 »

Leider ist es ja in vielen Fällen so, dass streitigkeiten zwischen den Eltern auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Mal von der einen Seite, mal von der anderen Seite und mal von beiden Seiten.
Ist schon schlimm wenn Erwachsene sich ansonsten nicht anders zu Helfen wissen.
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diodon-IV

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Antw:Beschwerde gegen die Exfreundin?
« Antwort #39 am: 16. April 2014, 07:50:57 »

Blöde Kuh ist noch das harmloseste, was mir dazu einfällt...
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Maximus301

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Antw:Beschwerde gegen die Exfreundin?
« Antwort #40 am: 10. Mai 2014, 03:44:19 »

Um da nochmal was grundsätzliches Aufzugreifen: Der TE sagte, er selbst habe alle 2 Wochen Besuchsrecht, aber da er nun im Einsatz ist und sein Kind nicht abholen KANN, meint die Mutter in diese Art von in meinen Augen Gewohnheitsrecht einzugreifen, indem sie den Kontakt zu den Großeltern unterbindet.

Dass die Großeltern nicht das gleiche Recht haben wie der TE, sie alle 2 Wochen zu sehen, ist mir klar, allerdings muss das ja nicht gleichzeitig heißen, dass der TE, nur weil er im Einsatz ist, seine Tochter nicht sehen darf.
In unserer Zeit gibt es nunmal die notwendige Technologie, die es ermöglicht, sich auch über sehr weite Entfernungen "zu sehen". Ich finde, wenn es Eltern mit Besuchsrecht aufgrund "whatever"(Einsatz, Arbeit im Ausland, Gefängnis, Krankenhaus,...) nicht möglich ist, ihre Kinder physisch gesehen zu besuchen, dann ist doch sowas wie Skype eine sehr gute Alternative, und mMn vor diesem gesamten Hintergrund hier ist für Vater und Tochter eine Videokonversation sicherlich als gleichgestellt mit einem wirklichen Besuch alá Besuchsrecht zu verstehen.

Wäre vlt nur ein kleiner Trost, aber ich denke, das würde dem Kameraden sehr helfen. Das sind ganz klar Einschnitte der Mutter in die Rechte vom TE, ob nun privat oder dienstlich, weiß ich nicht.

Also ich setze quasi das 2wöchige Besuchsrecht des TE, auf Gewohnheitsbasis seit 1 1/2 Jahren, mit dem Recht gleich, sie alle 2 Wochen per Skype zu sehen. Sehe da keinen Unterschied.

Klärt mich auf, bin gespannt was ihr dazu habt.
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wolverine

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Antw:Beschwerde gegen die Exfreundin?
« Antwort #41 am: 10. Mai 2014, 08:13:35 »

Einfach noch einmal den ersten Beitrag lesen und diesen auf die "Fallfrage" reduzieren.
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OSG Oschi

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Antw:Beschwerde gegen die Exfreundin?
« Antwort #42 am: 10. Mai 2014, 13:03:59 »

Ich habe mich vor ein paar Wochen an meinen Spieß und Chef hier Gewand,  welche auch vollstes Verständnis für mich hatten und mir wirklich mit großem Engagement geholfen haben. Aber auch auf diesem Weg waren unzählige Telefonate zwischen mir und meinen Vorgesetzten und meiner Ex bzw. Ihren Vorgesetzten nötig, damit ich nun wenigstens einmal alle 1-2 Wochen mit meiner Tochter telefonieren kann.

Das ist zwar nicht die beste Lösung, da meine Tochter jedesmal nach Oma und Opa fragt, aber wenigstens etwas.
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Maximus301

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Antw:Beschwerde gegen die Exfreundin?
« Antwort #43 am: 10. Mai 2014, 15:29:21 »

Viel Erfolg in dieser Sache für die Zukunft! Und viel Glück weiterhin i. E. Kameradschaftliche Grüße!
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