Um da nochmal was grundsätzliches Aufzugreifen: Der TE sagte, er selbst habe alle 2 Wochen Besuchsrecht, aber da er nun im Einsatz ist und sein Kind nicht abholen KANN, meint die Mutter in diese Art von in meinen Augen Gewohnheitsrecht einzugreifen, indem sie den Kontakt zu den Großeltern unterbindet.
Dass die Großeltern nicht das gleiche Recht haben wie der TE, sie alle 2 Wochen zu sehen, ist mir klar, allerdings muss das ja nicht gleichzeitig heißen, dass der TE, nur weil er im Einsatz ist, seine Tochter nicht sehen darf.
In unserer Zeit gibt es nunmal die notwendige Technologie, die es ermöglicht, sich auch über sehr weite Entfernungen "zu sehen". Ich finde, wenn es Eltern mit Besuchsrecht aufgrund "whatever"(Einsatz, Arbeit im Ausland, Gefängnis, Krankenhaus,...) nicht möglich ist, ihre Kinder physisch gesehen zu besuchen, dann ist doch sowas wie Skype eine sehr gute Alternative, und mMn vor diesem gesamten Hintergrund hier ist für Vater und Tochter eine Videokonversation sicherlich als gleichgestellt mit einem wirklichen Besuch alá Besuchsrecht zu verstehen.
Wäre vlt nur ein kleiner Trost, aber ich denke, das würde dem Kameraden sehr helfen. Das sind ganz klar Einschnitte der Mutter in die Rechte vom TE, ob nun privat oder dienstlich, weiß ich nicht.
Also ich setze quasi das 2wöchige Besuchsrecht des TE, auf Gewohnheitsbasis seit 1 1/2 Jahren, mit dem Recht gleich, sie alle 2 Wochen per Skype zu sehen. Sehe da keinen Unterschied.
Klärt mich auf, bin gespannt was ihr dazu habt.